eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 14:55 Uhr
23.10.2003

Beschlossen! Wann genehmigt?

Nordhausen (nnz). Während man in diesem Lande in den kommenden Jahren überall draufzahlen muß, gibt es in Nordhausen eine Branche, die ihre Gebühren nach unten korrigiert. Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind, dann sollten Sie einfach klicken.


Gestern hatte die Sache der Nordhäuser Stadtrat beschlossen. Ab dem kommenden Jahr müssen für einen Kubikmeter Abwasser statt bisher 2,10 Euro nun nur noch 1,97 Euro bezahlt werden. Das alles ist in der Beitrags- und Gebührensatzung des Stadtentwässerungsbetriebes glasklar nachzulesen. Die Gebührensenkung resultiert auch aus der Tatsache, dass das kommunale Unternehmen eine Beitragserhebung durchsetzen musste. Diese erfolgte auf Druck des Thüringer Innenministeriums und wurde vom Nordhäuser Stadtrat unter Androhung persönlicher Haftungen zähneknirschend beschlossen. Die Stadträte gaben „ihrem“ kommunalen Entsorger dabei aber auch per Beschluß mit auf den Weg, nach Möglichkeiten einer Reduzierung der finanziellen Belastung zu suchen. Die wurde mit dem gestrigen Beschluß gefunden. Zugleich werde diese Gebühr voraussichtlich bis 2007 stabil gehalten. Voraussetzung sei die Genehmigung des Beschlusses durch die Kommunalaufsicht und die Veröffentlichung. Die Senkung sei möglich gewesen durch die Erhebung der Herstellungsbeiträge

„Die Nordhäuser Bürger können davon ausgehen, dass ihre Bescheide zur Verbrauchsabrechnung Abwasser, die am Jahresende in den Briefkästen stecken, diese Gebührensenkung bei der Berechnung der Abschläge für das Jahr 2004 schon berücksichtigen“, sagte Werkleiter Mathias Hartung. Für die Grundstücke mit Kleinkläranlagen steigen die sogenannten „Beseitigungsgebühren“ – die Eigentümer von Grundstücken mit „Klärgrube“ mussten allerdings auch keine Herstellungsbeiträge entrichten. „Insbesondere bei der Abfuhr der Fäkalien sind – zum Beispiel durch höhere Kraftstoffkosten – die Aufwendungen gestiegen, deshalb ist nach mehreren Jahren gleich bleibender Gebühren eine leichte Anhebung nötig“, erklärte Hartung.

Ob die neue Satzung aber auch wirklich zum 1. Januar 2004 in Kraft treten kann, das hängt in erster Linie von den Aufsichtsbehörden ab. So ist nach nnz-Informationen bereits ein Entwurf der Satzung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes zugegangen, damit die Behörde Zeit habe, sich eingehend damit zu beschäftigen. Zusätzlich soll sich aber auch noch das Landesverwaltungsamt damit auseinandersetzen. Und da könnte in diesem Genehmigungs-Doppelpack noch einige Zeit ins Land gehen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)