eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 16:40 Uhr
14.03.2012

Alles rund um die Wahl

Am 30. Juni endet die Wahlperiode der Landräte und hauptamtlichen Bürgermeister. Am 22. April sind diese in Thüringen neu zu wählen. Für die am 22. April stattfindenden Oberbürgermeister- und Landratswahlen erhalten die Wahlberechtigten der Stadt Nordhausen ab 27. März die Wahlbenachrichtigungen...


Das kündigte jetzt Nordhausens Wahlleiter Günter Wagner an. Im Ortsteil Herreden ist außerdem eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Ortsteilbürgermeister zu wählen. Hierfür gibt es zwei Kandidaten. Der bisherige Ortsteilbürgermeister Wolfgang Becker (LINKE) war von seinem Amt zurückgetreten.

Die seit 1994 amtierende Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen, Barbara Rinke, hat ihr Pensionsalter erreicht und darf nicht mehr antreten. Landrat Joachim Claus wird ebenfalls nicht noch einmal kandidieren, möchte sich in Zukunft anderen Aufgaben widmen.

„CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben bis zum 9. März bei den Wahlleitern der Stadt und des Landkreises ihre Wahlvorschläge eingereicht, die am 20. März durch die Wahlausschüsse zu bestätigen sind. Der Wahlausschuss setzt sich aus Vertretern der genannten Parteien zusammen. Jede Partei entsendet ein Mitglied, FDP und Grüne teilen sich im Ausschuss eine Mitgliedschaft”, sagte Wagner weiter.

Es werde sowohl für das Oberbürgermeister/innen- als auch für das Landratsamt jeweils fünf Kandidaten geben. “Für das Amt der oder des Oberbürgermeisters kandidieren Dr. Klaus Zeh für die CDU, Hannelore Haase für die Partei Die Linke, Matthias Jendricke für die SPD, Martin Höfer für die FDP und Christian Darr für die Partei Bündnis 90 / Die Grünen“, so Wagner.

„Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer bis Anfang April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. In der Zeit vom 2. bis 5. April ist das während der Öffnungszeiten im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, Bürgersaal für Wahlberechtigte möglich“, so Wagner weiter.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo das Wahllokal für den jeweiligen Wahlbezirk eingerichtet ist. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Wahlscheinantrag, der zu nutzen ist, wenn jemand an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen möchte. Die Karte mit dem Antrag ist dann im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, abzugeben bzw. einzuwerfen oder aber in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,55 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zu übersenden. Mann wird einen Wahlschein auch über die städtische Internetseite www.nordhausen.de bestellen können.

Wahlscheine können vom 2. April bis zum 20. April, 15:00 Uhr, im Wahlbüro mündlich - oder schriftlich bis 18:00 Uhr - beantragt werden. Man kann die Briefwahl auch direkt vor Ort, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, vornehmen. Das Wahlbüro im Neuen Rathaus ist dazu im genannten Zeitraum montags und mittwochs von 8:30 bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie freitags bis 15:00 Uhr, außer am Karfreitag und Ostermontag, für Briefwähler geöffnet.

Im Falle einer notwendigen Stichwahl am 6. Mai würde sich der Vorgang ab Dienstag, dem 24. April wiederholen. Wer die Briefwahlunterlagen schriftlich für den postalischen Versand bestellt, sollte beim Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Termin für die Stichwahl gleich mit ankreuzen. Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden dann entsprechend zugesandt.

In der Stadt Nordhausen gibt es rund 36.600 Wahlberechtigte.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr