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Do, 10:01 Uhr
16.10.2003

Fröhliches Treiben auf dem Hufhaus?

Ilfeld (nnz). Viermal im Jahr herrscht hoch oben in den Südharzer Bergen ein historisches Treiben. Besucher des Hufhauses treffen auf Menschen in germanischen Trachten. Für den Thüringer Verfassungsschutz ist das jedoch kein „Volksfest“.


Die Frauen und Männer gehören nach Ansicht der „Schlapphüte“ zur „Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ und werden von ihnen beobachtet. Ihre Aktivitäten sind den Verfassungsschützern so wichtig, dass sie auch Eingang in den vorjährigen Bericht fanden. Vier Treffen wurden da auf dem Hufhaus bei Ilfeld notiert. Vom „Frühjahrsfest“ zwischen dem 22. und 24. März bis zur „Juleingangsfeier“ vom 6. bis 8. Dezember waren die „Germanen“ Gäste im Landkreis Nordhausen.

Nach außen hin geben sich die Mitglieder der Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ traditionsbewusst, doch in ihren Inhalten und Äußerungen (man gibt eine eigene Zeitung heraus) seien sie der rechtsextremen Szene zuzuordnen. Das sehen nicht nur die Thüringer Verfassungsschützer so, sondern auch ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Sie haben aus der Sicht des dortigen Verfassungsschutzes eine Integrationsfunktion sowohl für „germanophile Heiden“ wie auch für völkisch denkende und die nordische Rasse betonende Rechtsextreme.

Das Treiben der „Heiden“ ist auch der Politik in Thüringen nicht ganz unbekannt. Auf eine kleine Anfrage der PDS-Landtagsfraktion vom November vergangenen Jahres schrieb das Innenministerium eben auch die Artgemeinschaft – Germanische Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ als rechtsextreme Organisation in ihre Antwort.

Die „Quartalsfeiern“ auf dem Hufhaus bestätigte der nnz die Nordhäuser Polizei, doch habe es bei den Veranstaltungen nie Ärger gegeben. Die Ordnungshüter wissen von Lagerfeuern oder Leseabenden, bei denen es keine Vorkommnisse gegeben habe. Und so wird denn sicher auch wieder im Dezember hoch oben auf den Südharzer Bergen vorgelesen und dem Heidentum gehuldigt. Vielleicht ist der Chef der Artgemeinschaft, Jürgen Rieger, höchstpersönlich dabei.

Der Rechtsanwalt aus Hamburg gilt als der Verteidiger bei Prozessen gegen Rechtsextreme, sein „prominentester“ Mandant soll der 1991 verstorbene Michael Kühnen gewesen sein. Zur Zeit steht Rieger selbst vor Gericht, in Hamburg. Ihm wird vorgeworfen, als Verteidiger eines Neonazis mit Beweisanträgen die Massenvernichtung von Juden in Auschwitz geleugnet zu haben. Der Bundesgerichtshof hatte einen Freispruch des Landgerichts aufgehoben und das Verfahren nach Hamburg zurückverwiesen.
Autor: nnz

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