Mi, 11:07 Uhr
15.02.2012
Darr kritisiert SPD und CDU im Kita-Streit
Die Rollen der Personen im Nordhäuser Kita-Streit müssen genauer beleuchtet werden. Ich fordere vor allem von der Verwaltung und den Stadträten konstruktive Beiträge. Gehen Sie ehrlich mit den Menschen um, sagt Christian Darr. Was ihn zu dieser Einschätzung bringt hat er der nnz geschildert...
Christian Darr (Foto: privat)
Im Vergleich mit anderen Thüringer Städten werden die Defizite der Nordhäuser Satzung deutlich:
1. Eltern mit geringem Einkommen werden stärker belastet und es werden insgesamt vergleichsweise hohe Gebühren verlangt. Werfen Sie einen Blick in die Gebührensatzungen der folgenden Thüringer Städte Jena, Gotha, Erfurt, Suhl und Eisenach, die Sie als Download am Ende des Beitrages finden.
2. Im Vergleich mit anderen Thüringer Städten erscheint das Nordhäuser Modell zudem sehr kompliziert. Als BeispieI dient hier die Stadt Jena. Hier wird ein bereinigtes Nettoeinkommen veranschlagt, dies ist in der Satzung in § 6 Abs. 3 und 4 wie folgt festgeschrieben: (3) Als Einkommen gelten sämtliche Bruttoeinnahmen in Geld oder Geldeswert einschließlich des Kindergeldes. Elterngeld wird, soweit es 300 € übersteigt, mit dem übersteigenden Betrag als Einkommen berücksichtigt. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Eltern untereinander ist ausgeschlossen. Von den Einnahmen nach § 2 Absatz 1 und 2 EStG sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:
- bei steuer- und sozialversicherungspflichtigem Einkommen 40 %
- bei Beamtenbezügen 25 %
- bei lediglich sozialversicherungspflichtigem oder lediglich einkommenssteuerpflichtigem Einkommen 30 %
- bei weder steuer- noch sozialversicherungspflichtigem Einkommen: 5 % ...
(4) Das nach Abs. (3) um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.130,-- € außer Betracht. Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind wird ein Freibetrag von jeweils 300,-- € eingeräumt. Unabhängig von der Kinderzahl wird höchstens ein monatliches bereinigtes Einkommen von 2.592,-- € zugrunde gelegt.
Während in Nordhausen jede Änderung der Einkommensverhältnisse (§ 9 Abs.4) eine Neufestsetzung erforderlich macht führen in Jena (durch z. Bsp. Tarifverhandlungen) entstandene Veränderungen der Einkommen erst ab einer gewissen Schwelle zu einer Neufestsetzung. Dazu § 8 der Jenaer Satzung: Eine Neufestsetzung erfolgt bei einer Änderung des aktuellen Einkommens um mehr als 10 % oder der Änderung der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder oder der Änderung des Betreuungsumfangs.
Nach meinem Standpunkt ist das Nettoeinkommen letztlich gerechter als der Bruttoverdienst als Bemessungsgrundlage. Das s.g. bereinigte Nettoeinkommen stellt nach einem Standpunkt einen vertretbaren Kompromiss dar.
Nach meinem Standpunkt nach sollten höhere Einkommen jedoch stärker als in Jena belastet werden.
Ein eingebauter Inflationsausgleich könnte zudem entstehende Finanzlücken automatisch verhindern.
3. Im Hinblick auf den Datenschutz gibt es Defizite. In §9 Abs. 3 der Gebührensatzung der Stadt Gotha heißt es: Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des Kindes durch den Antragsteller und die vollständige Begleichung der Gebühren.
Auch über die Art der Verarbeitung der Daten werden die Eltern in Abs. 4 der Gothaer Satzung informiert: Durch Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 3 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. In der Nordhäuser Satzung fehlen derartige Ausführungen.
Ich fordere die Aufnahme entsprechender Bestimmungen zum Datenschutz in die Gebührensatzung der Stadt Nordhausen.
2. Herr Jendricke betonte in der jüngsten Stadtratssitzung dann auch sofort die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle für die Bearbeitung der Gebührenbescheide eines kommunal betriebenen Kinderhaus Ost.
Hier wurde wiederum nicht mit Fakten, sondern mit Mutmaßungen gearbeitet. Auch hier ist ein Vergleich interessant: In Jena werden auch für die meisten der freien Träger, insgesamt für ca. 80 % der Kinder, die Benutzungsgebühren durch die Kommune festgesetzt.
Für Nordhausen sind Synergieeffekte, sowohl mit anderen Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung als auch mit den freien Trägern eine zu prüfende Variante.
Ich fordere von Bürgermeister Jendricke nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen, welche die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle für die Bearbeitung der Gebührenbescheide, unter Prüfung möglicher Synergieeffekte, rechtfertigen.
Warum bringt die SPD die Diskussion um einkommensunabhängige Gebühren erneut ins Spiel Frau Rinke formuliert in der nnz vom 09.02.2012: ...Allerdings wäre es ungerecht und sozial unausgewogen, wenn wir uns von der Beitragsstaffelung verabschieden würden." Herr Jendricke versuchte in der jüngsten Stadtratssitzung ebenfalls die Diskussion um einkommensunabhängige Kita-Gebühren neu zu entfachen. Auf den ersten Blick mag es reizvoll erscheinen den Verwaltungsaufwand dadurch gering zu halten. Bei genauerer Betrachtung ist ein derartiger Vorschlag unsozial und nicht gerecht.
Vor diesem Hintergrund wird die Inszenierung des Herrn Jendricke als fürsorglicher Stadtvater und soveräner Entscheider ein Schlag ins Gesicht der Eltern. Was die SPD hier betreibt ist eine unsoziale Politik. Eine einkommensunabhänige Gebühr ist sozial unausgewogen.
Die Rolle von Klaus Zeh ist für mich ebenfalls mit großen Fragezeichen versehen. In der nnz vom 02.02.2012 war von ihm zum Thema Kita-Satzung folgendes zu lesen: Da seien im zuständigen Ausschuss einfach die Bemessungsgrenzen von brutto und netto vertauscht worden und niemand habe das gemerkt.
Statt sich in die Debatte vor Ort konstruktiv einzubringen sind vom Vorsitzenden des deutschen Familienverbandes mit Schlagzeilen wie Zeh fordert reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte nicht mehr als ein paar populistische Forderungen zu hören.
Ist die Unbefangenheit der folgenden Mitglieder des Stadtrats bzw. des Finanzauschusses aus der CDU-Fraktion noch gegeben?
Tilly Pape – Vorsitzende des Jugendsozialwerks (Trägerverein des Kindergarten Brummkreisel und vieler weiterer)
Norbert Kloth - stellvertretender Vorsitzender Ökumenischer Kindergarten Nordhausen e.V.
Die genannten Personen bestimmen als Mitglieder des Stadtrates sowie des Finanzausschusses auch über die Höhe der Elternbeiträge der Einrichtungen, der sie in leitender Position vorstehen.
Die Expertise von Menschen, die durch ihre berufliche Tätigkeit den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mit wertvollen Hinweisen begleiten können, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Doch auch ethische Aspekte müssen im politischen Prozess Berücksichtigung finden. Eine Befangenheit im Sinne des §38 ThürKO mag zwar nicht vorliegen, doch durch die Nähe zu den von den Entscheidungen betroffenen freien Trägern würde ich ein zurückhaltenderes Verhalten sehr begrüßen.
Ich erachte die Mitarbeit von Herrn Kloth und Frau Pape als wichtige Unterstützung im Diskussionsprozess. Aus ethischen Gründen würde ich jedoch den Verzicht auf das Stimmrecht in diesem Fall begrüßen.
Christian Darr
Autor: nnz
Christian Darr (Foto: privat)
Im Vergleich mit anderen Thüringer Städten werden die Defizite der Nordhäuser Satzung deutlich:1. Eltern mit geringem Einkommen werden stärker belastet und es werden insgesamt vergleichsweise hohe Gebühren verlangt. Werfen Sie einen Blick in die Gebührensatzungen der folgenden Thüringer Städte Jena, Gotha, Erfurt, Suhl und Eisenach, die Sie als Download am Ende des Beitrages finden.
2. Im Vergleich mit anderen Thüringer Städten erscheint das Nordhäuser Modell zudem sehr kompliziert. Als BeispieI dient hier die Stadt Jena. Hier wird ein bereinigtes Nettoeinkommen veranschlagt, dies ist in der Satzung in § 6 Abs. 3 und 4 wie folgt festgeschrieben: (3) Als Einkommen gelten sämtliche Bruttoeinnahmen in Geld oder Geldeswert einschließlich des Kindergeldes. Elterngeld wird, soweit es 300 € übersteigt, mit dem übersteigenden Betrag als Einkommen berücksichtigt. Ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten oder Einkünften der Eltern untereinander ist ausgeschlossen. Von den Einnahmen nach § 2 Absatz 1 und 2 EStG sind folgende Pauschalbeträge abzusetzen:
- bei steuer- und sozialversicherungspflichtigem Einkommen 40 %
- bei Beamtenbezügen 25 %
- bei lediglich sozialversicherungspflichtigem oder lediglich einkommenssteuerpflichtigem Einkommen 30 %
- bei weder steuer- noch sozialversicherungspflichtigem Einkommen: 5 % ...
(4) Das nach Abs. (3) um die Pauschalabzüge bereinigte Einkommen bleibt bei einem Kind bis zu einer Höhe von 1.130,-- € außer Betracht. Für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind wird ein Freibetrag von jeweils 300,-- € eingeräumt. Unabhängig von der Kinderzahl wird höchstens ein monatliches bereinigtes Einkommen von 2.592,-- € zugrunde gelegt.
Während in Nordhausen jede Änderung der Einkommensverhältnisse (§ 9 Abs.4) eine Neufestsetzung erforderlich macht führen in Jena (durch z. Bsp. Tarifverhandlungen) entstandene Veränderungen der Einkommen erst ab einer gewissen Schwelle zu einer Neufestsetzung. Dazu § 8 der Jenaer Satzung: Eine Neufestsetzung erfolgt bei einer Änderung des aktuellen Einkommens um mehr als 10 % oder der Änderung der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder oder der Änderung des Betreuungsumfangs.
Nach meinem Standpunkt ist das Nettoeinkommen letztlich gerechter als der Bruttoverdienst als Bemessungsgrundlage. Das s.g. bereinigte Nettoeinkommen stellt nach einem Standpunkt einen vertretbaren Kompromiss dar.
Nach meinem Standpunkt nach sollten höhere Einkommen jedoch stärker als in Jena belastet werden.
Ein eingebauter Inflationsausgleich könnte zudem entstehende Finanzlücken automatisch verhindern.
3. Im Hinblick auf den Datenschutz gibt es Defizite. In §9 Abs. 3 der Gebührensatzung der Stadt Gotha heißt es: Die Löschung der Daten erfolgt unverzüglich nach Abmeldung des Kindes durch den Antragsteller und die vollständige Begleichung der Gebühren.
Auch über die Art der Verarbeitung der Daten werden die Eltern in Abs. 4 der Gothaer Satzung informiert: Durch Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 3 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. In der Nordhäuser Satzung fehlen derartige Ausführungen.
Ich fordere die Aufnahme entsprechender Bestimmungen zum Datenschutz in die Gebührensatzung der Stadt Nordhausen.
2. Herr Jendricke betonte in der jüngsten Stadtratssitzung dann auch sofort die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle für die Bearbeitung der Gebührenbescheide eines kommunal betriebenen Kinderhaus Ost.
Hier wurde wiederum nicht mit Fakten, sondern mit Mutmaßungen gearbeitet. Auch hier ist ein Vergleich interessant: In Jena werden auch für die meisten der freien Träger, insgesamt für ca. 80 % der Kinder, die Benutzungsgebühren durch die Kommune festgesetzt.
Für Nordhausen sind Synergieeffekte, sowohl mit anderen Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung als auch mit den freien Trägern eine zu prüfende Variante.
Ich fordere von Bürgermeister Jendricke nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen, welche die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stelle für die Bearbeitung der Gebührenbescheide, unter Prüfung möglicher Synergieeffekte, rechtfertigen.
Warum bringt die SPD die Diskussion um einkommensunabhängige Gebühren erneut ins Spiel Frau Rinke formuliert in der nnz vom 09.02.2012: ...Allerdings wäre es ungerecht und sozial unausgewogen, wenn wir uns von der Beitragsstaffelung verabschieden würden." Herr Jendricke versuchte in der jüngsten Stadtratssitzung ebenfalls die Diskussion um einkommensunabhängige Kita-Gebühren neu zu entfachen. Auf den ersten Blick mag es reizvoll erscheinen den Verwaltungsaufwand dadurch gering zu halten. Bei genauerer Betrachtung ist ein derartiger Vorschlag unsozial und nicht gerecht.
Vor diesem Hintergrund wird die Inszenierung des Herrn Jendricke als fürsorglicher Stadtvater und soveräner Entscheider ein Schlag ins Gesicht der Eltern. Was die SPD hier betreibt ist eine unsoziale Politik. Eine einkommensunabhänige Gebühr ist sozial unausgewogen.
Die Rolle von Klaus Zeh ist für mich ebenfalls mit großen Fragezeichen versehen. In der nnz vom 02.02.2012 war von ihm zum Thema Kita-Satzung folgendes zu lesen: Da seien im zuständigen Ausschuss einfach die Bemessungsgrenzen von brutto und netto vertauscht worden und niemand habe das gemerkt.
Statt sich in die Debatte vor Ort konstruktiv einzubringen sind vom Vorsitzenden des deutschen Familienverbandes mit Schlagzeilen wie Zeh fordert reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte nicht mehr als ein paar populistische Forderungen zu hören.
Ist die Unbefangenheit der folgenden Mitglieder des Stadtrats bzw. des Finanzauschusses aus der CDU-Fraktion noch gegeben?
Tilly Pape – Vorsitzende des Jugendsozialwerks (Trägerverein des Kindergarten Brummkreisel und vieler weiterer)
Norbert Kloth - stellvertretender Vorsitzender Ökumenischer Kindergarten Nordhausen e.V.
Die genannten Personen bestimmen als Mitglieder des Stadtrates sowie des Finanzausschusses auch über die Höhe der Elternbeiträge der Einrichtungen, der sie in leitender Position vorstehen.
Die Expertise von Menschen, die durch ihre berufliche Tätigkeit den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mit wertvollen Hinweisen begleiten können, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Doch auch ethische Aspekte müssen im politischen Prozess Berücksichtigung finden. Eine Befangenheit im Sinne des §38 ThürKO mag zwar nicht vorliegen, doch durch die Nähe zu den von den Entscheidungen betroffenen freien Trägern würde ich ein zurückhaltenderes Verhalten sehr begrüßen.
Ich erachte die Mitarbeit von Herrn Kloth und Frau Pape als wichtige Unterstützung im Diskussionsprozess. Aus ethischen Gründen würde ich jedoch den Verzicht auf das Stimmrecht in diesem Fall begrüßen.
Christian Darr
Downloads:
- Satzung Eisenach (40 kByte)
- Satzung Erfurt (37 kByte)
- Satzung Gotha (24 kByte)
- Satzung Jena (78 kByte)
- Satzung Suhl (107 kByte)


