Fr, 10:42 Uhr
10.10.2003
Jetzt neu: Knete vom Staat
Nordhausen (nnz). Das ist doch was: Maximal gibt es 1500 Euro jährlich für acht Jahre: Wer sein Haus oder seine Wohnung in der Innenstadt instand setzt oder modernisiert, um es selbst zu bewohnen, kann diese Förderung von Bund und Land in Anspruch nehmen. Neugierig? Dann einfach klicken.
Voraussetzung ist, dass das in Frage kommende Gebäude entweder vor 1949 gebaut wurde oder zwischen 1949 und 1959 gebaut wurde und ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht und nach dem 31. Dezember 2002 erworben wurde. Die Richtlinien zur Förderung wurden jetzt neu überarbeitet. Darüber informiert das Nordhäuser Stadtplanungsamt. Die neue Richtlinie zur Förderung von Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren sieht – im Gegensatz zur Fassung von 2002 - keine Gebietsabgrenzungen mehr vor. Bewilligt würde die Förderung auch für Vorhaben, die bereits begonnen oder schon abgeschlossen seien.
Die förderwürdigen Wohnungen bzw. Häuser müssten jetzt auch nicht mehr in Sanierungs-, Erhaltungs- oder Kerngebieten liegen, auch die Wohnungsgröße sei nicht mehr beschränkt - allerdings sei der Einklang mit dem Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die Förderung. Darüber hinaus sei ein Ausnahmefällen auch eine Neubauförderung möglich - wenn es sich zum Beispiel um eine Lückenbebauung handle.
Zweck der Förderung sei es, die Bildung von Wohneigentum bzw. die Wohnfunktion in der Innenstadt zu stärken.
Die Antragsstellung für die Förderung an das Landesverwaltungsamt wickelt die Nordhäuser Stadtverwaltung ab. Die notwendigen Formulare gibt es bei Stadtplanungs-Mitarbeiterin Anne-Carola Berg im Zimmer 306 im Dachgeschoss des Nordhäuser Rathauses am Markt. Auskünfte am Telefon gibt Frau Berg unter der Nummer 696 453. Die Förderrichtlinie ist im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 38/2003 veröffentlicht.
Autor: nnzVoraussetzung ist, dass das in Frage kommende Gebäude entweder vor 1949 gebaut wurde oder zwischen 1949 und 1959 gebaut wurde und ganz oder teilweise unter Denkmalschutz steht und nach dem 31. Dezember 2002 erworben wurde. Die Richtlinien zur Förderung wurden jetzt neu überarbeitet. Darüber informiert das Nordhäuser Stadtplanungsamt. Die neue Richtlinie zur Förderung von Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren sieht – im Gegensatz zur Fassung von 2002 - keine Gebietsabgrenzungen mehr vor. Bewilligt würde die Förderung auch für Vorhaben, die bereits begonnen oder schon abgeschlossen seien.
Die förderwürdigen Wohnungen bzw. Häuser müssten jetzt auch nicht mehr in Sanierungs-, Erhaltungs- oder Kerngebieten liegen, auch die Wohnungsgröße sei nicht mehr beschränkt - allerdings sei der Einklang mit dem Stadtentwicklungskonzept Voraussetzung für die Förderung. Darüber hinaus sei ein Ausnahmefällen auch eine Neubauförderung möglich - wenn es sich zum Beispiel um eine Lückenbebauung handle.
Zweck der Förderung sei es, die Bildung von Wohneigentum bzw. die Wohnfunktion in der Innenstadt zu stärken.
Die Antragsstellung für die Förderung an das Landesverwaltungsamt wickelt die Nordhäuser Stadtverwaltung ab. Die notwendigen Formulare gibt es bei Stadtplanungs-Mitarbeiterin Anne-Carola Berg im Zimmer 306 im Dachgeschoss des Nordhäuser Rathauses am Markt. Auskünfte am Telefon gibt Frau Berg unter der Nummer 696 453. Die Förderrichtlinie ist im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 38/2003 veröffentlicht.


