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Mo, 11:06 Uhr
23.01.2012

Urteil trifft die kommunale Familie

"Ob Richter am Abend vor einer mündlichen Verhandlung gepflegt ein Glas guten Rotwein trinken, Milch, Wasser oder Kamilentee ist deren Privatsache und sollte nicht Gegenstand öffentlicher Diskussionen sein." meint FDP-Landratskandidat Manuel Thume im Hinblick auf das Urteil im Streit zwischen Bleicherode und dem Landkreis über die Kreisumlage 2007...


Für ihn ist es selbstverständlich, dass in Deutschland die Gewaltenteilung zu beachten sei und Schmähkritik an Gerichten und Richtern, soweit sie denn überhaupt im konkreten Fall vorliegen sollte, trotz Meinungsfreiheit zu unterlassen ist. Gleiches gelte natürlich für Versuche von direkter Einflussnahme durch Innen- oder Justizminister, d. h. die Politik, auf laufende Verfahren vor Gerichten. Aus Sicht von Thume wirft die Entscheidung des Verwaltungsgerichts viele Fragen zum Verfahren der Erhebung der Kreis-und Schulumlage auf, ohne sie klar zu beantworten.

Wichtig sei, dass Kommunen aus Sicht des Gerichts eine finanzielle Leistungsfähigkeit haben müssten, die die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben als Kern der kommunalen Selbstbestimmung zulasse. So weise das Gericht sinngemäß auch darauf hin, dass man durchaus der Ansicht sein könne, dass aufgrund der Bestimmungen der Thüringer Verfassung eine finanziell notleidende Gemeinde sich an den Freistaat wenden müsse, nicht aber ihre mangelnde Finanzkraft im Verhältnis zum Landkreis geltend machen könne. Die fünf Richter entschieden sich anders.

Das Urteil fordere eine besondere Anhörung der Städte und Gemeinden im Rahmen der Erhebung der Kreisumlage. In der gerichtlichen Entscheidung werde die Frage der nichtgegebenen dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit Bleicherodes geprüft und ob diese selbstverschuldet sei. Die Entscheidung lässt offen, ob die Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit auch nur einer Gemeinde dazu führen könne, dass für alle Gemeinden im Kreis ein niedrigerer Umlagesatz als vorgesehen festgesetzt werden müsse.

"Rechtssicherheit sieht anders aus", merkt Manuel Thume weiter an. Eine Klärung der Rechtslage sei vor dem Hintergrund der gebotenen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln offensichtlich erforderlich. "Dringend in der kommunalen Familie des Landkreises benötigtes zusätzliches Geld durch höhere Zuschüsse des Landes und nicht Mittelkürzungen bringt eine gerichtliche Entscheidung aber nicht." äußert Thume. Nur eines sei sicher: Streiten vor Verwaltungsgerichten über mehrere Instanzen aufgrund unklarer landesrechtlicher Regelungen bei Streitwerten von mehr als 1,5 Millionen koste etliche zehntausend Euro, was an anderer Stelle schon jetzt fehle.
Autor: nnz

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Kommentare
andreas66
23.01.2012, 16:12 Uhr
Definition Kreisumlage
Auszug aus einem Internet-Lexikon:"Zur Deckung des Finanzbedarfs können Kreise eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben. Sie basiert auf der Steuerkraft der Gemeinden und den Schlüsselzuweisungen.

Von dieser Umlagegrundlage wird ein bestimmter von-Hundert-Satz als Kreisumlage definiert. Ursprünglich als subsidiäres Deckungsmittel gedacht, ist die Kreisumlage inzwischen ein fester Bestandteil der Einnahmen von Landkreisen. 1997 belief sich ihr Anteil an den Einnahmen in westdeutschen Kreisen auf 46 %, in ostdeutschen Kreisen auf 22 %.
Die Festsetzung der Kreisumlage obliegt dem Kreistag; die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben kein Mitbestimmungsrecht. Halten die Mitgliedskommunen die Umlage ihres Kreises für überhöht, bleibt ihnen nur der Gang vor Gericht. Inzwischen haben aber bereits Umlagesätze von über 50 % der gerichtlichen Prüfung standgehalten."

Warum gibt es da immer ein Theater um die Kreisumlage?
Dora75
24.01.2012, 11:54 Uhr
andreas66
Genau das ist der Punkt.Genauso sehe ich das auch und nicht anders.
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