Di, 13:31 Uhr
30.09.2003
Verschwendung ohne Grenzen
Nordhausen (nnz). Die 31. Ausgabe des Schwarzbuches "Die öffentliche Verschwendung" stellte heute der Bund der Steuerzahler in Berlin der Öffentlichkeit vor. Darin werden erneut Fälle von Steuergeldverschwendung dokumentiert. In Thüringen gibt es vier bemerkenswerte Beispiele.
Dr. Elfi Gründig, Vorsitzende des Thüringer Bundes der Steuerzahler, informierte in Erfurt über die Fälle im so genannten Schwarzbuch 2003. "Ebenso wie Steuerhinterziehung muss die Verschwendung von Steuergeldern unter Strafe gestellt werden. Dazu muss ein eigener Straftatbestand der Amtsuntreue geschaffen sowie ein Amtsankläger, ein spezieller Staatsanwalt, eingeführt werden", so Gründig anlässlich der Vorstellung des Schwarzbuches. Die Erfahrung zeige, dass trotz immer wieder gegenteiliger Behauptungen, die bestehenden Gesetze nicht ausreichen. Zudem verstehen die Bürger nicht, wenn Steuern und Abgaben erhöht werden, gleichzeitig aber Geld zum Fenster hinausgeworfen werde. "Insbesondere auch vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung öffentlicher Haushalte ist nicht hinnehmbar, dass beispielsweise Planungsfehler, nicht gerichtsfeste Gesetze oder auf die lange Bank geschobene Entscheidungen dazu führen, dass die schwer erarbeiteten Steuern verpulvert werden", betonte Gründig.
Ronneburg. Für die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 7 ließ das Straßenbauamt Ostthüringen den Knotenpunkt Grobsdorfer Straße erneuern. Im Jahr 2000 wurde ein Kreisverkehr gebaut. Schon kurz nach der Verkehrsfreigabe wurde festgestellt, dass besonders Lastzüge und Sattelschlepper mit ungelenkten Sattelaufliegerachsen die Borde und die dahinter befindlichen Grünflächen an den Ein- und Ausfahrten sowie der Mittelinsel überfuhren und somit beschädigten. Reparaturen folgten. Nachdem das Bundesverkehrsministerium eine neue Planungsrichtlinie zu Schleppkurven herausgab, wurde die Mittelinsel im Herbst 2002 verkleinert und Platz für die Fahrbahn geschaffen. Allein die Kosten der nachträglichen Fahrbahnverbreiterung für die Steuerzahler belaufen sich auf 35.000 Euro.
Kraftsdorf. Die Kraftsdorfer und die Bürger im Ortsteil Harpersdorf können sich nicht nur über eine schöne Turnhalle samt Funktionsräumen in einem Pavillon freuen. Sie haben seit 1994 einen eigenen Pavillion, der als Vereinsgaststätte mit angrenzenden Fitnessräumen und speziellem Trainingsbereich genutzt werden sollte. Der Rohbau steht und dennoch platzte der Traum, als es für das rd. 550.000 Euro teure Objekt keine Fördermittel gab und das Ganze über eine Kreditaufnahme finanziert wurde. Für den Innenausbau ist seitdem kein Geld da. Eine ziemlich teure Lagerhalle für Garten- und Sportgeräte.
Thüringen. Das geänderte Abgeordnetengesetz sah ab 1.1.2001 für parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende eine so genannte zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 664,68 Euro monatlich vor, die zudem an der jährlichen Indexierung teilnimmt und zuletzt 693,50 Euro betrug. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte sich nun mit dieser Aufwandsentschädigung zu befassen und befand im Juli des Jahres, dass die entsprechende Regelung zwar verfassungswidrig aber nicht nichtig sei. Im Kern werde der formalisierte Gleichheitsgrundsatz verletzt und die Regelung müsse sich in ihrer grundsätzlich zulässigen Pauschalierung mehr an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren.
Denn der Erstattungsbetrag war zu hoch bemessen, wie im Verfahren nachgewiesen wurde, und müsse "deutlich unter 500 Euro" liegen. Setzt man mal den tatsächlichen Aufwand mit 50% der vom 1.1.2001 bis 31.07.2003 gezahlten zusätzlichen Aufwandsentschädigung an, so lassen sich insgesamt rund 179.500 Euro zu viel gezahlte Gelder errechnen. Die müssen aber durch die betroffenen Abgeordneten nicht zurückgezahlt werden, was die gemeinen Steuerzahler ärgert.
Erfurt. Dem Antrag eines Ilmenauer Forschungsinstituts nach einer Gründungsfinanzierung mit den gewünschten detaillierten Zuwendungen für die Jahre 1996 bis 2000 trug das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in äußerst großzügiger und schneller Weise Rechnung. Dem am 19.12.1995 gestellten Antrag folgte am 20.12.1995 die Bewilligung des Ministeriums und zwar 10 Mio. DM für 1995 sowie den Restbetrag der insgesamt bis 2000 gewünschten 14,9 Mio. DM für das Jahr 1996. Wie bewilligt, so gezahlt. Das stellte der Rechnungshof in seinem 2003er Bericht fest und kritisierte trotz der Einwände des Ministeriums die nicht bedarfsgerechte Bereitstellung der Mittel. Da aber Thüringen im gleichen Zeitraum Kredite aufnehmen musste, ist dem Freistaat durch die nicht notwendige vorfristige Auszahlung ein Zinsschaden von 204.500 Euro (400.000 DM) entstanden. So die eher vorsichtige Berechnung des BdSt.
Einen kompletten Überblick der Verschwendung gibt es unter diesem Link im Netz.
Autor: nnzDr. Elfi Gründig, Vorsitzende des Thüringer Bundes der Steuerzahler, informierte in Erfurt über die Fälle im so genannten Schwarzbuch 2003. "Ebenso wie Steuerhinterziehung muss die Verschwendung von Steuergeldern unter Strafe gestellt werden. Dazu muss ein eigener Straftatbestand der Amtsuntreue geschaffen sowie ein Amtsankläger, ein spezieller Staatsanwalt, eingeführt werden", so Gründig anlässlich der Vorstellung des Schwarzbuches. Die Erfahrung zeige, dass trotz immer wieder gegenteiliger Behauptungen, die bestehenden Gesetze nicht ausreichen. Zudem verstehen die Bürger nicht, wenn Steuern und Abgaben erhöht werden, gleichzeitig aber Geld zum Fenster hinausgeworfen werde. "Insbesondere auch vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung öffentlicher Haushalte ist nicht hinnehmbar, dass beispielsweise Planungsfehler, nicht gerichtsfeste Gesetze oder auf die lange Bank geschobene Entscheidungen dazu führen, dass die schwer erarbeiteten Steuern verpulvert werden", betonte Gründig.
Ronneburg. Für die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 7 ließ das Straßenbauamt Ostthüringen den Knotenpunkt Grobsdorfer Straße erneuern. Im Jahr 2000 wurde ein Kreisverkehr gebaut. Schon kurz nach der Verkehrsfreigabe wurde festgestellt, dass besonders Lastzüge und Sattelschlepper mit ungelenkten Sattelaufliegerachsen die Borde und die dahinter befindlichen Grünflächen an den Ein- und Ausfahrten sowie der Mittelinsel überfuhren und somit beschädigten. Reparaturen folgten. Nachdem das Bundesverkehrsministerium eine neue Planungsrichtlinie zu Schleppkurven herausgab, wurde die Mittelinsel im Herbst 2002 verkleinert und Platz für die Fahrbahn geschaffen. Allein die Kosten der nachträglichen Fahrbahnverbreiterung für die Steuerzahler belaufen sich auf 35.000 Euro.
Kraftsdorf. Die Kraftsdorfer und die Bürger im Ortsteil Harpersdorf können sich nicht nur über eine schöne Turnhalle samt Funktionsräumen in einem Pavillon freuen. Sie haben seit 1994 einen eigenen Pavillion, der als Vereinsgaststätte mit angrenzenden Fitnessräumen und speziellem Trainingsbereich genutzt werden sollte. Der Rohbau steht und dennoch platzte der Traum, als es für das rd. 550.000 Euro teure Objekt keine Fördermittel gab und das Ganze über eine Kreditaufnahme finanziert wurde. Für den Innenausbau ist seitdem kein Geld da. Eine ziemlich teure Lagerhalle für Garten- und Sportgeräte.
Thüringen. Das geänderte Abgeordnetengesetz sah ab 1.1.2001 für parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende eine so genannte zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 664,68 Euro monatlich vor, die zudem an der jährlichen Indexierung teilnimmt und zuletzt 693,50 Euro betrug. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte sich nun mit dieser Aufwandsentschädigung zu befassen und befand im Juli des Jahres, dass die entsprechende Regelung zwar verfassungswidrig aber nicht nichtig sei. Im Kern werde der formalisierte Gleichheitsgrundsatz verletzt und die Regelung müsse sich in ihrer grundsätzlich zulässigen Pauschalierung mehr an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren.
Denn der Erstattungsbetrag war zu hoch bemessen, wie im Verfahren nachgewiesen wurde, und müsse "deutlich unter 500 Euro" liegen. Setzt man mal den tatsächlichen Aufwand mit 50% der vom 1.1.2001 bis 31.07.2003 gezahlten zusätzlichen Aufwandsentschädigung an, so lassen sich insgesamt rund 179.500 Euro zu viel gezahlte Gelder errechnen. Die müssen aber durch die betroffenen Abgeordneten nicht zurückgezahlt werden, was die gemeinen Steuerzahler ärgert.
Erfurt. Dem Antrag eines Ilmenauer Forschungsinstituts nach einer Gründungsfinanzierung mit den gewünschten detaillierten Zuwendungen für die Jahre 1996 bis 2000 trug das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in äußerst großzügiger und schneller Weise Rechnung. Dem am 19.12.1995 gestellten Antrag folgte am 20.12.1995 die Bewilligung des Ministeriums und zwar 10 Mio. DM für 1995 sowie den Restbetrag der insgesamt bis 2000 gewünschten 14,9 Mio. DM für das Jahr 1996. Wie bewilligt, so gezahlt. Das stellte der Rechnungshof in seinem 2003er Bericht fest und kritisierte trotz der Einwände des Ministeriums die nicht bedarfsgerechte Bereitstellung der Mittel. Da aber Thüringen im gleichen Zeitraum Kredite aufnehmen musste, ist dem Freistaat durch die nicht notwendige vorfristige Auszahlung ein Zinsschaden von 204.500 Euro (400.000 DM) entstanden. So die eher vorsichtige Berechnung des BdSt.
Einen kompletten Überblick der Verschwendung gibt es unter diesem Link im Netz.

