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Do, 16:36 Uhr
05.01.2012

46 mal

Gestern hatte die nnz über die Notöffnung einer Wohnungstür in Nordhausen-Ost berichtet. Das jedoch war im zurückliegenden Jahr kein Einzelfall...


Insgesamt 46 Mal musste die Nordhäuser Berufsfeuerwehr im vergangenen Jahr wegen akuter Gefahr Wohnungstüren notmäßig öffnen. „In 12 Fällen konnten in diesen Wohnungen die Menschen leider nur noch tot geborgen werden. In 21 Fällen allerdings konnten Verletzte aus ihrer misslichen Lage befreit und somit gerettet werden“, sagte Bürgermeister Matthias Jendricke.

Die häufigsten Rufe erhalte die Feuerwehr von der Polizei, vom Ordnungsamt und von den Rettungsdiensten. „Oft sind Verwandte, Bekannte oder Nachbarn beunruhigt, weil tagelang das Licht brennt oder der Briefkasten überquillt. Dann gab es auch Fälle, wo der Wecker viele Stunden lang Alarm gab oder der Brandmelder piepst. Und häufig rufen hilflose Personen auch selbst an, die gestürzt sind, verletzt in der Wohnung liegen und die Tür nicht mehr selbst öffnen können“, so Jendricke weiter.

„Solche Not-Türöffnungen sind für keine Seite angenehmen – auch für die Helfer nicht, weil sie nicht wissen, was sie hinter der Tür erwartet, zum Beispiel, wenn dort ein unbekannter Hund bellt. Aber es ist besser, die Tür einmal umsonst geöffnet zu haben, als durch zögerliches Handeln den Tod eines Menschen nicht verhindert zu haben.“ Vor jeder Türöffnung werde natürlich geklingelt bzw. geklopft.

Die rechtliche Grundlage für die Not-Türöffnungen finde sich im Thüringer Ordnungsbehördengesetz. Dort steht im § 20: „Die Ordnungsbehörden können ein Grundstück oder eine Wohnung, auch während der Nachtzeit ohne Einwilligung des Eigentümers, Besitzers oder sonstigen Inhabers betreten und durchsuchen, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Tiere oder Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.“
Autor: nnz

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Kommentare
HausH
05.01.2012, 17:21 Uhr
...bedeutsame Sache... ?????
„Die Ordnungsbehörden können ein Grundstück oder eine Wohnung, auch während der Nachtzeit ohne Einwilligung des Eigentümers, Besitzers oder sonstigen Inhabers betreten und durchsuchen, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Tiere oder Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.“

--- NA TOLL!!!!! ... und ein Bürgermeister definiert die "bedeutsame Sache" somit rechtfertigt das ALLES???????????????? Es geht mir hier nicht um den Hund von Gestern, auch nicht um die von mir geschätzte Arbeit der Feuerwehrleute, sondern um die Willkür in unserem Rechtsstaat. Diese nimmt meines Erachtens kontinuierlich zu. Schönen Abend und sicheren Schlaf allen Lesern.
MA1990
05.01.2012, 22:38 Uhr
Schnelle Hilfe ist wichtig
Gut, dass man in Nordhausen nicht wegschaut, wenn Menschen in Not sind. Schließlich benötigt vielleicht jeder selber mal die Hilfe von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt oder vom Rettungsdienst.

Also macht einfach weiter euren Job, auch wenn es immer Besserwisser oder Dauernörgler gibt.
Marie
06.01.2012, 08:32 Uhr
Notöffnung
Sehr geehrte/r HausH,
vielleicht befinden auch Sie sich einmal in Ihrer Wohnung in einer misslichen Lage. Dann seien Sie froh, dass Ihnen geholfen werden kann. Würde es dieses Gesetz nicht geben, dann würden Sie drinnen hilflos liegen und die Tür nicht öffenen können, die Helfer draußen dürften aber auch nicht rein. Oder es brennt in Ihrer Wohnung während Sie nicht zu Hause sind. Dann soll sie also ausbrennen, und die Feuerwehr steht draußen und sieht zu, weil sie Ihre Wohnung nicht betreten darf. Denken Sie mal nach! Es gibt auch Gesetze die sinnvoll sind.
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