Mo, 08:08 Uhr
29.09.2003
Vieles falsch gelaufen
Nordhausen (nnz). Bei einigen Beamten im Nordhäuser Landratsamt liegen die Nerven blank. Seit Wochen untersucht der Rechnungsprüfungsausschuß, ob bei Beförderungen oder Verbeamtungen einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Die Hintergründe wie immer in Ihrer nnz.
Eigentlich wollte sich ja die SPD-Kreistagsfraktion in diesem Jahr als Aufklärer positionieren (nnz berichtete), doch das wollte wiederum der Kreistag nicht. Also wurde damit der Rechnungsprüfungsausschuß (RPA) des Kreistages beauftragt. Der wiederum erteilte dem Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung einen Prüfauftrag. Das Ergebnis ist bekannt, zumindest den Ausschussmitgliedern. Wir wollten uns das nicht aus der Hand nehmen lassen, argumentiert Ausschussvorsitzender Bachmann (PDS). Jetzt sei der Ausschuß dabei, den Prüfbericht auszuwerten.
Für Bachmann stehe schon jetzt fest, dass es in den zurückliegenden Jahren zu Verstößen sowohl bei der Verbeamtung als auch bei Beförderungen nach dem Beamtenrecht gekommen sei. Namen wollte der Ausschussvorsitzende gegenüber nnz aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen. Aber – Bachmann hat sich an das Landesverwaltungsamt gewandt. Dort soll der Verstoß aus verwaltungsrechtlicher Sicht geprüft werden. Und es kommt noch schlimmer. Auch die Prüfung eines Straftatbestandes soll nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft könnte eingeschaltet werden.
So hat zum Beispiel der Landespersonalausschuß festgelegt, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht verbeamtet werden sollen, die 50 und älter sind. Das aber soll im Landratsamt passiert sein, ohne Genehmigung des Landespersonalausschusses. Das Kuriose daran: Wenn eine solche unrechtmäßige Verbeamtung nicht in einer gewissen Zeitspanne geahndet wird, dann gelte die Sache als geheilt. Warum verstrich diese Zeit? Kannte der Landespersonalauschuß Einzelheiten und Hintergründe? Liegt hier Vorsätzlichkeit in der Verwaltung vor? Diese Fragen sollen beantwortet werden. Auf der übernächsten Sitzung des Kreistages wird der Rechnungsprüfungsausschuß dem Landrat die Entlastungen verweigern. Letztlich, so argumentiert Bachmann, müsse erst überprüft werden, ob diese unrechtmäßigen Verbeamtungen und Höherstufungen negative Auswirkungen auf den Haushalt der Kreisverwaltung haben. Und das über Jahre hinweg.
Und dann noch ein pikantes Detail: Geprüft werde auch, ob bei den Verbeamtungen und Beförderungen nach dem Parteibuch entschieden worden sei.
Autor: nnzEigentlich wollte sich ja die SPD-Kreistagsfraktion in diesem Jahr als Aufklärer positionieren (nnz berichtete), doch das wollte wiederum der Kreistag nicht. Also wurde damit der Rechnungsprüfungsausschuß (RPA) des Kreistages beauftragt. Der wiederum erteilte dem Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung einen Prüfauftrag. Das Ergebnis ist bekannt, zumindest den Ausschussmitgliedern. Wir wollten uns das nicht aus der Hand nehmen lassen, argumentiert Ausschussvorsitzender Bachmann (PDS). Jetzt sei der Ausschuß dabei, den Prüfbericht auszuwerten.
Für Bachmann stehe schon jetzt fest, dass es in den zurückliegenden Jahren zu Verstößen sowohl bei der Verbeamtung als auch bei Beförderungen nach dem Beamtenrecht gekommen sei. Namen wollte der Ausschussvorsitzende gegenüber nnz aus Gründen des Datenschutzes nicht nennen. Aber – Bachmann hat sich an das Landesverwaltungsamt gewandt. Dort soll der Verstoß aus verwaltungsrechtlicher Sicht geprüft werden. Und es kommt noch schlimmer. Auch die Prüfung eines Straftatbestandes soll nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft könnte eingeschaltet werden.
So hat zum Beispiel der Landespersonalausschuß festgelegt, dass Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht verbeamtet werden sollen, die 50 und älter sind. Das aber soll im Landratsamt passiert sein, ohne Genehmigung des Landespersonalausschusses. Das Kuriose daran: Wenn eine solche unrechtmäßige Verbeamtung nicht in einer gewissen Zeitspanne geahndet wird, dann gelte die Sache als geheilt. Warum verstrich diese Zeit? Kannte der Landespersonalauschuß Einzelheiten und Hintergründe? Liegt hier Vorsätzlichkeit in der Verwaltung vor? Diese Fragen sollen beantwortet werden. Auf der übernächsten Sitzung des Kreistages wird der Rechnungsprüfungsausschuß dem Landrat die Entlastungen verweigern. Letztlich, so argumentiert Bachmann, müsse erst überprüft werden, ob diese unrechtmäßigen Verbeamtungen und Höherstufungen negative Auswirkungen auf den Haushalt der Kreisverwaltung haben. Und das über Jahre hinweg.
Und dann noch ein pikantes Detail: Geprüft werde auch, ob bei den Verbeamtungen und Beförderungen nach dem Parteibuch entschieden worden sei.

