Do, 06:25 Uhr
25.09.2003
Prozeß beginnt
Nordhausen (nnz). Fast 14 Monate nach dem tödlichen Schuß auf den Nordhäuser Rene Bastubbe muß sich der Polizeibeamte vor dem Landgericht in Mühlhausen verantworten. Wegen fahrlässiger Tötung.
Die Staatsanwaltschaft hatte im April ihre Ermittlungen gegen den damals 30 Jahre alten Polizeibeamten Rene St. aus Niedergebra abgeschlossen und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben (siehe dazu auch ausführlich im nnz-Archiv). Verhandelt werden soll bis zum 10. Oktober. Der Polizist hatte am 28. Juli vergangenen Jahres einen mutmaßlichen Automatenknacker erschossen, als dieser mit Pflastersteinen warf.
Nach Auffassung der Staatsanwälte lag zum Zeitpunkt der Schussabgabe durch den Polizeibeamten zweifellos eine Notwehrlage vor. Vorgeworfen wird dem Beamten jedoch, dass er fahrlässig das Maß der erforderlichen Abwehr in der konkreten Situation überschritten hat, so die Staatsanwaltschaft im April dieses Jahres.
Autor: nnzDie Staatsanwaltschaft hatte im April ihre Ermittlungen gegen den damals 30 Jahre alten Polizeibeamten Rene St. aus Niedergebra abgeschlossen und Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben (siehe dazu auch ausführlich im nnz-Archiv). Verhandelt werden soll bis zum 10. Oktober. Der Polizist hatte am 28. Juli vergangenen Jahres einen mutmaßlichen Automatenknacker erschossen, als dieser mit Pflastersteinen warf.
Nach Auffassung der Staatsanwälte lag zum Zeitpunkt der Schussabgabe durch den Polizeibeamten zweifellos eine Notwehrlage vor. Vorgeworfen wird dem Beamten jedoch, dass er fahrlässig das Maß der erforderlichen Abwehr in der konkreten Situation überschritten hat, so die Staatsanwaltschaft im April dieses Jahres.

