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Do, 20:23 Uhr
08.12.2011

Familie und Beruf

In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Landtagsausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Auch der Nordhäuser abgeordnete Dr. Klaus Zeh war mit dabei...


Der Ausschuss stimmte dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD zu. Der Nordhäuser Landtagsabgeordnete Dr. Klaus Zeh (CDU), der von der bisherigen Regelung negativ Betroffenen Unterstützung zugesagt hatte, äußerte sich gegenüber der nnz: „Mit dem überarbeiteten Gesetz wird der Arbeitnehmerschutz gestärkt. Arbeitnehmer dürfen danach an mindestens zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigt werden. Dies geht sogar über den Gesetzentwurf der Landesregierung hinaus, der nur einen freien Samstag vorsah. Das ist ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Der angenommene Änderungsantrag beinhaltet zudem die Schließzeit von 14 Uhr nun auch zu Silvester. Diese Regelung galt bisher nur für Heiligabend.

Neu ist auch die Lockerung des Sonntagsverkaufs für ein eng begrenztes Sortiment wie bei Bäckern oder Blumenverkäufern. Zukünftig können solche Verkaufsstellen sonntags von 7 Uhr (bisher 8 Uhr) bis 17 Uhr an fünf zusammenhängenden Stunden öffnen. Der Karfreitag, die Adventsonntage und die übrigen Sonn- und Feiertage im Dezember dürfen mit Ausnahme wahlweise des ersten oder zweiten Adventsonntags nicht freigegeben werden.

An den übrigen Wochentagen bleibt es bei den bisherigen allgemeinen Ladenöffnungszeiten von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr. Wie dies konkret ausgestaltet wird, liegt in der Entscheidung des Handels. Weiteren Bestand haben die Regelungen zu den vier verkaufsoffenen Sonntagen, an denen in der Zeit von 11 bis 20 Uhr an sechs zusammenhängenden Stunden geöffnet werden darf.
Autor: nnz

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