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Mi, 19:33 Uhr
07.12.2011

Vor Kündigung reden

Noch einmal standen die Garagen in Nordhausen im Mittelpunkt der heutigen Stadtratssitzung. Entgegen der eigentlichen Beschlussvorlage wurden einige Standorte von Garagen aus der Streichliste herausgenommen...


Normalerweise müsse sich der Stadtrat überhaupt nicht mit dem Garagenthema beschäftigen, weil das nicht öffentliches Recht sei, erklärte Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD). Es sei lediglich Vertragsrecht zur Anwendung zu bringen, was Verwaltungshandeln bedingt.

Aus der ursprünglichen Liste der zu kündigen Garagen wurden gestern die Standorte Am Grenzrasen, Straße der Einheit, Strohmühlenweg und Thomas-Müntzer-Straße gestrichen worden. Das sind insgesamt 277 Garagen, ursprünglich standen 419 auf der Streichliste, die jetzt nur noch 142 Garagen lang oder kurz ist.

Einziger Großstandort, der gekündigt werden soll, ist der in Hufelandstraße mit 71 Garagen. Hier soll künftig in Richtung Schöne Aussicht ein weiterer Wohnungsbaustandort etabliert werden. Entsprechende Beschlüsse, wie der eines Bebauungsplanes, sind dazu bereits im Stadtrat gefasst worden. Die Flächen sollen demnächst aus verkauft werden.

Rainer Bachmann rekapitulierte, dass sich die zuständigen Ausschüsse mehrfach mit der Garagenproblematik befasst hatten und auch nachreguliert haben. Kritisiert hatte Bachmann, dass die Bürger nicht rechtzeitig in die entsprechenden Verfahren einbezogen werden. Das könne in die Beschlussvorlage einbezogen werden. Und außerdem solle kurz vor Weihnachten nicht gekündigt werden. „Das macht man nicht!“

Norbert Klodt (CDU) signalisierte Verständnis für das Begehren der LINKE-Fraktion, den Beschluss als erste Lesung anzugehen. Seitens der FDP-Fraktion könne man sich dieser Variante anschließen. Andreas Wieninger (SPD) verwahrte sich entschieden gegen Unterstellungen in Richtung der Stadtverwaltung und des Stadtrates und beantragte eine Auszeit.

Danach und nach einer Stärkung mit Wiener Würstchen wurde der Beschluss mit den reduzierten Kündigungen modifiziert gefasst. Die Verwaltung wird nun verpflichtet, mit den Garagenbesitzern zu sprechen, deren Garagen gekündigt werden. Eine notwendige Kündigung erfolgt nun zum 31. Dezember 2012, also ein Jahr später als vorgesehen.
Autor: nnz

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