So, 09:00 Uhr
27.11.2011
Jede Fünfte wird gekündigt
Lange schwelte die so genannte Garagenproblematik in Nordhausen. Unzählige Anfragen gab es dazu in den Einwohnerfragestunden der Stadtratssitzungen. Zahlreiche Gespräche und Informationsveranstaltungen zwischen einer Interessengemeinschaft und der Stadtverwaltung wurden organisiert. Am Ende steht jetzt ein Kompromiss. Wie immer in der Politik...
Vornweg zur Erläuterung. Es geht hier um Garagen und Garagenstandorte, die sich auf städtischem Grund und Boden befinden. Als Grundstücksbesitzer hat die Stadt das Recht, Pachtverträge abzuschließen oder bestehende zu kündigen. Rechtsgrundlage ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung.
In der nächsten Sitzung des Nordhäuser Stadtrates soll nun ein Beschluss gefasst werden, der die Kündigungen von 419 Garagen an 15 Standorten in Nordhausen vorsieht. Und zwar zum 31. Dezember 2011 (siehe Foto und Anlage). Das sind rund 20 Prozent der Gesamtbestandes auf städtischem Grund.
105 Garagen, das sind etwa fünf Prozent und meist Einzelstandorte, sollen verkauft werden.
Für 1.555 Garagen, rund 75 Prozent alle Garagen auf städtischen Grund und Boden sollen einen besonderen Kündigungsschutz bis zum Jahr 2022 genießen. Durch die Stadtverwaltung als Eigentümerin werden keine Kündigungen von Garagenpachtverträgen ausgesprochen, die den Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterliegen. Dies gilt ebenso für Verträge mit Vertragspartner, deren Verträge schon zu DDR-Zeiten bestanden und mit Neuverträgen fortgeführt wurden.
In dieser Gruppe findet man die größten Garagenkomplexe in Nordhausen wie etwa am Van-der-Foehr-Damm (242), in der Hufelandstraße (347), am Birkenweg (208) oder an der Hardenbergstraße (341).
Das alles ist ein Vorschlag, der in den vergangenen drei Monaten in fast allen Ausschüssen des Nordhäuser Stadtrates diskutiert wurde. Das letzte Wort haben die Stadträte per Beschluss am 7. Dezember.
Alle Standorte bieten wir Ihnen in den PDF's zum Download an
Autor: nnzVornweg zur Erläuterung. Es geht hier um Garagen und Garagenstandorte, die sich auf städtischem Grund und Boden befinden. Als Grundstücksbesitzer hat die Stadt das Recht, Pachtverträge abzuschließen oder bestehende zu kündigen. Rechtsgrundlage ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz der Bundesregierung.
In der nächsten Sitzung des Nordhäuser Stadtrates soll nun ein Beschluss gefasst werden, der die Kündigungen von 419 Garagen an 15 Standorten in Nordhausen vorsieht. Und zwar zum 31. Dezember 2011 (siehe Foto und Anlage). Das sind rund 20 Prozent der Gesamtbestandes auf städtischem Grund.
105 Garagen, das sind etwa fünf Prozent und meist Einzelstandorte, sollen verkauft werden.
Für 1.555 Garagen, rund 75 Prozent alle Garagen auf städtischen Grund und Boden sollen einen besonderen Kündigungsschutz bis zum Jahr 2022 genießen. Durch die Stadtverwaltung als Eigentümerin werden keine Kündigungen von Garagenpachtverträgen ausgesprochen, die den Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterliegen. Dies gilt ebenso für Verträge mit Vertragspartner, deren Verträge schon zu DDR-Zeiten bestanden und mit Neuverträgen fortgeführt wurden.
In dieser Gruppe findet man die größten Garagenkomplexe in Nordhausen wie etwa am Van-der-Foehr-Damm (242), in der Hufelandstraße (347), am Birkenweg (208) oder an der Hardenbergstraße (341).
Das alles ist ein Vorschlag, der in den vergangenen drei Monaten in fast allen Ausschüssen des Nordhäuser Stadtrates diskutiert wurde. Das letzte Wort haben die Stadträte per Beschluss am 7. Dezember.
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Downloads:
- 419 Garagen werden gekündigt (178 kByte)
- 105 Garagen werden verkauft (1.052 kByte)
- 1.555 behalten Kündigungsschutz (1.090 kByte)





