Do, 16:28 Uhr
24.11.2011
Existenzminimum sichern
Ab Januar 2012 bietet das normale Girokonto keinen Schutz mehr vor Pfändung. Damit Schuldner dennoch laufende Rechnungen begleichen können, müssen sie bis Jahresende ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen...
Schuldner sollten bis spätestens 27. Dezember ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, ein so genanntes P-Konto, umwandeln lassen. Auf diesem Konto werden automatisch alle Einkünfte bis zu einem Betrag von monatlich 1.028,89 Euro vor Gläubigern gesichert - egal, ob das Geld aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt.
Verschuldete Verbraucher haben damit die Möglichkeit, weiterhin laufende Rechnungen bspw. für Miete oder Energie zu begleichen. Das normale Girokonto bietet ab 2012 keinen Schutz mehr vor Pfändung, selbst Sozialleistungen und Kindergeld sind dort nicht mehr geschützt. Gläubiger haben dann ohne Einschränkung Zugriff auf alle Einkünfte.
Die Umwandlung erfolgt nicht automatisch, Betroffene müssen selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei der Bank stellen. Wer ein Girokonto hat, kann es bei seinem Geldinstitut in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies gilt auch, wenn das Konto schon gepfändet wird. Die Umwandlung darf nichts kosten und maximal vier Geschäftstage dauern. Anders als bei normalen Girokonten kann das P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto mehrerer Kontoinhaber, sondern nur als Einzelkonto geführt werden.
Für die Kontoführung kann die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Liegt die Gebühr über dem üblichen Kostenrahmen sollten Betroffene die Verbraucherzentrale oder ihre Schuldnerberatungsstelle informieren. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Geldinstitute wegen überhöhter Kosten für die Führung eines P-Kontos abgemahnt.
Autor: nnzSchuldner sollten bis spätestens 27. Dezember ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto, ein so genanntes P-Konto, umwandeln lassen. Auf diesem Konto werden automatisch alle Einkünfte bis zu einem Betrag von monatlich 1.028,89 Euro vor Gläubigern gesichert - egal, ob das Geld aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt.
Verschuldete Verbraucher haben damit die Möglichkeit, weiterhin laufende Rechnungen bspw. für Miete oder Energie zu begleichen. Das normale Girokonto bietet ab 2012 keinen Schutz mehr vor Pfändung, selbst Sozialleistungen und Kindergeld sind dort nicht mehr geschützt. Gläubiger haben dann ohne Einschränkung Zugriff auf alle Einkünfte.
Die Umwandlung erfolgt nicht automatisch, Betroffene müssen selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei der Bank stellen. Wer ein Girokonto hat, kann es bei seinem Geldinstitut in ein P-Konto umwandeln lassen. Dies gilt auch, wenn das Konto schon gepfändet wird. Die Umwandlung darf nichts kosten und maximal vier Geschäftstage dauern. Anders als bei normalen Girokonten kann das P-Konto nicht als Gemeinschaftskonto mehrerer Kontoinhaber, sondern nur als Einzelkonto geführt werden.
Für die Kontoführung kann die Bank ein angemessenes Entgelt verlangen. Liegt die Gebühr über dem üblichen Kostenrahmen sollten Betroffene die Verbraucherzentrale oder ihre Schuldnerberatungsstelle informieren. In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Geldinstitute wegen überhöhter Kosten für die Führung eines P-Kontos abgemahnt.


