Kommentare
Verdianer
22.11.2011, 10:58 Uhr
Rücksichtslosigkeit!
Die stark verbreitete Unsitte, wer auf Autobahn auffährt hätte Vorfahrt und die anderen müssen weichen! Was wird nun endlich dagegen unternommen? Warum muss es erst Opfer geben?
black
22.11.2011, 14:09 Uhr
StVO
Es gibt eine StVO und in der heißt es sinngemäß, dass der Beschleunigungsstreifen zum zügen Auffahren auf die Autobahn zu nutzen ist, damit ein flüssiges Einordnen in den fließenden Verkehr erfolgen kann. Nun schaut man sich die Fahrweise einzelner Verkehrsteilnehmer an, dann sieht man sehr häufig, dass äußerst langsam aufgefahren wird und dem nachfolgenden Verkehr dadurch das gefahrlose Einfädeln erschwert wird.
Durch solch ein Verhalten kommen diese Unfälle zustande. Der Nachfolgende zieht gleich in Richtung linke Spur (obwohl auch untersagt) und wenn dann der fließende Verkehr nicht beachtet wird, kommt es zum Crash. Ich glaube nicht, dass die meisten Fahrer der Meinung sind, wer auffährt auf die Autobahn, habe Vorfahrt - das ist Schwachsinn.
Paulinchen
22.11.2011, 18:06 Uhr
Mir ist es ein Rätsel..
…wie so mancher Fahrzeugführer überhaupt zum Führerschein gekommen ist. Mir zwingt sich oftmals der Eindruck auf, dass es einige gibt, die fahren nur so lange nach der StVO, wie der Fahrlehrer oder Prüfer im Auto sitzt. Nach dem Erhalt der begehrten Karte, sind alle Gesetze außer Kraft. Nun möchte ich den geschehenen Unfall nicht kommentieren, da mir das als Außenstehende nicht zu kommt. Ich wünsche allen Unfallbeteiligten Gute Besserung.
Nur was ich häufig beim Auffahren auf Autobahnen erlebe, ist nicht selten kriminell. Da weiß kaum einer, dass es da ja einen Beschleunigungsstreifen gibt, auf dem ich so lange bleiben sollte, bis ich eine Geschwindigkeit erreicht habe, die in etwa der gleicht, die der fließende Verkehr fährt. Aber nein – Vollgas und ganz nach links! Das geht nicht mal bei der Formel 1, wenn Vettel aus der Boxengasse zurück auf die Rennstrecke kommt. Brummis erzwingen sich meist das Auffahren, da sie ja so massig und groß sind. Nicht selten wird man von denen nach links abgedrängt, obwohl man dabei den Nutzer der linken Spur dann behindert. (ich will hier aber nicht den Eindruck vermitteln, dass ich den Fahrstil einer Faustan hätte. Mein Fahrzeug fährt, wenn ich das möchte, auch jenseits der 200 km/h. Soll aber auch nicht geprahlt sein)
Nur was hat der Fahrlehrer immer beim Auffahren auf die Autobahn gesagt? Schauen Sie nach links und nehmen Sie den fließenden Verkehr in Augenschein. Es ist nicht ungewöhnlich, dass man auch mal stehen bleiben und die Vorfahrt gewähren muss. Aber mir ist es schon oft passiert, dass auch der Standstreifen bei Rücksichtslosen als Überholspur her halten muss.
.
Aber auch umgekehrt klappt es bei einigen nicht, wenn sie die Autobahn verlassen wollen. Die bremsen schon auf der rechten Spur ab, weil sie in ca. 200 m abfahren wollen. Dazu dient doch aber die relativ lange Abfahrtsspur! Da werden bei mir Erinnerungen wach an die Verkehrsteilnehmerschulungen in der DDR Zeit. Da wurde oft Vergessenes wieder in Erinnerung gerufen. Ich finde, manch einem täten sie sicher heute noch gut, meint Paulinchen.
MsBennington
23.11.2011, 12:50 Uhr
Es musste ja so kommen...
dass es irgendwann mal dort kracht. Ich fahre selbst jeden Tag diese Strecke und an dieser, wie vielen anderen Auffahrten begegnen mir Fahrzeugführer, wo mir Angst und Bange wird. Klassisches Beispiel: man bremst in der Kurve auf teilweise unter 50 km/h ab, um danach direkt links rüber zu fahren, da man ja sonst die Auffahrt verpassen könnte.
Da bin ich für meinen Teil immer heilfroh, auch irgendwann mal vom Beschleunigungsstreifen (den ich grundsätzlich immer (!!!) ausfahre) auf die Autobahn auffahren zu dürfen, da ja diese Fahrer, die gleich rüberziehen zusätzlich die rechte Fahrspur für alle nachkommenden Fahrzeuge blockieren. Was auch nicht selten zur Folge hat, dass ich rechts teilweise schneller wäre, aber abbremsen muss, da ja das Rechts überholen verboten ist.
Vielleicht sollte man mal polizeiliche Kontrollen durchführen und das Auffahrverhalten beobachten. Da würden mit Sicherheit einige zur Rechenschaft gezogen werden. Aber darüber kann hier nun mal nicht entschieden werden.
In diesem Sinne wünsche ich allen Verletzten Gute Besserung und dem Verursacher, dass er seine Lehren aus dieser Geschichte gezogen hat.
hortkinder2005
23.11.2011, 15:08 Uhr
eine falsche information...
ist das was sie hier schreiben. natürlich dürfen sie auf dem beschleunigungsstreifen rechts überholen. es ist eine von ungefähr 7 ausnahmen, bei welcher man rechts überholen darf. deshalb erst informieren und dann schreiben.
derGute
23.11.2011, 15:56 Uhr
Da irrt MsBennington
Die Bemerkung, dass auf dem Beschleunigungsstreifen einer Autobahnauffahrt der übrige Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen nicht überholt werden darf, ist nicht korrekt. Man darf das sehr wohl. Allerdings nennt das der Gesetzgeber: "schneller fahren als auf den anderen Fahrstreifen".
Man kann also durchaus auf dem Beschleunigungsstreifen dessen Namen alle Ehre geben und einen LKW "rechts überholen" um vor ihm auf die Autobahn aufzufahren. Siehe dazu StVO, § 42, Absatz 6, Buchstabe e.
Achtung! Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht für den Verzögerungsstreifen einer Autobahnabfahrt.
Allen Lesern der nnz-online allzeit gute Fahrt!
derGute
23.11.2011, 16:15 Uhr
Stimmt
Worauf habe ich mich hier eingelassen? Da muss ich ja tatsächlich gleich nochmal nachlegen:
hortkinder2005 hat Recht. Hier die anderen wichtigen Regelungen wo erlaubt rechts überholt werden darf. Aber bitte, lieber Leser, immer daran denken, dass alle Regelungen nur gelten, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden.
§ 7 Abs. 3
Wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung markiert sind, dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t rechts schneller fahren —ohne die Fahrbahnmarkierungen nicht.
§ 37 Abs. 4
Im Bereich von Ampeln, oder, wie der Gesetzgeber sie nennt, »Lichtzeichen«, darf rechts schneller gefahren werden als links. Hier kommt es nicht darauf an, ob Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind.
§ 41 Abs. 3 Nr. 5
Wenn Pfeile, die nebeneinander (auf der Fahrbahn) angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen, ist das Rechtsüberholen gestattet. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Fahrstreifen markiert sind.
§ 5 Abs. 7
Wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat, auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind, darf man rechts überholen. Selbstverständlich nur mit der nötigen Aufmerksamkeit und Vorsicht.
§ 5 Abs. 7
Um eine Straßenbahn zu überholen. Straßenbahnen dürfen sogar nur rechts überholt werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind.
§ 7 Abs. 2, 2a
Bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr. Konkretes Beispiel aus der Rechtssprechung: Wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt.
§ 42 Abs. 6 Buchst. F
Im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden sind, ist das Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn erlaubt.
MsBennington
23.11.2011, 17:18 Uhr
Ich korrigiere...
... meinen vorangehenden Beitrag. Ich habe mich mit dieser Meinung auf einige Situationen berufen, in denen ein Überholen schlichtweg zu gefährlich gewesen wäre, da ja genannte Fahrzeugführer teils unberechenbar sind. Selbstverständlich überhole ich auf dem Beschleunigungsstreifen auch LKW's. Es ist aber nun mal nicht immer möglich - auch wenn es erlaubt ist - gewisse Regeln zu befolgen. Von daher weiß ich nun mehr und werde mich demnächst auch erst belesen, bevor ich Texte veröffentliche.
@ hortkinder2005: Irren ist menschlich, jeder kann sich irren, aber Respekt ist ja nun mal auch eine Tugend. Ich werde mal drüber hinweg sehen. ;-)
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.