Mi, 10:29 Uhr
16.11.2011
Richter Kropp: Wem gehört das Kindergeld?
Unter jungen Leuten gibt es eine Weisheit: Wenn es später nichts wird mit der Ausbildung, dann setzt man viele Kinder in die Welt und kann dann vom Kindergeld leben. Ein schöner Ausspruch? Manche scheinen tatsächlich so zu denken, wie ein aktueller Fall des Amtsgerichts Sondershausen zeigt...
Eine Frau hatte sich von ihrem Mann Mitte Juni 2010 getrennt und war dann weggezogen. Mit ihr zogen fünf Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren in die neue Wohnung. Das Kindergeld in stolzer Höhe von 988 Euro hatte der Mann Anfang Juni auf seinem Konto, ab Juli erhielt es dann die Frau. Diese forderte nun vor dem Sondershäuser Familiengericht den halben Kindergeldanteil von 494 Euro von ihrem getrennt lebenden Mann.
Dieser trug vor, dass er sein Haus nicht halten könne, wenn er das Kindergeld nicht bekäme. Auch früher haben man nur leben und in den Urlaub fahren können, weil soviel Kindergeld vom Staat geflossen sei.
Es ist nicht Sinn und Zweck des Kindergeldes, ein Haus zu bauen oder in den Urlaub zu fahren so der sichtlich verwunderte Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Familiengericht.
Kropp hielt auch eine Aufrechnung mit den Kosten des Hauses nicht für statthaft. Es handele sich um einen originären Anspruch der Kinder, mit dem Ansprüche der Ehegatten als Hauseigentümer nichts zu tun hätten.
Auf gutes Zureden des Richters schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem der Mann nunmehr in einer festgesetzten Frist das Kindergeld an seine Frau überweisen wird. Kropp riet den Parteien dringend, das Kindergeld zweckentsprechend einzusetzen. Der Staat wolle mit solchen Leistungen nicht bedürftige Eheleute, sondern die Kinder als solche unterstützen.
Wenn es später nichts wird mit der Lehre… - der oben zitierte Ausspruch passt wohl doch nicht für alle Fälle.
Autor: nnzEine Frau hatte sich von ihrem Mann Mitte Juni 2010 getrennt und war dann weggezogen. Mit ihr zogen fünf Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahren in die neue Wohnung. Das Kindergeld in stolzer Höhe von 988 Euro hatte der Mann Anfang Juni auf seinem Konto, ab Juli erhielt es dann die Frau. Diese forderte nun vor dem Sondershäuser Familiengericht den halben Kindergeldanteil von 494 Euro von ihrem getrennt lebenden Mann.
Dieser trug vor, dass er sein Haus nicht halten könne, wenn er das Kindergeld nicht bekäme. Auch früher haben man nur leben und in den Urlaub fahren können, weil soviel Kindergeld vom Staat geflossen sei.
Es ist nicht Sinn und Zweck des Kindergeldes, ein Haus zu bauen oder in den Urlaub zu fahren so der sichtlich verwunderte Familienrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Familiengericht.
Kropp hielt auch eine Aufrechnung mit den Kosten des Hauses nicht für statthaft. Es handele sich um einen originären Anspruch der Kinder, mit dem Ansprüche der Ehegatten als Hauseigentümer nichts zu tun hätten.
Auf gutes Zureden des Richters schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem der Mann nunmehr in einer festgesetzten Frist das Kindergeld an seine Frau überweisen wird. Kropp riet den Parteien dringend, das Kindergeld zweckentsprechend einzusetzen. Der Staat wolle mit solchen Leistungen nicht bedürftige Eheleute, sondern die Kinder als solche unterstützen.
Wenn es später nichts wird mit der Lehre… - der oben zitierte Ausspruch passt wohl doch nicht für alle Fälle.

