Di, 17:53 Uhr
15.11.2011
Nicht zur Kasse bitten
Künftig sollen für Empfangsgeräte in Gartenlauben auch eine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Das jedoch will die Thüringer CDU so nicht hinnehmen...
Gartenlauben, die bis 1990 nach DDR-Recht errichtet worden sind und Bestandsschutz genießen, sollen bei der Umstellung der Rundfunkfinanzierung nicht anders behandelt werden als Lauben, die dem Bundeskleingartengesetz entsprechen. Dafür will sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag nach den Worten ihres medienpolitischen Sprechers Dr. Klaus Zeh in der morgigen Plenarsitzung mit einem Entschließungsantrag zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag einsetzen.
Unser Ziel ist, dassfür diese Bauten nur dann ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss, wenn sie tatsächlich dauerhaft als Wohnung genutzt werden. Wenn dies mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gewährleistet sein sollte, muss es im nächsten Rundfunkstaatverstrag klargestellt werden, der bereits in Arbeit ist, sagte Zeh. Nach Angaben des Medienpolitikers klammert der Staatsvertrag Gartenlauben zwar von dem wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag aus.
Er stützt sich dabei jedoch auf eine Definition des Kleingartengesetzes, dem zufolge die Grundfläche der Häuschen 24 qm nicht überschreiten darf. Für die nach DDR-Recht errichteten Bauten waren hingegen Flächen von bis zu 40 qmerlaubt. Es ist durchaus verständlich, wenn für Datschen, die als Hauptwohnsitz dauerhaft genutzt werden, Rundfunkbeiträge entrichtet werden sollen. Handelt es sich jedoch lediglichum größere Gartenhäuser, die einmal rechtmäßig errichtet worden sind, ist dies nichtsachgerecht, ist Zeh überzeugt.
Einen ausreichenden Grund, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu stoppen, sieht der Landtagsabgeordnete in dem Problem nicht, da mit dem Vertrag ein grundsätzlich richtiger und lange angestrebter Modellwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt wird. Künftig soll er nicht mehr in Form einer Gebühr, sondern als Beitrag pro Wohnung im privaten Bereich und pro Betriebsstätte im nicht privaten Bereichfinanziert werden. Dies sei zeitgemäßer, gerechter und weniger aufwendig.
Eine Klarstellung oder Korrektur zu den Gartenlauben muss bei nächster Gelegenheit gleichwohl erfolgen,notfalls in einem Folgevertrag und möglichst noch vor dem Inkrafttreten des jetzigen VertragsAnfang 2013, schloss Zeh.
Autor: nnzGartenlauben, die bis 1990 nach DDR-Recht errichtet worden sind und Bestandsschutz genießen, sollen bei der Umstellung der Rundfunkfinanzierung nicht anders behandelt werden als Lauben, die dem Bundeskleingartengesetz entsprechen. Dafür will sich die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag nach den Worten ihres medienpolitischen Sprechers Dr. Klaus Zeh in der morgigen Plenarsitzung mit einem Entschließungsantrag zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag einsetzen.
Unser Ziel ist, dassfür diese Bauten nur dann ein Rundfunkbeitrag entrichtet werden muss, wenn sie tatsächlich dauerhaft als Wohnung genutzt werden. Wenn dies mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht gewährleistet sein sollte, muss es im nächsten Rundfunkstaatverstrag klargestellt werden, der bereits in Arbeit ist, sagte Zeh. Nach Angaben des Medienpolitikers klammert der Staatsvertrag Gartenlauben zwar von dem wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag aus.
Er stützt sich dabei jedoch auf eine Definition des Kleingartengesetzes, dem zufolge die Grundfläche der Häuschen 24 qm nicht überschreiten darf. Für die nach DDR-Recht errichteten Bauten waren hingegen Flächen von bis zu 40 qmerlaubt. Es ist durchaus verständlich, wenn für Datschen, die als Hauptwohnsitz dauerhaft genutzt werden, Rundfunkbeiträge entrichtet werden sollen. Handelt es sich jedoch lediglichum größere Gartenhäuser, die einmal rechtmäßig errichtet worden sind, ist dies nichtsachgerecht, ist Zeh überzeugt.
Einen ausreichenden Grund, den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu stoppen, sieht der Landtagsabgeordnete in dem Problem nicht, da mit dem Vertrag ein grundsätzlich richtiger und lange angestrebter Modellwechsel bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umgesetzt wird. Künftig soll er nicht mehr in Form einer Gebühr, sondern als Beitrag pro Wohnung im privaten Bereich und pro Betriebsstätte im nicht privaten Bereichfinanziert werden. Dies sei zeitgemäßer, gerechter und weniger aufwendig.
Eine Klarstellung oder Korrektur zu den Gartenlauben muss bei nächster Gelegenheit gleichwohl erfolgen,notfalls in einem Folgevertrag und möglichst noch vor dem Inkrafttreten des jetzigen VertragsAnfang 2013, schloss Zeh.


