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Sa, 12:58 Uhr
12.11.2011

nnz-Forum: Tödliche Gefahr

Schon wieder ein tödlicher Unfall auf Nordthüringer Straßen. Das Unfallopfer zwischen Kleinbodungen und Lipprechterode ein Fußgänger. Dazu Anmerkungen eines nnz-Lesers, der öfter mal im Dunkeln auf den Straßen dieses Landes unterwegs ist...

Schwer zu erkennen (Foto: B. Schwarzberg) Schwer zu erkennen (Foto: B. Schwarzberg)
Das Bild zeigt durchaus die schwere Sichtbarkeit für Autofahrer. Es entstand bei der letzten Nonstop-Tour über den gesamten Harz bei Stiege von meinem einzigen noch durchhaltenden Begleiter.

Mindestens zwei Dinge fallen mir zu dem schweren Unfall ein: Erstens: Wieder ist ein junger Mann in den Unfall verwickelt. Ob er Verursacher ist, wissen wir nicht, es dürfte aber nicht so ganz unwahrscheinlich sein.

Mein zweites Thema sind Fußgänger, die nachts bzw. im Dunkeln außerorts auf Straßen unterwegs sind: Wenn ich zu 100-km-Wanderungen Menschen nächtelang über Straßen der Harzregion führe oder auch nur Teilnehmerr bei anderen Veranstalter bin, habe ich seit Jahren ein mulmiges Gefühl und ich versuchte mich schon oft, in die Situation entgegenkommender Autofahrer hineinzuversetzen, was übrigens sehr wichtig für nächtliche Fußgänger ist!

Zum einen rechnen Fahrer um zwei oder drei Uhr wohl kaum mit Fußgängern und können entsprechend überrascht und affektiv reagieren. Natürlich müssen sie aber stets damit rechnen, um sicher zu fahren! Wir haben schon die unterschiedlichsten Reaktionsweisen bei Kfz-Führern erlebt: Manche scheinen förmlich erschrocken zu sein, wenn sie auf ihrer Spur plötzlich einen Lichtschein sehen (unsere Taschenlampen) und bremsen scharf ab.

Andere (glücklicherweise die meisten) nehmen uns rechtzeitig wahr, "analysieren" und fahren in gebührendem Abstand an uns langsam vorbei. Aber es gibt auch jene, die uns entweder überhaupt nicht wahrnehmen oder gezielt nicht wahrnehmen wollen. Sie fahren im Zentimeterabstand an uns vorbei und hupen uns dabei an.
Vor allem ältere Wanderer sind gefährdet, weil sie mitunter nicht mehr so gute Augen haben. Mitunter sah ich mich schon genötigt, sie bei Gegenverkehr am Arm in Richtung Straßenrand zu ziehen.
Passiert ist bisher nie etwas.

Aber das Problem besteht darin, dass nachts oft viele Minuten lang kein Auto in Sicht ist. Dadurch entsteht ein Gewöhnungseffekt an die Ruhe und Autofreiheit. Das plötzlich notwendige Umschalten auf "Gefahr" fällt dann nicht immer leicht, vor allem, wenn man um die frühe Morgenstunde noch oder schon etwas müde ist.

Meine Erfahrung nach tausenden nächtlichen Kilometern auf Landstraßen sind folgende:

1.) So gut wie immer auf der linken Straßenseite gehen, Ausnahmen bestätigen aber die Regel! So kann es in einer scharfen Linkskurve mit innenliegenden Leitplanken durchaus sinnvoller sein, am rechten Fahrbahnrand zu gehen, weil sowohl Autofahrer als auch Fußgänger am linken Fahrbahnrand weder weit sehen kann noch ausweichen können! Ich halte das ausschließliche Linksgehgebot in der StVO nicht für immer realitätsnahe und sicher.

2.) Absolut am Fahrbahnrand gehen und zwar ohne Ausnahme, um bei "Überraschungen" nicht in "schwierige Situationen" zu kommen. Bei diesem Punkt muss ich zugeben, dass eine verkehrsfreie Straße nachts schon dazu verleitet, mehr in der Mitte zu gehen - das ist ein Problem.

3.) Unbedingt mit Taschenlampe gehen. Eine sollte bei mehreren Fußgängern immer leuchten, damit sich Autofahrer "langfristig" einstellen können. Das Problem hierbei ist, dass sich das Auge meist gut an die Dunkelheit gewöhnt, so dass man eine Lampe nicht unbedingt benötigt. Aus Sicherheitsgründen halte ich eine stets leuchtende Lampe für dringend geboten

4.) Bei marschierenden Gruppen: das Gebot, dass Derjenige, der ein Auto als erster wahrnimmt, und zwar von vorn oder von hinten, laut "Auto!" ruft. Das läuft bei unseren Touren eigentlich immer sehr gut.

5.) Kommt ein Fahrzeug, dann sollten die Teilnehmer gegenseitig aufeinander achten und ggbf. Kameraden am Ärmel von der Straße ziehen.

6.) Man sollte immer gewärtig sein, plötzlich in den Straßengraben zu springen! Das habe ich schon ein oder zweimal praktizieren müssen.

7.) Begegnen sich zwei Fahrzeuge, egal in welcher Richtung sie fahren, ist besondere Vorsicht geboten. Es kam schon vor, dass sich zwei in einer richtung fahrende genau auf unserer Höhe überholten! Eine sehr große Gefahr besteht danm, weil der übeholte Fahrer nicht ausweichen kann und der überholende mit Überholen beschäftigt ist und Fußgänger möglicherweise gar nicht wahrnimmt.

8.) Gerade am Wochenende immer damit rechnen, dass die Fahrer alkoholisiert oder bekifft sind, oder halt jugendlich sind.

Schwer zu erkennen (Foto: B. Schwarzberg) Schwer zu erkennen (Foto: B. Schwarzberg)

9.) Möglichst Reflektoren an der Kleidung tragen. Sehr gut sind Warnwesten wenigstens bei einem Teilnehmer. Die wiegen fast nichts und lassen sich fast in die Hosentasche stecken.

10.) Besondere Aufmerksamkeit auf kurvenreichen und kuppigen Straßen. Hier begegnen sich Autos und Fußgänger oft ausgesprochen unvorhergesehen!

Natürlich könnte jetzt mancher Leser sagen, dass der Schwarzberg aus allem eine Wissenschaft machen muss. Ja, im Prinzip hätten Sie recht. § 1 der STVO beachten, das drückt doch schon alles aus? Aber wie so oft bei Verkehrs- und anderen Unfällen: Ein einziges vergessenes Detail der angeführten Punkte kann ursächlich für eine Katastrophe sein. Von daher halte ich es schon für wichtig, sich diesem Thema einmal ausführlicher zu widmen.

Natürlich gibt es auch durchaus lustige Begebenheiten für nächtliche Wanderer: Ein Teilnehmer erzählte mir, dass ein Fahrer einst nachts der Wandergruppe entgegenkam und angesichts der Taschenlampen wohl mit einer Verkehrskontrolle rechnete: Er habe eine Vollbremsung gemacht, aprupt gewendet und sei davon gefahren.
Auch ist es schon vorgekommen, dass ein Polizeiwagen anhielt und dessen Insassen uns mitleidsvoll fragten ob alles in Ordnung sei oder ob sie uns helfen könnten.

Einmal saßen wir nachts in einer Wanderhütte, als ebenfalls ein Streifenwagen kam: Das war noch vor dem Beitritt der Tschechen zum Schengenraum und wir waren im vogtländischen Grenzgebiet unterwegs: Sie fuhren so dicht an die Wanderhütte, dass niemand von uns heraus konnte: Als die Bematen keine Schleuser, sondern nur auf ihren Stullen herumnkauende und schlafende Wanderer sahen, konnten sie sich ein Lachen nicht verkneifen. Allerdings mussten unsere näächtlichen Touren dort zur damaligen Zeit immer angemeldet sein. Und die Beamten erkannten schnell, dass wir die angemeldete Gruppe waren. Weitere Anekdoten könnte ich zum Besten geben, aber das wäre wohl einen gesonderten Beitrag wert.

Nun müssen wir erst einmal schauen, wie der Unfall bei Lipprechterode zustande kam. Mein Beileid gilt den Angehörigen des Toten.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Jule D.
17.11.2011, 08:37 Uhr
Unverantwortlich!!!
Ich als Autofahrer finde es unverantwortlich nacht (ob mit oder ohne Reflektoren) auf der Straße zu "wandern". Oftmals erkennt man solche Leute erst in den letzten Sekunden. Und muss dann spontan noch ausweichen. Warum gehen diese Leute nicht tagsüber wandern??? Das verstehe ich nicht. Brauchen sie diesen Adrenalin-kick umgefahren werden zu können?
Herr Taft
17.11.2011, 13:10 Uhr
im Dunkeln unterwegs ... @Herr Schwarzberg
Die Art und Weise in der Sie sich mit dem Thema beschäftigen, zeigt mir, dass das doch recht spezielle Vergnügen mitten in der Nacht abenteuerliche Strecken zurückzulegen doch auch verantwortungsbewusst möglich ist. Ihre Erfahrungen zeigen, wie sehr man mit der Dummheit (oder Alkoholisiertheit, Bekifftheit, Jugend - um Ihre Aufzählung zu gebrauchen) immer rechnen muss. Was nicht nur im Dunkeln - sondern immer und überall im Leben gilt.


Bitte mehr von den Anekdoten! Schöne Grüße
Bodo Schwarzberg
17.11.2011, 15:48 Uhr
"Adrenalinschock" von @Jule beim Anblick von Nachtwanderern
Zwei sehr interessante Kommentare, finde ich. Vielen Dank an beide Urheber. Zuerst möchte ich, Ladys first, der Jule antworten: Zunächst einmal ist ja das nächtliche zu Fuß gehen auf Landstraßen ausdrücklich nicht verboten und es sind, so weit ich weiß, noch nicht einmal Reflektoren e.t.c. vorgeschrieben, sondern lediglich der äußerste linke Straßenrand als Bewegungslinie.

Daher verstoßen wir gegen kein Gesetz. Fast an jedem Wochenende findet irgendwo in Ostdeutschland oder erst recht in Tschechien ein Hunderter statt - nächtliche Fußgänger auf Landstraßen inklusive. In 27 Jahren, die ich solche Touren mache ist mir noch nicht ein Verkehrsunfall auf derartigen Veranstaltungen zu Gehör gekommen.

Das, liebe Jule, müsste doch eigentlich für das Sicherheitsbewusstsein der Wanderer sprechen - und ganz gewiss auch für das vieler Autofahrer.

Und was das Adrenalin angeht: Also nach meiner Beobachtung, scheinen mehr Autofahrer adrenalin- oder Cannabis-gedopt hinter dem Steuer zu sitzen. Unseren eigenen Zustand hingegen würde ich eher als "entspannt schläfrig" mit einem notwendigen Schuss Aufmerksamkeit bezeichnen, was eher gegen einen Adrenalinstoß spricht. Wir machen ja solche Touren gerade zur Entspannung, und nicht zur mit Adrenalin verbundenen Blutdrucksteigerung.

Die Verkehrsunfallberichte zeigen doch meist, dass bei nächtlichen Fußgängerunfällen zwei Unaufmerksamkeiten zusammenkommen müssen: die des mitunter alkoholisierten Autofahrers und die des ebenfalls oft alkoholisierten Fußgängers, der zudem die Gefahren auf den nächtlichen Straßen oft am meisten unterschätzen dürfte.

Sie können mir schon glauben, liebe Jule, dass wir schon ein wenig Erfahrung auf nächtlichen Straßen haben und das Wichtigste tun: Nie einem anderen Verkehrsteilnehmer zu trauen. Und genau das umzusetzen, fällt vielen heute schwer.
Nicht zuletzt ist der Mensch von Natur aus ein Fußgänger. Und man sollte ihm diese naturgegebene, sehr schöne, seit rund 400.000 Jahren praktizierte und liebgewonnene Fähigkeit zu keiner Tages- oder Nachtzeit verbieten. Das Rad, so wichtig und unverzichtbar es auch immer ist, hat erst ein paar 1.000 Geburtstage feiern können.

Und nun zum anderen lieben Kommentator: Sie wollten doch noch eine Anekdote:
Hier ist sie: Was würden Sie tun, wenn Sie (als Mann) bei -20°C dringend müssen, es sich aber wegen eines spannenden, natürlich nächtlichen Gespräches bis zuletzt verkniffen haben, dem Drang nachzugeben? Und wenn Sie entsetzt feststellen, dass ihr Hosenstall genau dem Moment verklemmt ist und zudem Ihre Finger vor Kälte klamm sind, als sie dem mittlerweile unwiderstehlichen Drang nachgeben wollen?

Na ganz einfach: Sie schreien um Hilfe! So geschehen bei einem Hunderter im Raum Dresden. Ich selbst war bei dieser für alle Nichtmüssenden gewiss recht amüsanten Begebenheit allerdings nicht anwesend. Leider.

Ein netter Wanderkamerad sorgte schließlich durch das Öffnen des Hosenstalls seines Freundes für die dringend notwendiige Entspannung und alles war wieder gut. "Wahre Freunde bleiben, wenn andere gehen", sagte US-Präsident Theodor D. Roosevewlt. Wie recht er hat.
Bodo Schwarzberg
17.11.2011, 15:52 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert.
Bodo Schwarzberg
17.11.2011, 16:26 Uhr
@Jule II: Die Frage der Wahrnehmung des jeweils anderen:
Das halte ich noch für ganz, ganz wichtig:
Wir als Nachtwanderer nehmen Autofahrer meist schon Minuten vor der unmittelbaren Begegnung wahr, also ungleich eher, als diese uns wahrnehmen. Das Licht der Autoscheinwerfer verrät ein nahendes Auto selbst meist in hügeliger Landschaft sehr früh. Ganz zu schweigen vom näher kommenden Motorengeräusch.

Also sind wir Wanderer in gewisser Weise im Vorteil: Wir sind zwar die "Schwächeren", können uns aber sehr lange vor der Begegnung auf die Autos einstellen, unsere Lampen klar machen, vor sich hin dösende Kameraden "wecken" u.s.w. Diesen Vorteil hat der Autofahrer nicht, zumal wir ja stets mehrere Leute sind. Wer weckt ihn, wenn er allein am Steuer sitzt und müde ist? Er muss praktisch allein die Reize erkennen und umsetzen. Da wir aber eine Truppe sind, wird irgendjemand IMMER auf nahende Kfz aufmerksam.

Der Gesetzgeber hat aus den genannten Gründen und aus anderen dem Autofahrer auch die größere Verantwortlichkeit übertragen. Bei Unfällen mit Fußgängern und Radfahrern trägt der Autofahrer meines Wissens nach so gut wie immer mindestens eine Teilschuld.
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