eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Sa, 08:49 Uhr
12.11.2011

Noch nicht ausgefüllt?

Gestern hat das Thüringer Landesamt für Statistik an rund 21 000 Eigentümer und Verwalter von Gebäuden mit Wohnraum und Eigentumswohnungen in Thüringen, die bisher ihrer Auskunftspflicht bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nicht nachgekommen sind, ein zweites Erinnerungsschreiben schickt...


Insgesamt waren im Rahmen der GWZ in Thüringen rund 530 000 Eigentümer und Verwalter angeschrieben worden. Der Rücklauf war bisher sehr gut: Mehr als 95 Prozent der Auskunftspflichtigen, denen ein Fragebogen zugestellt wurde, hatten bereits bis Ende Oktober ihre Antworten postalisch oder online an das Thüringer Landesamt für Statistik übermittelt.

In dem zweiten Erinnerungsschreiben werden nun diejenigen Eigentümer und Verwalter, deren Unterlagen bisher nicht oder nicht vollständig im Thüringer Landesamt für Statistik eingegangen sind, aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die dem Schreiben beigefügten Fragebögen auszufüllen und sie an das Thüringer Landesamt für Statistik zu senden.

Die Befragten können die Unterlagen an das Thüringer Landesamt für Statistik auf postalischem Weg oder online via IDEV-Verfahren übermitteln. Die Befragten sind gesetzlich zur Auskunft verpflichtet (§18 Absatz 2 ZensG 2011 in Verbindung mit § 15 Absatz1 BStatG). Kann bis zur nächsten Mahnstufe kein Dateneingang festgestellt werden, so wird im Anschluss an das versendete Erinnerungsschreiben ein Heranziehungsbescheid zugestellt, der die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von mindestens 300 Euro beinhaltet.

In Einzelfällen kann es sein, dass erinnert wird, obwohl die Daten inzwischen eingegangen sind. In solchen Fällen kann das Erinnerungsschreiben grundsätzlich als gegenstandslos betrachtet werden. Im Zweifel sollten sich die Betroffenen jedoch immer mit der GWZ-Fachauskunft in Verbindung setzen, die unter der GWZ-Hotline-Nummer 0361 262 800 alle Fragen beantwortet.

Erfragt werden bei der GWZ Angaben zum jeweiligen Gebäude wie z.B., um welche Art von Gebäude es sich handelt oder wie viele Wohnungen sich in dem Gebäude befinden. Hinzu kommen einige Fragen bezüglich der existierenden Wohnungen wie z.B. die Fläche der Wohnungen oder die Anzahl der Räume. Die Beantwortung der Fragen dauert insgesamt circa 10 Minuten.

Diese Angaben sind notwendig, weil in Deutschland keine flächendeckenden Register über Gebäude und Wohnungen existieren. Die für den Zensus 2011 benötigten Daten über Wohngebäude und Wohnungen müssen deshalb durch Befragungen gewonnen werden.

Weitere Informationen zum Zensus 2011 in Thüringen im Allgemeinen und zur Gebäude- und Wohnungszählung im Speziellen finden Sie unter www.statistik.thueringen.de/zensus.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)