Di, 12:45 Uhr
08.11.2011
Selbstverwaltung in Gefahr
Zum heutigen Aktionstag der kommunalen Verwaltungen, die damit auf die Auswirkungen der Kürzungspläne der Landesregierung aufmerksam machen wollen, weißt auch der Landkreis Nordhausen auf die drohenden Konsequenzen hin...
Das Land trägt mit den geplanten Kürzungen für die Thüringer Kommunen die kommunale Selbstverwaltung zu Grabe! sagt Jutta Krauth (SPD), die 1. Beigeordnete des Landkreises und zuständig für Finanzen. Der Landkreis würde mit den gekürzten Schlüsselzuweisungen in die Handlungsunfähigkeit steuern.
Setzt die Landesregierung ihre derzeitigen Sparpläne um, müsste der Landkreis Nordhausen im kommenden Jahr mit rund 10,6 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen auskommen. Das wären fast 3,7 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr und 3 Millionen Euro weniger als vor zehn Jahren im Jahr 2001. Damals hat das Land allerdings noch zusätzlich eine allgemeine Investitionszulage von 1,9 Millionen Euro an den Landkreis ausgereicht.
Damit standen dem Landkreis 2001 rund 4,9 Millionen Euro mehr an Landesmitteln zur Verfügung als im kommenden Jahr, wenn das Land seine Pläne so durchsetzt. Diese Kürzungen des Landes müsste der Landkreis über eine dramatische Erhöhung der Kreisumlage um rund 7 Prozent ausgleichen, so Jutta Krauth. Das Land mutet aber auch den Städten und Gemeinden im Landkreis beträchtliche Kürzungen zu. Bei den Schlüsselzuweisungen für unsere Städte und Gemeinden werden 7,5 Millionen Euro gestrichen. Die kommunale Familie im Landkreis verliert damit insgesamt 11,2 Millionen Euro. Das ist nicht zu verkraften.
Die geplanten Kürzungen stellen nicht nur die Sicherung der freiwilligen Aufgaben in Frage, sondern gefährden ebenso die Erfüllung der Pflichtaufgaben – insbesondere angesichts der zu erwartenden Mehrausgaben bei vielen gesetzlichen Pflichtausgaben des Landkreises, auf die es einen rechtlichen Anspruch gibt und demnach keinen Spielraum für Reduzierungen.
Die Landesregierung muss den Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung ernst nehmen, unterstreicht Jutta Krauth. Es kann nicht angehen, dass es in der Folge der Kürzungen zu Verteilungskämpfen zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen kommt. Das zerstört den kommunalen Frieden und schadet einer positiven Entwicklung der Region.
In der Kreistagssitzung in der kommenden Woche wollen die Kreistagsmitglieder deshalb eine Resolution verabschieden, die sich dem Protest des Thüringischen Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes gegen das geplante Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2012 anschließt. Die geplanten Einschnitte, die mit prognostizierten Steuermehreinnahmen begründet werden, treffen die Landkreise besonders hart, da diese keine Steuern einnehmen.
Auch das Argument, der kommunale Investitionsbedarf sei gesunken, entspreche nicht der Realität. Da seit Jahren die Finanzausstattung der Kommunen kontinuierlich abnimmt, müssen diese schon lange auf notwendige Investitionen verzichten. Aus dieser Zwangssituation einen geringeren Investitionsbedarf abzuleiten, sei falsch heißt es in der Resolution.
Auch die vom Bund angekündigte Entlastung des Landkreises, schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übernehmen, wird nach den jetzigen Kürzungsplänen des Landes nicht im Kreisetat ankommen. Ebenfalls nicht ausreichend ist die Auftragskostenpauschale für übertragene Pflichtaufgaben, die das Land um nahezu die Hälfte gekürzt hat – ohne dass sich der Umfang der Aufgaben verringert hat.
Autor: nnzDas Land trägt mit den geplanten Kürzungen für die Thüringer Kommunen die kommunale Selbstverwaltung zu Grabe! sagt Jutta Krauth (SPD), die 1. Beigeordnete des Landkreises und zuständig für Finanzen. Der Landkreis würde mit den gekürzten Schlüsselzuweisungen in die Handlungsunfähigkeit steuern.
Setzt die Landesregierung ihre derzeitigen Sparpläne um, müsste der Landkreis Nordhausen im kommenden Jahr mit rund 10,6 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen auskommen. Das wären fast 3,7 Millionen Euro weniger als in diesem Jahr und 3 Millionen Euro weniger als vor zehn Jahren im Jahr 2001. Damals hat das Land allerdings noch zusätzlich eine allgemeine Investitionszulage von 1,9 Millionen Euro an den Landkreis ausgereicht.
Damit standen dem Landkreis 2001 rund 4,9 Millionen Euro mehr an Landesmitteln zur Verfügung als im kommenden Jahr, wenn das Land seine Pläne so durchsetzt. Diese Kürzungen des Landes müsste der Landkreis über eine dramatische Erhöhung der Kreisumlage um rund 7 Prozent ausgleichen, so Jutta Krauth. Das Land mutet aber auch den Städten und Gemeinden im Landkreis beträchtliche Kürzungen zu. Bei den Schlüsselzuweisungen für unsere Städte und Gemeinden werden 7,5 Millionen Euro gestrichen. Die kommunale Familie im Landkreis verliert damit insgesamt 11,2 Millionen Euro. Das ist nicht zu verkraften.
Die geplanten Kürzungen stellen nicht nur die Sicherung der freiwilligen Aufgaben in Frage, sondern gefährden ebenso die Erfüllung der Pflichtaufgaben – insbesondere angesichts der zu erwartenden Mehrausgaben bei vielen gesetzlichen Pflichtausgaben des Landkreises, auf die es einen rechtlichen Anspruch gibt und demnach keinen Spielraum für Reduzierungen.
Die Landesregierung muss den Verfassungsgrundsatz der kommunalen Selbstverwaltung ernst nehmen, unterstreicht Jutta Krauth. Es kann nicht angehen, dass es in der Folge der Kürzungen zu Verteilungskämpfen zwischen den Städten und Gemeinden und den Landkreisen kommt. Das zerstört den kommunalen Frieden und schadet einer positiven Entwicklung der Region.
In der Kreistagssitzung in der kommenden Woche wollen die Kreistagsmitglieder deshalb eine Resolution verabschieden, die sich dem Protest des Thüringischen Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebundes gegen das geplante Thüringer Finanzausgleichsgesetz 2012 anschließt. Die geplanten Einschnitte, die mit prognostizierten Steuermehreinnahmen begründet werden, treffen die Landkreise besonders hart, da diese keine Steuern einnehmen.
Auch das Argument, der kommunale Investitionsbedarf sei gesunken, entspreche nicht der Realität. Da seit Jahren die Finanzausstattung der Kommunen kontinuierlich abnimmt, müssen diese schon lange auf notwendige Investitionen verzichten. Aus dieser Zwangssituation einen geringeren Investitionsbedarf abzuleiten, sei falsch heißt es in der Resolution.
Auch die vom Bund angekündigte Entlastung des Landkreises, schrittweise die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu übernehmen, wird nach den jetzigen Kürzungsplänen des Landes nicht im Kreisetat ankommen. Ebenfalls nicht ausreichend ist die Auftragskostenpauschale für übertragene Pflichtaufgaben, die das Land um nahezu die Hälfte gekürzt hat – ohne dass sich der Umfang der Aufgaben verringert hat.

