Mo, 09:46 Uhr
07.11.2011
Richter Kropp: Altfälle beendet
Das seit dem 1. September 2009 neu geltende Familienrecht hat Thüringer Familiengerichten einiges an Arbeit verschafft: alle noch offenen Fälle des Versorgungsausgleichs sind binnen fünf Jahren zu entscheiden. Diese Fälle mussten bislang bei der Scheidung aus Rechtsgründen offenbleiben...
Mit dem Versorgungsausgleich werden mit der Scheidung der Ehe die Anrechte der Parteien auf eine Rente oder Pension mitgeregelt. Das Prinzip ist einfach: Wer höhere Anrechte hat, hat von dem Überschuss die hälftigen Entgeltpunkte an die andere Seite zu übertragen. Auch Rentenversicherungen und Betriebsrenten sowie berufsständische Versorgungen sind auf ähnliche Weise auszugleichen.
In Verfahren vor dem 01.09.2009 gab es hingegen mit der Verrechnung von Anrechten vielfach Probleme. Viele Scheidungsparteien vor dem Amtsgericht Sondershausen hatten sowohl Ost- als auch Westanrechte, da sie in beiden Versorgungssystemen gearbeitet hatten. Bekanntlich sind die Rentensysteme wie auch die tariflichen Lohneingruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht angeglichen.
Dies führte in der Praxis dazu, dass eine abschließende Entscheidung über den Versorgungsausgleich früher teilweise nicht möglich war, er musste einfach ausgesetzt werden. Mit dem neuen Recht werden ab dem 01.09.2009 solche ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entschieden. Am Amtsgericht Sondershausen betraf dies 870 Fälle, die teilweise bis 1992 zurückreichten.
Problematisch waren hierbei, so Pressesprecher und Familienrichter Christian Kropp, vor allem Fälle, in denen die Parteien nicht mitwirkten oder gar eine Partei inzwischen verstorben war. Die Familienrichter des Amtsgerichts mussten dabei alleine aufgrund des neuen Gesetztextes arbeiten, Rechtsprechung in diesem Bereich gibt es erst seit kurzem.
Umso erfreulicher, dass nunmehr alle geschiedenen Eheleute einen gerichtlichen Bescheid in der Hand haben und für sie auch dieser Teil ihres Scheidungsverfahrens abgeschlossen ist.
Das Amtsgericht Sondershausen ist damit eines der ersten Gerichte in Thüringen, bei dem diese Materie ihren Abschluss gefunden hat.
Autor: nnzMit dem Versorgungsausgleich werden mit der Scheidung der Ehe die Anrechte der Parteien auf eine Rente oder Pension mitgeregelt. Das Prinzip ist einfach: Wer höhere Anrechte hat, hat von dem Überschuss die hälftigen Entgeltpunkte an die andere Seite zu übertragen. Auch Rentenversicherungen und Betriebsrenten sowie berufsständische Versorgungen sind auf ähnliche Weise auszugleichen.
In Verfahren vor dem 01.09.2009 gab es hingegen mit der Verrechnung von Anrechten vielfach Probleme. Viele Scheidungsparteien vor dem Amtsgericht Sondershausen hatten sowohl Ost- als auch Westanrechte, da sie in beiden Versorgungssystemen gearbeitet hatten. Bekanntlich sind die Rentensysteme wie auch die tariflichen Lohneingruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht angeglichen.
Dies führte in der Praxis dazu, dass eine abschließende Entscheidung über den Versorgungsausgleich früher teilweise nicht möglich war, er musste einfach ausgesetzt werden. Mit dem neuen Recht werden ab dem 01.09.2009 solche ausgesetzten Verfahren wieder aufgenommen und entschieden. Am Amtsgericht Sondershausen betraf dies 870 Fälle, die teilweise bis 1992 zurückreichten.
Problematisch waren hierbei, so Pressesprecher und Familienrichter Christian Kropp, vor allem Fälle, in denen die Parteien nicht mitwirkten oder gar eine Partei inzwischen verstorben war. Die Familienrichter des Amtsgerichts mussten dabei alleine aufgrund des neuen Gesetztextes arbeiten, Rechtsprechung in diesem Bereich gibt es erst seit kurzem.
Umso erfreulicher, dass nunmehr alle geschiedenen Eheleute einen gerichtlichen Bescheid in der Hand haben und für sie auch dieser Teil ihres Scheidungsverfahrens abgeschlossen ist.
Das Amtsgericht Sondershausen ist damit eines der ersten Gerichte in Thüringen, bei dem diese Materie ihren Abschluss gefunden hat.

