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Mo, 13:36 Uhr
08.09.2003

Wie weiter mit der Luftrettung?

Nordhausen (nnz). Diese Frage beschäftigte nicht nur den Rettungsdienstzweckverband des Landkreises Nordhausen, sondern auch das Verwaltungsgericht in Weimar. In der vergangenen Woche gab es wieder einen Termin. Gab es auch einen Richterspruch? Die Antwort finden Sie mit einem Klick auf MEHR.


Hintergrund des so genannten Hauptsacheverfahrens in Weimar war eine Klage des Landesverbandes der Johanniter Unfallhilfe gegen eine Ausschreibung des Landes Thüringen zum Luftrettungsdienst. Die Ausschreibung sollte ergeben, wer künftig für den luftgebundenen Rettungsdienst zuständig ist, wer also das Rettungsdienstpersonal für den Hubschrauber „Christoph 37“ stellt?

Die Ausschreibung hatte einst der DRK-Kreisverband Nordhausen gewonnen, sehr zum Unwollen der Johanniter. Die klagten gegen umgehend gegen das Thüringer Innenministeriums. Zwischenzeitlich gab es bereits einige einstweilige Anordnungen, in der vergangenen Woche dann das Hauptsacheverfahren. Obwohl die schriftliche Begründung seitens des Gerichts noch aussteht, gehen Beobachter des Verfahrens davon aus, dass die Ausschreibung und die daraus resultierende Vergabe rechtens seien. Damit stehe nun auch die Luftrettung im Landkreis Nordhausen auf sicheren rechtlichen Füßen. Die Ausschreibung seitens des Landes Thüringen werde durch das Gericht nicht angezweifelt, soll der Richter verlautbart haben.
Autor: nnz

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