Fr, 12:06 Uhr
14.10.2011
Rast der Kraniche nicht stören
Die Naturschützer bitten in dieser Jahreszeit, die Rast der Kraniche nicht zu stören. Das bezieht sich diesmal nicht auf die Bronze-Kraniche in Nordhausen, sondern auf die lebenden Exemplare...
Der Kelbraer Stausee ist als international bedeutsames Brut- und Rastgebiet ein europäisches Vogelschutzgebiet. Dies zeigt sich gerade im Herbst wieder beeindruckend: Bis zu 30.000 Kraniche rasten hier auf ihrem Weg nach Süden. Die Tiere brauchen eine ruhige, ungestörte Rast, um ihre Kraftreserven für den langen Flug wieder aufzufüllen. Problematisch wird da, wenn Menschen die scheuen Vögel immer wieder hochschrecken, da sie so wertvolle Energie verlieren. Damit dies möglichst nicht geschieht, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen. Vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember sollte das Gebiet in der Goldenen Aue zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße L2079 nicht betreten oder befahren.
Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in dem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren.
Wer dennoch einen Blick auf die beeindruckende Zahl von Kranichen werfen will, dem empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, bei einer Wanderung die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Vögel aus der Distanz mit einem Fernglas zu beobachten.
Autor: nnzDer Kelbraer Stausee ist als international bedeutsames Brut- und Rastgebiet ein europäisches Vogelschutzgebiet. Dies zeigt sich gerade im Herbst wieder beeindruckend: Bis zu 30.000 Kraniche rasten hier auf ihrem Weg nach Süden. Die Tiere brauchen eine ruhige, ungestörte Rast, um ihre Kraftreserven für den langen Flug wieder aufzufüllen. Problematisch wird da, wenn Menschen die scheuen Vögel immer wieder hochschrecken, da sie so wertvolle Energie verlieren. Damit dies möglichst nicht geschieht, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen. Vom 15. Oktober bis zum 15. Dezember sollte das Gebiet in der Goldenen Aue zwischen der Bahnstrecke im Norden, der Landkreisgrenze im Osten, dem Ortsverbindungsweg zwischen Auleben und Kelbra im Süden und der Landesstraße L2079 nicht betreten oder befahren.
Ausgenommen davon sind der Bahnhof Görsbach, die bebaute Ortslage der Gemeinde Auleben und die Aumühle sowie Eigentümer und Nutzungsberechtigte in dem Bereich. Auch eine ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung ist weiterhin möglich. Allerdings sollte generell darauf verzichtet werden, Hunde mitzunehmen, da die Kraniche auf Hunde besonders empfindlich reagieren.
Wer dennoch einen Blick auf die beeindruckende Zahl von Kranichen werfen will, dem empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde, bei einer Wanderung die Wege nicht zu verlassen, keine lauten Geräusche zu machen und die Vögel aus der Distanz mit einem Fernglas zu beobachten.





