Sa, 08:17 Uhr
24.09.2011
Prompt reagiert
Es sind oftmals die Kleinigkeiten, die behinderten Menschen das Leben erleichtern oder erschweren können. Die nnz mit einem Bericht über solch eine Kleinigkeit...
Nichtbehinderte sehen es vielleicht als Vorteile wenn behinderten Menschen gesonderte Rechte eingeräumt werden. Doch genau heißen diese Nachteilsausgleiche! Darin unterscheiden sie sich nach dem SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zwischen gesetzlich geregelten und freiwillig anerkannten Nachteilsausgleichen.
Einer dieser freiwillig anerkannten Nachteilsausgleiche ist zum Beispiel der Sitzplatz in Fahrzeugen des Personenverkehrs. In Zügen, Bussen und Straßenbahnen sind solche Sitzplätze durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet. Die Deutsche Bahn hat sogar einen Texthinweis Diese Plätze sind für körperlich beeinträchtigte Personen vorbehalten.
Anders als bei den Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol dürfen diese Sitzplätze jedoch auch von Nichtbehinderten genutzt werden. Sollte aber eine behinderte Person einen Sitzplatz benötigen und kein weiterer im Zug, Bus oder Straßenbahn frei sein, kann diese Person den Platz, der gekennzeichnet ist, in Anspruch nehmen. Als Nichtbehinderter sollte man der Person auch Glauben schenken, denn nicht jeder möchte gleich seinen Behinderten-/Schwerbehindertenausweis öffentlich vorzeigen und nicht jede Behinderung sieht man einem an!
Als ich noch Besucher in der Stadt Nordhausen war, gab es in den Straßenbahnen auch die Kennzeichnungen jener Plätze. Okay – die Straßenbahn ist nicht immer so voll, so dass man auch freie Plätze nutzen kann. Ende April verlegte ich meinen Wohnsitz nach Nordhausen, doch nun fehlten die Symbole in den Straßenbahnen? Als Nichtbehinderten fällt dies kaum jemandem auf, aber als Behinderter sieht man vieles anders.
Ich schrieb per eMail einen Hinweis an die Stadtwerke Nordhausen (Stadtverkehr) wegen fehlender Symbolik und bekam auch prompt von Herrm Grübner eine Antwort: Für Ihren Hinweis zu den fehlenden Symbolen in den Straßenbahnen, für Sitzplätze speziell für Behinderte oder körperlich beeinträchtigte Personen, möchten wir uns bedanken. Wir sind diesem Hinweis umgehend nachgegangen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass mit der Inbetriebnahme der Straßenbahntriebwagen Combino durch den Hersteller nicht mehr die Sitzplätze, sondern die Eingangsbereiche der Straßenbahntüren mit dem entsprechenden Symbol beschriftet worden sind. Eine weitere Kennzeichnung im Straßenbahntriebwagen ist durch den Hersteller nicht erfolgt, da der gesamte Fußbodenbereich stufenlos (niederflurig) gestaltet ist. Mit Ihrem Hinweis werden umgehend durch unsere Intandhaltungsabteilung jeweils 4 Sitzplätze mit der entsprechenden Symbolik gekennzeichnet werden.
Und siehe da – schon nach ein paar Tagen fand ich die Symbole (siehe Foto) in vielen Straßenbahnen vor. Leider wurden auch schon einige wieder zerkratzt – ob es fehlende Toleranz oder einfach Unwissen oder Vandalismus ist, sei dahin gestellt!?
Herr Grübner teilte mir auch noch folgendes in der eMail mit, was Rollstuhlfahrer vielleicht freuen wird: Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass die zwei neuen Straßenbahnen, die im Herbst dieses Jahres beschafft werden, eine vollständige behindertengerechte Ausstattung einschließlich Rollstuhlplatz besitzen werden.
Witzig finde ich aber auch die alte gelbe Straßenbahn, bei der man schon als Nichtbehinderter Probleme beim Einsteigen haben dürfte, geschweige denn mit einem Kinderwagen ohne Hilfe kaum an Bord gehen kann. Aber auch ein Behinderter hat Toleranz für diese Nostalgie und wartet dann einfach auf die nächste Bahn.
jekoe
Autor: nnzNichtbehinderte sehen es vielleicht als Vorteile wenn behinderten Menschen gesonderte Rechte eingeräumt werden. Doch genau heißen diese Nachteilsausgleiche! Darin unterscheiden sie sich nach dem SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen zwischen gesetzlich geregelten und freiwillig anerkannten Nachteilsausgleichen.
Einer dieser freiwillig anerkannten Nachteilsausgleiche ist zum Beispiel der Sitzplatz in Fahrzeugen des Personenverkehrs. In Zügen, Bussen und Straßenbahnen sind solche Sitzplätze durch ein entsprechendes Symbol gekennzeichnet. Die Deutsche Bahn hat sogar einen Texthinweis Diese Plätze sind für körperlich beeinträchtigte Personen vorbehalten.
Anders als bei den Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol dürfen diese Sitzplätze jedoch auch von Nichtbehinderten genutzt werden. Sollte aber eine behinderte Person einen Sitzplatz benötigen und kein weiterer im Zug, Bus oder Straßenbahn frei sein, kann diese Person den Platz, der gekennzeichnet ist, in Anspruch nehmen. Als Nichtbehinderter sollte man der Person auch Glauben schenken, denn nicht jeder möchte gleich seinen Behinderten-/Schwerbehindertenausweis öffentlich vorzeigen und nicht jede Behinderung sieht man einem an!
Als ich noch Besucher in der Stadt Nordhausen war, gab es in den Straßenbahnen auch die Kennzeichnungen jener Plätze. Okay – die Straßenbahn ist nicht immer so voll, so dass man auch freie Plätze nutzen kann. Ende April verlegte ich meinen Wohnsitz nach Nordhausen, doch nun fehlten die Symbole in den Straßenbahnen? Als Nichtbehinderten fällt dies kaum jemandem auf, aber als Behinderter sieht man vieles anders.
Ich schrieb per eMail einen Hinweis an die Stadtwerke Nordhausen (Stadtverkehr) wegen fehlender Symbolik und bekam auch prompt von Herrm Grübner eine Antwort: Für Ihren Hinweis zu den fehlenden Symbolen in den Straßenbahnen, für Sitzplätze speziell für Behinderte oder körperlich beeinträchtigte Personen, möchten wir uns bedanken. Wir sind diesem Hinweis umgehend nachgegangen. Unsere Recherchen haben ergeben, dass mit der Inbetriebnahme der Straßenbahntriebwagen Combino durch den Hersteller nicht mehr die Sitzplätze, sondern die Eingangsbereiche der Straßenbahntüren mit dem entsprechenden Symbol beschriftet worden sind. Eine weitere Kennzeichnung im Straßenbahntriebwagen ist durch den Hersteller nicht erfolgt, da der gesamte Fußbodenbereich stufenlos (niederflurig) gestaltet ist. Mit Ihrem Hinweis werden umgehend durch unsere Intandhaltungsabteilung jeweils 4 Sitzplätze mit der entsprechenden Symbolik gekennzeichnet werden.
Und siehe da – schon nach ein paar Tagen fand ich die Symbole (siehe Foto) in vielen Straßenbahnen vor. Leider wurden auch schon einige wieder zerkratzt – ob es fehlende Toleranz oder einfach Unwissen oder Vandalismus ist, sei dahin gestellt!?
Herr Grübner teilte mir auch noch folgendes in der eMail mit, was Rollstuhlfahrer vielleicht freuen wird: Weiterhin möchten wir Ihnen mitteilen, dass die zwei neuen Straßenbahnen, die im Herbst dieses Jahres beschafft werden, eine vollständige behindertengerechte Ausstattung einschließlich Rollstuhlplatz besitzen werden.
Witzig finde ich aber auch die alte gelbe Straßenbahn, bei der man schon als Nichtbehinderter Probleme beim Einsteigen haben dürfte, geschweige denn mit einem Kinderwagen ohne Hilfe kaum an Bord gehen kann. Aber auch ein Behinderter hat Toleranz für diese Nostalgie und wartet dann einfach auf die nächste Bahn.
jekoe
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