Fr, 12:25 Uhr
09.09.2011
Es darf verbrannt werden
Vom 15. September bis 15. November ist im Landkreis Nordhausen das Verbrennen von trockenem Baum -und Strauchschnitt sowie von Pflanzenresten und Laub gestattet. Eine Anzeige ist zwar nicht erforderlich, ein Automatismus zum Überall-Verbrennen ist damit jedoch nicht verbunden...
Darauf weist nochmals ausdrücklich das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes hin. Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, verdeutlicht Abfallberater Hans-Georg Backhaus. So seien vor allem territoriale- und Witterungsbedingungen unbedingt zu beachten. Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann sollte man kein Feuer anzünden bzw. sollte dies wieder löschen und trockenes Wetter abwarten. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, damit beispielsweise nicht Waschtag und Brenntag zusammenfallen. Denn dann ist immer unnötiger Ärger vorprogrammiert, den man hätte vermeiden können, so Backhaus.
Grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, demnach am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) und am 31. Oktober (Reformationstag). Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie erinnert daran, dass außerdem folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 Kilometer zu Flugplätzen – dazu zählen der Segelflugplatz Bielen und der Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Krankenhaus Nordhausen – 50 Meter zu öffentlichen Straßen und Schienenwege, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung, zum Beispiel Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä. sowie 5 Meter zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte auf jeden Fall im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes nachfragen. Anhand vorhandenen Kartenmaterials können die Mitarbeiter konkret Auskunft geben.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft / Deponie empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ auf das Schreddern, Kompostieren, Unterpflügen, die Nutzung der Biotonne, den Erwerb von Laubsäcken oder aber die verstärkte Nutzung des Grünschnittmobils, das viermal im Jahr durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungskalender 2011 aufgeführt, den jeder Haushalt zu Jahresbeginn bekommen hat oder können zudem im Fachgebiet Abfallwirtschaft erfragt werden.
Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Abfallentsorgung allgemein gibt es unter 03631 / 911 330, 911 346 und 911 328. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen Beschwerden und Hinweise von Bürgern unter 03631/ 89 380 entgegen.
Autor: nnzDarauf weist nochmals ausdrücklich das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes hin. Das Verbrennen bleibt immer ein Ausnahmefall und unterliegt stets bestimmten Auflagen, die vom Gesetzgeber klar vorgegeben sind, verdeutlicht Abfallberater Hans-Georg Backhaus. So seien vor allem territoriale- und Witterungsbedingungen unbedingt zu beachten. Wenn es beispielsweise tagelang geregnet hat oder es ausgerechnet am Brenntag anfängt zu regnen, dann sollte man kein Feuer anzünden bzw. sollte dies wieder löschen und trockenes Wetter abwarten. Auch das vorherige Gespräch mit dem Nachbarn ist immer hilfreich, damit beispielsweise nicht Waschtag und Brenntag zusammenfallen. Denn dann ist immer unnötiger Ärger vorprogrammiert, den man hätte vermeiden können, so Backhaus.
Grundsätzliches Brennverbot besteht an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, demnach am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) und am 31. Oktober (Reformationstag). Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt verboten. Das Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie erinnert daran, dass außerdem folgende Mindestabstände einzuhalten sind: 1,5 Kilometer zu Flugplätzen – dazu zählen der Segelflugplatz Bielen und der Hubschrauberlandeplatz am Südharz-Krankenhaus Nordhausen – 50 Meter zu öffentlichen Straßen und Schienenwege, 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leichtentzündlichem Bewuchs, 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung, zum Beispiel Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä. sowie 5 Meter zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück schon außerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt, sollte auf jeden Fall im Fachgebiet Abfallwirtschaft/Deponie des Landratsamtes nachfragen. Anhand vorhandenen Kartenmaterials können die Mitarbeiter konkret Auskunft geben.
Das Fachgebiet Abfallwirtschaft / Deponie empfiehlt, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten und verweist alternativ auf das Schreddern, Kompostieren, Unterpflügen, die Nutzung der Biotonne, den Erwerb von Laubsäcken oder aber die verstärkte Nutzung des Grünschnittmobils, das viermal im Jahr durch den gesamten Landkreis tourt. Die Haltezeiten und Standplätze sind im Entsorgungskalender 2011 aufgeführt, den jeder Haushalt zu Jahresbeginn bekommen hat oder können zudem im Fachgebiet Abfallwirtschaft erfragt werden.
Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Abfallentsorgung allgemein gibt es unter 03631 / 911 330, 911 346 und 911 328. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen Beschwerden und Hinweise von Bürgern unter 03631/ 89 380 entgegen.


