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Mi, 11:04 Uhr
15.06.2011

Zwischenerfolg für Verbraucher

Das Möbelhaus Höffner darf nach einem Urteil des Landgerichts Potsdam nicht mehr mit dem Testurteil "Bestes Möbelhaus" werben. Das vom Deutschen Institut für Service-Qualität verliehene Testsiegel sei irreführend, weil der Test erhebliche methodische Mängel aufweise...


Außerdem erwecke das Siegel den falschen Eindruck, das Testinstitut sei eine staatliche oder staatlich anerkannte Einrichtung. Damit schlossen sich die Richter der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an, der das Möbelhaus wegen der umstrittenen Test-Werbung verklagt hatte.

Das Deutsche Institut für Service-Qualität hatte Höffner in einer Untersuchung von 14 Unternehmen mit dem Testsiegel "1. Platz, Bestes Möbelhaus" ausgezeichnet, farblich umhüllt in den Nationalfarben Schwarz, Rot und Gold. Das Siegel erwecke den Eindruck, der Test sei durch eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Institution durchgeführt worden, kritisierten die Richter. Tatsächlich handelt es sich um eine private Firma, die für die Nutzung der Testsiegel Geld verlangt.

Die Richter bescheinigten dem Test zudem erhebliche methodische Mängel. Das Institut hatte vorwiegend die Beratungssituation in den Möbelhäusern untersucht. Deren Kernleistungen, der Verkauf und die Lieferung von Möbeln, wurden gar nicht getestet. Außerdem beruhte rund die Hälfte der Prüfpunkte auf der subjektiven Beurteilung der Testpersonen, die beispielsweise die "Raumatmosphäre" und das "Erscheinungsbild der Mitarbeiter" bewerteten. Der Test lasse keinen Schluss auf die generelle Qualität der getesteten Möbelhäuser zu. Die Werbung als "bestes Möbelhaus" sei daher irreführend, entschieden die Richter.

Urteil des LG Potsdam vom 06.05.2011, Az. 51 O 65/10, nicht rechtskräftig
Autor: nnz

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