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Mo, 16:54 Uhr
14.07.2003

Neue Hymne soll gespielt werden

Nordhausen (nnz). „In Vielfalt geeint“ – so lautet das Motto der Europäischen Verfassung. Und damit jedes Jahr an diese Verfassung erinnert werden kann, ist jetzt eine Idee geboren worden. Von einem Mann aus Niedersachswerfen. Mehr dazu mit einem Klick auf MEHR.


Nach einem Vorschlag von Tim Schäfer (Europa-Union) wird künftig der 09.Mai als Europa Tag in Schulen und Einrichtungen der Region mit Beethovens „ Ode an die Freude“, der EU-Hymne und unter dem Verfassungsmotto „In Vielfalt geeint“, begangen. Bis zuletzt wurde verhandelt und geändert. Wichtig, auch künftig sollen Änderungen zur Verfassung von einem Konvent erarbeitet werden. Im Ministerrat bleibt das Vetorecht bei der Außen - und Sicherheitspolitik bestehen, jeder Staat kann also mit einem Nein blockieren. „Ob das wirklich was bringt ist fraglich, denn bei 25 und mehr Mitgliedern der EU kann man sich schwer vorstellen, wie das funktionieren kann“, so Tim Schäfer von der Europa-Union.

Auch die Einwanderungspolitik wurde bis zuletzt diskutiert. Hier sollen Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden, nicht einstimmig und die EU-Staaten können weiterhin über den Zugang von Ausländern aus Drittstaaten zu ihrem Arbeitsmarkt selbst entscheiden. Diese Änderungen sind in das Verfassungsdokument mit seinen 240 Seiten und 450 Kapiteln eingegangen, die Verfassung selbst gliedert sich in vier Teile.

Teil I dieses „Vertrags über die Verfassung“ enthält Definitionen und Ziele der Union, regelt die Zuständigkeitsfragen zwischen Europäischer Union und den Nationalstaaten und die Rolle der Organe sowie die künftigen Verfahren zur Rechtsetzung in der EU. Dieser Teil I enthält aber auch schon Grundlagen für so wichtige Bestimmungen wie die zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und zur Gemeinsamen Verteidigungspolitik, sowie eine Beistandsklausel. Geregelt werden z. B. auch Fragen eines evtl. Austritts aus der EU, was bis jetzt nicht in den Verträgen stand. Schließlich enthält Teil I noch allgemeine Grundsätze für die demokratischen Verfahren innerhalb der EU, dazu gehören Beschlussfassungsfragen ebenso wie Haushalts- und Finanzgrundsätze, sowie die „Transparenz“ der Arbeit der Organe.

Teil II des Verfassungsentwurfs beinhaltet die in Nizza bereits im Dezember 2000 verabschiedete Grundrechtecharta mit ihren 54 Artikeln, an denen nur kleinere „technische (Anpassungs-) Veränderungen“ vorgenommen worden sind.

In Teil III ist das formuliert, was bisher Hauptbestandteil des Nizzaer Vertrags und seiner Vorläufer war. Das Spektrum reicht hier von der Beihilfenpolitik über die Währungspolitik bis zum Verbraucherschutz, vom Europäischen Sozialfond bis zur justitiellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen. Auch die unterstützenden und ergänzenden Förder“kompetenzen“ der EU für die allgemeine und berufliche Bildung, für Jugend- und Sport sind hier ebenso enthalten wie Bestimmungen zu Asyl und Einwanderung, letzteres sind - neben anderen – zwei Bereiche, in denen eine gemeinsame Politik der EU-Mitgliedstaaten entwickelt werden soll. Die Schlussredaktion dieses Teils will der Konvent auch erst – nachträglich – im Juli dieses Jahres vornehmen.

Teil IV schließlich enthält allgemeine Schlussbestimmungen wie z. B. die Aufhebung der früheren Verträge oder die Rechtsnachfolge der Europäischen Gemeinschaften und der Union. Geregelt wird auch der territoriale Geltungsbereich der künftigen Europäischen Verfassung, die auch in den französischen überseeischen Departements, auf den Azoren, und den Kanarischen Inseln sowie in Madeira Anwendung finden wird. Zum „globalen Geltungsbereich“ der europäischen Verfassung gehören auch die Abkommen mit den sogenannten überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten, die – als Relikte aus der kolonialen Vergangenheit europäischer Mitgliedstaaten – in manchen Bereichen privilegierten Zugang der EU haben.

Eingeschränkte oder gar keine Anwendung findet die Verfassung nach jetziger Rechtslage, z. B. auf den Färöern, den Kanalinseln und der Isle of Man. In diesem Teil IV ist auch geregelt wie bei künftigen Änderungen der Verfassung verfahren werden soll. Es soll auch künftig einen Konvent geben, allerdings soll dieser nur bei substantiellen Vertrags- und Verfassungsänderungen einberufen werden. Ansonsten soll der Europäische Rat – wie bisher – eine Art Regierungskonferenz einberufen und kleinere Änderungen der Verfassung im „Schnelldurchgang“ klären.

Am 9. Mai, dem Europatag wird künftig auch die Europäische Verfassung unter dem Motto „In Vielfalt geeint“ gefeiert. „Hier schlagen wir vor, so Tim Schäfer von der Europa-Union, dass in allen Schulen und Einrichtungen die EU-Hymne, Beethovens „Ode an die Freude“ gespielt wird und man breit thematisch zu ausgewählten Problematiken der Europäischen Union diskutiert. Er hoffe, so Schäfer weiter, dass dieser Vorschlag aufgegriffen und breit umgesetzt wird“. Rückfragen an : Tel.: Büro 03631-616725.
Autor: nnz

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