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Mi, 14:45 Uhr
25.05.2011

nnz-Polizeibericht am Mittwoch

Ein Holländer musste gestern bei einer Verkehrskontrollen seinen Lkw samt Hänger stehen lassen. Dies und mehr im Polizeibericht Ihrer nnz.


Gegen 18.30 Uhr kam es in Werther zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Ein 66jähriger Fahrzeugführer eines Mazda fuhr in Richtung Wolkramshausen. In der Wolkramshäuser Straße kam er auf Grund von Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr gegen einen Zaun und blieb in einem dort befindlichen Straßengraben stehen. Bei diesem Aufprall wurden der Fahrzeugführer und seine 53jährige Beifahrerin leicht verletzt. Der Fahrzeugführer wurde zur medizinischen Versorgung in das Südharzkrankenhaus gebracht. Durch den Aufprall wurden der PKW und der Zaun beschädigt. Der Gesamtschaden beträgt etwa 6.000 Euro. Zur Bergung des Mazda wurde ein Abschleppunternehmen hinzugezogen.


Ein weiterer Verkehrsunfall mit zwei leicht verletzten Personen ereignete sich gegen 17.15 Uhr auf der B4 zwischen Sundhausen und Steinbrücken. Eine 21jährige Fahrzeugführerin eines Ford befuhr die B4 aus Richtung Sundhausen kommend, in Richtung Steinbrücken. Hierbei durchfuhr sie eine langgezogene Linkskurve. In dieser Kurve kam sie nach rechts von der Fahrbahn ab und geriet auf den unbefestigten Seitenstreifen. In der Folge lenkte sie zu stark nach links ein, so dass sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlor, ins Schleudern geriet, nach links die Fahrbahn verließ und gegen einen Erdwall prallte. Hierbei verletzten sich die Fahrzeugführerin und eine 18jährige Beifahrerin leicht und wurden zur medizinischen Versorgung in das Südharzkrankenhaus gebracht. Der am Ford eingetretene Schaden beträgt etwa 1.000 Euro.


Während einer Verkehrskontrolle gegen 14.30 Uhr auf der B 80 in Wipperdorf fiel den Beamten ein LKW Scania auf. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 32jährige niederländische Fahrzeugführer nur die Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) besitzt. Für den LKW und den mitgeführten 10t Anhänger benötigte er jedoch die Fahrerlaubnisklasse CE. Da er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war und keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Sicherheitsleistung festgelegt. Nachdem der Fahrzeugführer diese Sicherheitsleistung bezahlte, konnte er seines Weges gehen. Und das im wahrsten Sinne des Wortes: LKW mit Anhänger durfte er stehen lassen.
Autor: nnz

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