Mi, 10:01 Uhr
25.05.2011
Warum noch kein Mietspiegel?
Immer noch gibt es keinen Mietspiegel für den Landkreis Nordhausen. Man tut sich seitens der Behörden schwer mit dem Zahlenwerk. Warum das so ist, wollten ein nnz-Leser wissen und hat einen Brief an die Beigeordnete des Landkreises, Loni Grünwald (LINKE) geschrieben...
Sehr geehrte Frau Grünwald,
Hartz-IV-Empfänger des Landkreises Nordhausen warten nun schon seit Jahren auf die Anhebung der Mietobergrenzen für die angemessene Kaltmiete. Leider muss festgestellt werden, dass es der Zuständigen Behörde bis heute noch nicht gelungen ist dieses zu realisieren. In dieser Angelegenheit machte ich am 20.07.2010 schon einmal eine Anfrage. Daraufhin wurde ich zu einer Sitzung in die ARGE des Landkreises Nordhausen eingeladen, aber dort ging es nur darum, wie ein rechtskräftiger Mietspiegel zu erstellen ist.
Am 14. März dieses Jahres fand eine Kreisausschusssitzung statt, die sich mit dem Thema Angemessene Mietobergrenze befasste. In diesem Gremium ging es wieder nur darum, wie ein erforderlicher Mietspiegel auszusehen hat. Konkrete Zahlen wurden auch hier nicht genannt. Auf die Anfrage von Herrn Jendricke wurde in dieser Kreisausschusssitzung eine Zahl von rund 4,60 Euro/m² genannt.
Die Stadt Nordhausen hat unter Berufung von Sozialwissenschaftlern der Fachhochschule Nordhausen schon im Oktober 2008 eine Anhebung der Mietobergrenze auf mindestens 4,60 Euro verlangt. Nach drei verstrichenen Jahren kommen nun die Verantwortlichen des Landratsamtes und des Jobcenters auf eine ähnliche Summe, allerdings ist sie im Kreistag noch nicht beschlossen. Seit 2008 wird jedes Jahr eine Anhebung der Mietobergrenze versprochen, aber nicht eingehalten.
Seit Jahren versucht also der Landkreis die Mieten, besonders bei den Bedürftigen Hartz-IV-Empfängern niedrig zu halten. Wie lange sollen die Betroffenen noch auf eine Änderung warten? Ich hoffe auf eine baldige konkrete Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Buntfuß
Autor: nnzSehr geehrte Frau Grünwald,
Hartz-IV-Empfänger des Landkreises Nordhausen warten nun schon seit Jahren auf die Anhebung der Mietobergrenzen für die angemessene Kaltmiete. Leider muss festgestellt werden, dass es der Zuständigen Behörde bis heute noch nicht gelungen ist dieses zu realisieren. In dieser Angelegenheit machte ich am 20.07.2010 schon einmal eine Anfrage. Daraufhin wurde ich zu einer Sitzung in die ARGE des Landkreises Nordhausen eingeladen, aber dort ging es nur darum, wie ein rechtskräftiger Mietspiegel zu erstellen ist.
Am 14. März dieses Jahres fand eine Kreisausschusssitzung statt, die sich mit dem Thema Angemessene Mietobergrenze befasste. In diesem Gremium ging es wieder nur darum, wie ein erforderlicher Mietspiegel auszusehen hat. Konkrete Zahlen wurden auch hier nicht genannt. Auf die Anfrage von Herrn Jendricke wurde in dieser Kreisausschusssitzung eine Zahl von rund 4,60 Euro/m² genannt.
Die Stadt Nordhausen hat unter Berufung von Sozialwissenschaftlern der Fachhochschule Nordhausen schon im Oktober 2008 eine Anhebung der Mietobergrenze auf mindestens 4,60 Euro verlangt. Nach drei verstrichenen Jahren kommen nun die Verantwortlichen des Landratsamtes und des Jobcenters auf eine ähnliche Summe, allerdings ist sie im Kreistag noch nicht beschlossen. Seit 2008 wird jedes Jahr eine Anhebung der Mietobergrenze versprochen, aber nicht eingehalten.
Seit Jahren versucht also der Landkreis die Mieten, besonders bei den Bedürftigen Hartz-IV-Empfängern niedrig zu halten. Wie lange sollen die Betroffenen noch auf eine Änderung warten? Ich hoffe auf eine baldige konkrete Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Buntfuß

