eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 10:06 Uhr
09.05.2011

Richter Kropp: Gewalt unter Frauen

Straftaten unter Frauen sind eigentlich eine Seltenheit, zumal im Bereich der gefährlichen Körperverletzung. Aber auch hier bringt unsere Zeit interessante Neuerungen, selbst für einen Amtsrichter...


Zwei 24 und 21 Jahre alte Frauen waren jetzt wegen dieses Deliktes vor dem Amtsgericht Sondershausen angeklagt. Am 5. September 2009 befanden sich beide auf dem Gelände des Schwimmbades in Artern zu einer Festveranstaltung. Dort trafen sie auf eine 25jährige, die sie seit Schulzeiten nicht mochten. Ein eher zufälliger Rempler von dritter Seite führte dazu, dass das Opfer mit Bier übergossen wurde. Der Ärger hierüber führte zu weiteren Eskalationen.

Die beiden Angeklagten fühlten sich nun aufgerufen, beide waren alkoholisiert, das Opfer zur Rede zu stellen. Eine der Angeklagten verpasste dem Opfer einen Faustschlag gegen den Kopf, die andere schlug sie mehrfach in das Gesicht und auf den Hinterkopf. Schließlich wurde das Opfer zu Boden geworfen und ihr Hinterkopf mehrmals auf Steine geschlagen. Aufgrund der Tätlichkeiten erlitt das Opfer Hämatome und Schwellungen im Gesicht, am Kopf sowie ein geschwollenes Jochbein. Sie hatte in der Folge Kopfschmerzen.

Vor Gericht versuchten die beiden angeklagten Damen ihre Tatbeteiligung zu bagatellisieren, was man bei Körperverletzungen öfters erlebt. Es habe nur einen Schlag gegeben, lautete etwa die Aussage einer Angeklagten. Aufgrund umfänglicher Zeugeneinvernahme konnte Strafrichter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen dann zu einem Urteil kommen: Die beiden Damen wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten bzw. 6 Monaten verurteilt. Die Strafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

In seiner Urteilsbegründung hob der Amtsrichter Fierenz die Gefährlichkeit der Handlungen der beiden Angeklagten hervor, die in der Nähe einer das Leben gefährdenden Begehungsweise lägen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden, die Angeklagten haben in der Bewährungszeit zwischen 30 und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
BertH
09.05.2011, 13:44 Uhr
Besonderst Gefährlich und dann nur Bewährung??????
die Schilderung des Tatherganges läst ja darauf schließen, das die beiden Frauen genauso Brutal wie die drei Crosser vorgegangen sind. Mit den Kopf auf Steine geschlagen, ins Gesicht getreten u.s.w., dann haben wir hier sogar Zeugen, die das alles bestätigen. Warum geht man hier nicht mit aller härte des Gesetzes vor??????
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)