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Di, 17:42 Uhr
24.06.2003

Temporärer Erfolg in Weimar

Nordhausen/Weimar (nnz). Seit dem vergangenen Jahr klagt die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) gegen das Thüringer Innenministerium. Hintergrund ist die Vergabe des Luftrettungsdienstes. Jetzt erging am Verwaltungsgericht in Weimar ein Beschluß...


Die Verwaltungsrichter in Weimar hatten einen Eilantrag der Johanniter abgelehnt. Dieser bezog sich auf die Durchführung der Luftrettung mit „Christoph 37“ und war vom Thüringer Innenministerium dem DRK-Kreisverband Nordhausen ab dem 1. Januar 2003 erteilt worden. Die JUH hatte bereits gegen die Ausschreibung geklagt, der Eilantrag war nach nnz-Informationen ebenfalls in Weimar abgelehnt worden.

Da gibt es am Verwaltungsgericht zwar noch ein Hauptsacheverfahren, doch mit dem Beschluß vom 17. Juni kann das DRK auch weiterhin das sogenannte „nichtmedizinische Rettungspersonal“ für den Hubschrauber stellen. DRK-Vorsitzender Gerhard Weith wertete die Entscheidung gegenüber nnz als einen weiteren Erfolg zur qualitativen Absicherung der Luftrettung am Standort Nordhausen.
Autor: nnz

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