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Mo, 11:06 Uhr
23.06.2003

Vorher oder nachher?

Nordhausen (nnz). Der Nordhäuser Kreistag soll morgen über eine Änderung seiner Geschäftsordnung entscheiden. Eigentlich ein trockenes Thema, wenn es nicht die Bürgerfragestunde betreffen würde.


Die nnz hatte bereits ausführlich am 11. Juni darüber berichtet (siehe dazu auch im Archiv: Bürgerfragestunde). Es geht um die Frage, wann die Bürger fragen dürfen: Zu Beginn der Sitzung oder zum Schluß? Bereits im Kreisausschuß gab es dazu eine kontroverse Diskussion. Bislang besteht das Fragerecht im Kreistag immer nach der öffentlichen Sitzung. In Bleicherode oder Sollstedt ist sie am Schluß der Sitzung, in Nordhausen zu Beginn angesetzt.

Jetzt hat sich der Sollstedter Bürgermeister Jürgen Hohberg zu Wort gemeldet. Für Hohberg hängt die Beantwortung der oben gestellten Frage unmittelbar mit seinem Verständnis von parlamentarischer Demokratie zusammen. Schließlich seien es die Kreis-, die Gemeinde- und die Stadträte, die von den Bürgern gewählt seien. Und die würden über anstehende Entscheidungen beraten und dann auch beschließen.

Sollte es jedoch vor einer unangenehmen Entscheidung in den kommunalen Gremien zu einer Fragestunde kommen, dann könnte sich eine betroffene Bürgerlobby vor der Sitzung Gehör verschaffen und so vielleicht „in letzter Sekunde“ das Abstimmungsverhalten beeinflussen. Die Menschen sollten aber soviel Vertrauen in die „Gewählten“ haben, dass sie eine Entscheidung akzeptieren. Schließlich hätten sich die „Gewählten“ zuvor in den Ausschüssen und Fraktionen eingehend ihre Meinung gebildet. Für Hohberg sei eine Bürgerfragestunde der Raum zur Beantwortung von Fragen, nicht etwa ein „wiederbelebter Runder Tisch“.
Autor: nnz

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