Di, 14:59 Uhr
29.04.2003
Entscheidung nach neun Monaten
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Gestern vor neun Monaten wurde in Nordhausen ein Mann erschossen. Der Schuß kam aus der Pistole eines Polizeibeamten. Heute wurde das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bekannt. Mehr dazu mit einem Klick auf Mehr.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen den 31jährigen Polizeibeamten Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll zum Zeitpunkt der Schussabgabe zweifellos eine Notwehrlage für den Polizisten vorgelegen haben. Jedoch habe der Beamte fahrlässig das Maß der erforderlichen Abwehr in dieser konkreten Situation überschritten. Daher kommt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, daß der Beschuldigte als ausgebildeter Polizeibeamter hätte erkennen können und müssen, dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen gewesen wären. Insbesondere hätte der Polizeibeamte weitere Verstärkung herbeirufen und auch kurzzeitig zurückweichen können, um sich vor den Steinwürfen des aggressiv und sich offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle habenden Angreifers zu schützen, so die Staatsanwaltschaft heute gegenüber nnz.
Weiterhin soll für den Polizeibeamten erkennbar gewesen sein, dass auch ein gezielter Schuß in die unteren Extremitäten hätte tödlich sein können, da sich der Angreifer (René B.) sehr dynamisch verhalten habe. Im Klartext: René B. soll sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mehrfach gebückt und Steine aufgehoben haben, mit denen er in Richtung Polizei geworfen hat. Die Staatsanwaltschaft geht bei der Begutachtung aller Umstände nicht davon aus, dass der 31 Jahre alte Polizeibeamte den Tod des Angreifers vorsätzlich herbeigeführt habe.
Nun muß die zuständige Strafkammer am Landgericht Mühlhausen entscheiden, ob die Anklage zulässig ist oder nicht.
Autor: nnzDie Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen den 31jährigen Polizeibeamten Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll zum Zeitpunkt der Schussabgabe zweifellos eine Notwehrlage für den Polizisten vorgelegen haben. Jedoch habe der Beamte fahrlässig das Maß der erforderlichen Abwehr in dieser konkreten Situation überschritten. Daher kommt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, daß der Beschuldigte als ausgebildeter Polizeibeamter hätte erkennen können und müssen, dass andere, weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen gewesen wären. Insbesondere hätte der Polizeibeamte weitere Verstärkung herbeirufen und auch kurzzeitig zurückweichen können, um sich vor den Steinwürfen des aggressiv und sich offensichtlich nicht mehr unter Kontrolle habenden Angreifers zu schützen, so die Staatsanwaltschaft heute gegenüber nnz.
Weiterhin soll für den Polizeibeamten erkennbar gewesen sein, dass auch ein gezielter Schuß in die unteren Extremitäten hätte tödlich sein können, da sich der Angreifer (René B.) sehr dynamisch verhalten habe. Im Klartext: René B. soll sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mehrfach gebückt und Steine aufgehoben haben, mit denen er in Richtung Polizei geworfen hat. Die Staatsanwaltschaft geht bei der Begutachtung aller Umstände nicht davon aus, dass der 31 Jahre alte Polizeibeamte den Tod des Angreifers vorsätzlich herbeigeführt habe.
Nun muß die zuständige Strafkammer am Landgericht Mühlhausen entscheiden, ob die Anklage zulässig ist oder nicht.

