eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
So, 11:55 Uhr
30.01.2011

Da war doch noch was...

Kurz nach 4 Uhr rief ein 21-jähriger aus Ilfeld bei der Polizei in Nordhausen an und teilte mit, dass er einen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 4, zwischen Ilfeld und Netzkater gehabt hat. Das hätte er eher nicht tun sollen...


Der junge Mann hatte die B 4 mit seinem Renault aus Richtung Ilfeld kommend in Richtung Netzkater befahren. In Höhe Kilometer 1,2 kam er aus bisher ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab, der Renault beschädigte zwei Leitpfosten und kam im angrenzenden Bachlauf zum Stehen. Das Auto war mehr fahrbereit und musste er von der Unfallstelle abgeschleppt werden.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten beim Verunfallten Atemalkoholgeruch fest. Ein am Unfallort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille. Der Fahrer wurde ins Südharz-Krankenhaus zugeführt, wo dem vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt. Gegen den 21jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Durch den Unfall entstand Sachschaden in Höhe von etwa 1.100 Euro.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Rubberduck
30.01.2011, 12:40 Uhr
Aufruf zur Fahrerflucht?
"Das hätte er eher nicht tun sollen..."
Dieser Satz klingt an dieser Stelle schon sehr komisch und es ist nicht klar zu erkennen, ob sich diese Aussage auf die Trunkenheitsfahrt oder den Anruf bezieht.

Sehr verwirrend!
Luftikus
30.01.2011, 12:58 Uhr
Wieso ungeklärt?
der war doch mit Alkehohl gesättigt und somit ist die Unfallursache geklärt!
Thüringerin
30.01.2011, 13:06 Uhr
Was heißt, hätte er nicht tun sollen
ist wenigstens einer der seine schuld einsieht und es auch meldet und nicht wie viele unfallflucht machen. Zum Glück wurde kein dritter mit beschädigt.

Aber die Aussage , das hätte er nicht tun sollen, finde ich schon verantwortungslos.
Andere Lesen dies und verlassen in Zukunft den Unfallort und dann vielleicht noch mit weiteren Beschädigten. Dann steht drin, er hat es richtig gemacht. Klasse!
Motte83
30.01.2011, 15:50 Uhr
Wertung
Wenn der junge Mann ein Kind angefahren hätte, hätte er nach Ansicht der NNZ-Redaktion auch nicht bei der Polizei anrufen sollen??? Laut Gesetz hat er die Polizei rufn sollen und hat dies getan. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

"Hattest Du nicht tun sollen", mag jetzt die Aussage der Kumpels sein, aber auf dem Niveau muss sich die Redaktion doch nicht etwa bewegen? Diese Wertung muss doch nicht sein! Ihr könnt das sicher besser ausdrücken.
-Insider-
30.01.2011, 17:44 Uhr
oh
oh, jetzt kommen die ganzen moralapostel um die ecke...peinlich. manchmal sollte man nicht jedes wort auf die goldwaage legen, sondern die artikel einfach als information betrachten.
Georg66
30.01.2011, 17:53 Uhr
Fehler gemacht
Erstens ruft man nicht um 4 Uhr morgens bei der Polizei an und zweitens gibt man nicht zu, betrunken ein Auto gefahren zu sein.
Auto stehen lassen und den Schaden erst melden, wenn die Birne wieder klar ist.
Dann klappt es auch weiter mit dem Führerschein.

Die kaputten Leitpfosten zahlt die Versicherung auch am nächsten Tag. Aber mit 1,66 Promille ist das immer so eine Sache mit dem Denken. Böser Kommentar! Ich weiss.
Motte83
30.01.2011, 19:14 Uhr
Kein Chat, aber
Georgs Kommentar wäre immer noch Fahrerflucht!!!!
Es geht auch nicht um die Tatsache, sondern um die redaktionelle Neutralität.
Volkline
31.01.2011, 11:35 Uhr
LEITPFOSTEN;MAL SO GESAGT
Die 2 Leitpfosten mal so gesagt sind kein Wert,wenn man bedenkt es hätten auch Menschen sein können.Was denn dann? Also keine Diskussion, Fleppe weg und ordentliche Strafe!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)