Mo, 16:12 Uhr
14.04.2003
Erneut Drogendealer verurteilt
Nordhausen (nnz). Heute fand am Amtsgericht Nordhausen eine Verhandlung gegen einen Drogendealer statt. Dabei kam es auch zu einem rechtskräftigen Urteilsspruch. Wie es um den jungen Mann jetzt bestellt ist, lesen Sie in der nnz.
Der Drogenhandel im Landkreis scheint schon ein sehr erträgliches Geschäft zu sein. Problematisch für die Täter ist nur, dass gerade die Nordthüringer Polizeidirektion ein besonderes Auge auf diese schwarzen Schafe geworfen hat. Heute war eines dieser schwarzen Schafe als Gast im Nordhäuser Amtsgericht. Der Besuch war kurz, das Urteil umso länger. Zu einem Jahr Jugendstrafe auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, ist die Bilanz des Fehlverhaltens von Thomas G. aus dem Landkreis Nordhausen.
Der 19-Jährige hat in 280 Einzelfällen von Oktober 1999 bis August 2001 mit Haschisch seinen Lebensunterhalt verdient. Insgesamt 6,5 Kilogramm kaufte und verkaufte der junge Mann in dieser Zeit, bis ihn die Behörden letztes Jahr ermittelten und ihn für über ein Jahr in Untersuchungshaft steckte. Laut Aussagen der Polizei war Thomas G, von Anfang an geständig, was ihn sicherlich vor einem schlimmeren Urteil bewahrte.
Autor: nnzDer Drogenhandel im Landkreis scheint schon ein sehr erträgliches Geschäft zu sein. Problematisch für die Täter ist nur, dass gerade die Nordthüringer Polizeidirektion ein besonderes Auge auf diese schwarzen Schafe geworfen hat. Heute war eines dieser schwarzen Schafe als Gast im Nordhäuser Amtsgericht. Der Besuch war kurz, das Urteil umso länger. Zu einem Jahr Jugendstrafe auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt, ist die Bilanz des Fehlverhaltens von Thomas G. aus dem Landkreis Nordhausen.
Der 19-Jährige hat in 280 Einzelfällen von Oktober 1999 bis August 2001 mit Haschisch seinen Lebensunterhalt verdient. Insgesamt 6,5 Kilogramm kaufte und verkaufte der junge Mann in dieser Zeit, bis ihn die Behörden letztes Jahr ermittelten und ihn für über ein Jahr in Untersuchungshaft steckte. Laut Aussagen der Polizei war Thomas G, von Anfang an geständig, was ihn sicherlich vor einem schlimmeren Urteil bewahrte.


