Do, 13:40 Uhr
10.04.2003
Außer Spesen für die Staatskasse...
Nordhausen (nnz). Heute ging am Nordhäuser Amtsgericht ein Verfahren wegen Betrugs zu Ende. Die Öffentlichkeit war daran äußerst interessiert. Welches Urteil gesprochen wurde, das hat die nnz erfahren.
Es ging um einen Versicherungsbetrug im Nordhäuser Landratsamt im Jahr 1995, der vier Jahre später anonym zur Anzeige gebracht wurde. Ein Jahr später gab es eine Anklage der Staatsanwaltschaft, in den zurückliegenden Wochen das Verfahren (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv mit folgenden Klicks: (1) und (2)).
Es ist vorläufig eingestellt worden, so der Spruch von Richterin Sattler. Allerdings müssen zwei der drei Angeklagten in ihre Tasche greifen. Tief wird dieser Griff nicht. Herr H. vom Landratsamt muß ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro an die Staatskasse zahlen, Frau P. ist mit 500 Euro dabei. Gegen den Angeklagten W. wurde das Verfahren gänzlich eingestellt.
Die Angeklagten H. und P. hatten zu Beginn des heutigen Prozesstages dann auch noch Erklärungen abgegeben. Wollten sie eigentlich nicht, wie beide zum Prozessauftakt bekundet haben sollen. Doch durch die Aussagen einer Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes in der vergangenen Woche fühlten sich beide laut Prozessbeobachter vermutlich in die Enge getrieben. Der fingierte Unfall auf dem Gelände der Kreisvolkshochschule, den es erst gegeben haben sollte, habe nun doch nicht stattgefunden, so Frau P. in ihrer Erklärung.
Sie habe einfach einen Vordruck unterschrieben. In der vergangenen Woche hatte die Leiterin der Rechnungsprüfungsamtes ausgesagt, dass Frau P. den angeblich stattgefundenen Unfall überhaupt nicht verursacht haben könnte. Sie habe das Dienstgebäude an diesem Tag nicht verlassen. Die Stechkarte könne dies protokollieren.
Eigentlich sollten heute noch weitere Zeugen, wie der damalige Personalratschef und ein Vertreter des Kommunalen Schadensausgleiches vernommen werden. Doch nach einer halben Stunde war alles vorbei.
Richterin Sattler soll einen schicken Spruch aufgesagt haben: Ein Gerichtssaal sei kein Austragungsort für politische Querelen. Komisch, die damalige Anzeige war anonym. Und seit wann ist ein Betrug ein politisches Delikt, fragte denn auch verwundert der Staatsanwalt?
Autor: nnzEs ging um einen Versicherungsbetrug im Nordhäuser Landratsamt im Jahr 1995, der vier Jahre später anonym zur Anzeige gebracht wurde. Ein Jahr später gab es eine Anklage der Staatsanwaltschaft, in den zurückliegenden Wochen das Verfahren (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv mit folgenden Klicks: (1) und (2)).
Es ist vorläufig eingestellt worden, so der Spruch von Richterin Sattler. Allerdings müssen zwei der drei Angeklagten in ihre Tasche greifen. Tief wird dieser Griff nicht. Herr H. vom Landratsamt muß ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro an die Staatskasse zahlen, Frau P. ist mit 500 Euro dabei. Gegen den Angeklagten W. wurde das Verfahren gänzlich eingestellt.
Die Angeklagten H. und P. hatten zu Beginn des heutigen Prozesstages dann auch noch Erklärungen abgegeben. Wollten sie eigentlich nicht, wie beide zum Prozessauftakt bekundet haben sollen. Doch durch die Aussagen einer Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes in der vergangenen Woche fühlten sich beide laut Prozessbeobachter vermutlich in die Enge getrieben. Der fingierte Unfall auf dem Gelände der Kreisvolkshochschule, den es erst gegeben haben sollte, habe nun doch nicht stattgefunden, so Frau P. in ihrer Erklärung.
Sie habe einfach einen Vordruck unterschrieben. In der vergangenen Woche hatte die Leiterin der Rechnungsprüfungsamtes ausgesagt, dass Frau P. den angeblich stattgefundenen Unfall überhaupt nicht verursacht haben könnte. Sie habe das Dienstgebäude an diesem Tag nicht verlassen. Die Stechkarte könne dies protokollieren.
Eigentlich sollten heute noch weitere Zeugen, wie der damalige Personalratschef und ein Vertreter des Kommunalen Schadensausgleiches vernommen werden. Doch nach einer halben Stunde war alles vorbei.
Richterin Sattler soll einen schicken Spruch aufgesagt haben: Ein Gerichtssaal sei kein Austragungsort für politische Querelen. Komisch, die damalige Anzeige war anonym. Und seit wann ist ein Betrug ein politisches Delikt, fragte denn auch verwundert der Staatsanwalt?


