So, 15:26 Uhr
23.03.2003
Präzedenzfälle
Nordhausen (nnz). Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. wurden in einer knapp zweijährigen Untersuchung 67 Fälle zur Verbandsklage im Naturschutz aus den Jahren 1997-1999 analysiert und umfassend ausgewertet. Die Fallstudie, die geleitet wurde von Prof. Dr. Alexander Schmidt, Fachhochschule Anhalt, ist die erste systematische Untersuchung zu diesem Forschungsthema seit 1990.
Weitere Autoren sind Rechtsanwalt Hanfried Blume sowie der Leiter des Fachgebiets Umweltrecht & Bürgerbeteiligung des UfU Michael Zschiesche. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Verbindung mit Verbandsklagen in Deutschland häufig Präzedenzentscheidungen von den Gerichten getroffen werden. Diese wiederum haben eine hohe Bedeutung für den Verwaltungsvollzug von Naturschutzrecht und sorgen für eine wirksame Begrenzung des Vollzugsdefizits. Verbandsklagen im Naturschutzrecht sind darüber hinaus trotz der engen Anwendungsbereiche in den meisten der 13 Bundesländer und trotz einer restriktiven Rechtsauslegung im Vergleich zu anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren überdurchschnittlich erfolgreich. Etwa ein Drittel aller Fälle endete im Zeitraum 1997-1999 mit einem Erfolg oder mit einem Teilerfolg.
Als ein weiteres Ergebnis wurde festgestellt, dass die Umweltverbände von Ihrem Klagerecht sehr verantwortungsbewußt Gebrauch machen. Die Autoren weisen nach, daß Verbandsklagen im Naturschutzrecht keine Belastung für Verwaltungsgerichte darstellen, da sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland durchschnittlich nur mit etwa 30 Klagen im Naturschutz befassen müssen, die Verwaltungsgerichte aber jährlich etwa 30 000 Fälle entscheiden (ohne Asylverfahren). Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Michael Zschiesche, Tel: 030 42 84 99 30 (recht@ufu.de) zur Verfügung.
Autor: nnz
Weitere Autoren sind Rechtsanwalt Hanfried Blume sowie der Leiter des Fachgebiets Umweltrecht & Bürgerbeteiligung des UfU Michael Zschiesche. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass in Verbindung mit Verbandsklagen in Deutschland häufig Präzedenzentscheidungen von den Gerichten getroffen werden. Diese wiederum haben eine hohe Bedeutung für den Verwaltungsvollzug von Naturschutzrecht und sorgen für eine wirksame Begrenzung des Vollzugsdefizits. Verbandsklagen im Naturschutzrecht sind darüber hinaus trotz der engen Anwendungsbereiche in den meisten der 13 Bundesländer und trotz einer restriktiven Rechtsauslegung im Vergleich zu anderen verwaltungsgerichtlichen Verfahren überdurchschnittlich erfolgreich. Etwa ein Drittel aller Fälle endete im Zeitraum 1997-1999 mit einem Erfolg oder mit einem Teilerfolg.Als ein weiteres Ergebnis wurde festgestellt, dass die Umweltverbände von Ihrem Klagerecht sehr verantwortungsbewußt Gebrauch machen. Die Autoren weisen nach, daß Verbandsklagen im Naturschutzrecht keine Belastung für Verwaltungsgerichte darstellen, da sich die Verwaltungsgerichte in Deutschland durchschnittlich nur mit etwa 30 Klagen im Naturschutz befassen müssen, die Verwaltungsgerichte aber jährlich etwa 30 000 Fälle entscheiden (ohne Asylverfahren). Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Michael Zschiesche, Tel: 030 42 84 99 30 (recht@ufu.de) zur Verfügung.

