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Di, 12:36 Uhr
16.11.2010

Wechsel im System

Die nnz hatte bereits in der vergangenen Woche über die Umstellung der Berechnung der Gebühren für die Kindergärten in Nordhausen berichtet. Jetzt gibt es weitere Einzelheiten...


Die Kindertagesstätte in Nordhausens Ortsteil Petersdorf ist die einzige, die sich in Trägerschaft der Stadtverwaltung befindet. Nach drei Jahren Zugehörigkeit zur Stadt muss in diesem Ortsteil jetzt die Kita-Gebührensatzung aus den Zeiten der kommunalen Selbstständigkeit angepasst werden. Dabei soll es einen Systemwechsel geben:

Die Gebühren sollen sich stärker nach Betreuungszeiten (5 Stunden, 8 Stunden, mehr als 8 Stunden), der Anzahl der Kinder in der Familie und dem Alter der Kinder (unter 1 Jahr, zwischen 1 bis 3 Jahren, 3 Jahre bis Einschulung) orientieren. Den freien Trägern, die die anderen 20 Kitas in der Stadt betreiben, soll die Petersdorfer Satzung als Mustersatzung empfohlen werden, damit in der Gesamtstadt wie in der Vergangenheit eine Einheitlichkeit bei den Kita-Gebühren herrscht.

Die Petersdorfer Eltern haben bei einer Versammlung einstimmig dem neuen Satzungs-Entwurf zugestimmt. Mit den freien Trägern führt die Stadt derzeit die ersten Gespräche. Im Stadtrat wird der Satzungs-Entwurf aktuell in den zuständigen Ausschüssen diskutiert. Ziel ist – die Zustimmung der Stadträte vorausgesetzt – die neue Satzung auf der Dezembersitzung des Stadtrates zu verabschieden, damit sie zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann.

„Es wird keine Gebühren-Erhöhungssatzung, sondern einen Komplettumstellung des Systems“, sagte Dr. Cornelia Klose, die Leiterin des städtischen Amtes für Kultur, Soziales und Bildung. Das bisherige komplizierte einkommensabhängige System mit vielen Nachweispflichten für die Eltern und aufwändigen Recherchen durch die Kitas solle ersetzt werden. Es komme ein gerechteres System, „das der familiären Situation besser gerecht wird, weil sämtliche Kinder bis zum Alter von 18 Jahren in der Familie berücksichtigt werden, da eine dreiteilige Staffelung der Betreuungszeiten eingeführt wird wie auch eine Staffelung nach dem Alter der Kinder“, so Frau Dr. Klose. Darüber hinaus mache das neue Thüringer Kita-Gesetz eine Umstellung des Systems nötig.

Für eine Muster-Familie mit zwei Kindern im Alter zwischen drei Jahren und Schuleintritt und einem Einkommen bis zu 2500 Euro werde bei einer 5-Stunden-Betreuung die Kita-Gebühr von jetzt 95 Euro auf 65 Euro sinken, bei einer 8-Stunden-Betreuung von 130 Euro auf 85 Euro. „Und sämtliche soziale Härtefälle werden durch das Landratsamt abgefangen, in jenen Fällen, in denen die Gebühren nicht aus eigener Tasche gezahlt werden können.“
Autor: nnz

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Kommentare
Luftikus
16.11.2010, 22:00 Uhr
Es ist nicht alles Gold was glänzt.
Der Bericht liest sich so nicht schlecht. Und hier hat man eine Familie mit 2500 Euro Einkommen verglichen. Doch die neue Kita-Gebührenordnung sieht keine Einkommensabhängige Berechnung vor, sondern einen Pauschalbetrag je Kind. Selbstverständlich werden die Kita-Kosten bis 5 Stunden vom Jugendamt bzw. dem Sozialamt bei HarzIV-Empfängern und ähnlichen Einkommen übernommen.

Aber Verlierer sind hier wieder genau die Familien deren Einkommen knapp über dem Mindestlohn liegen. Denn diese Familien oder alleinstehende Mütter oder Väter müssen AUCH diese Beiträge bezahlen, plus Verpflegungsgeld von ca. 50 Euro im Monat.

Ich hoffe, dass unsere Stadträte zu der pauschalen Anrechnung noch eine einkommensabhängige Position einfügen.
Das die Gebühren durch die steigenden Kosten abgeglichen werden müssen ist nachvollziebar. Jedoch sollte man jetzt keine Schritt zurück gehen so dass besser Verdienende das selbe bezahlen wie Geringverdiener.
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