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Mo, 08:43 Uhr
15.11.2010

Richter Kropp: Adolf schreibt…

„Du Schweinehund du Verbrecher der Führer wird Dich vernichten“ Diesen in teilweise abenteuerlicher Orthographie geschriebenen „netten“ Brief erhielt am 19. Oktober des vergangenen Jahres ein Sachbearbeiter der Zentralen Bußgeldstelle in Artern. „Unterschrieben“ war das Pamphlet mit einem dicken Hakenkreuz...


Ein Verfahren wegen Beleidigung wurde daraufhin zu Ermittlungen an die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen weitergeleitet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hatte auf der Rückseite eines Antwortschreibens der Bußgeldstelle Artern diese Worte geschrieben. Daraus konnte man folgern, dass ein unzufriedener Betroffener in einem Bußgeldverfahren so reagiert hatte. Dumm für ihn, dass dort auch sein Aktenzeichen zu sehen war.

So kam die Kriminalpolizei ihm schnell auf die Fährte. In seiner polizeilichen Vernehmung gab der Täter dann an, im öffentlichen Dienst in Thüringen zu arbeiten! Er habe drei Tage vor dem Schreiben einen Bußgeldbescheid der Thüringer Polizei erhalten, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschritten habe.

Einen beleidigenden Brief habe er an die Zentrale Bußgeldstelle jedoch nicht geschrieben. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte trotzdem gegen den Mann einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 600 Euro, den das Amtsgericht Sondershausen auch so erlassen hat. Da der Angeschuldigte hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Verfahren jetzt rechtskräftig geworden.

Der Clou des Ganzen war dann, dass der Angeklagte mit seinem Vornamen auch noch tatsächlich „Adolf“ hieß. Ob dieses Verfahren für ihn noch disziplinarische Konsequenzen hatte, ist nicht bekannt geworden.

Damit ist dieses im Grunde kuriose Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen beendet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hat durch den Gebrauch eines Rückantwortschreibens der Zentralen Bußgeldstelle Artern mit dem eigenen Aktenzeichen einen mehr als groben Schnitzer gemacht. Straftäter sind halt nicht immer intelligent!
Autor: nnz

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Kommentare
arixtra
15.11.2010, 10:09 Uhr
manche menschen...
... sind der beweis dafür, dass ein komplettes versagen des gehirns nicht zwangsläufig zum tode führt!
Georg66
15.11.2010, 19:42 Uhr
Straftäter ist...
nicht automatisch derjenige, welcher sich an alte Verfahrensweise erinnert.
Bedauerlich ist die Auslegung des politischen Gegners, um seine eigene Vergehen zu überspielen.
Selbstverständlich wird der "Führer" niemanden mehr vernichten.
Die so genannten christlichen Werte stehen aber mehr als früher auf dem Prüfstand der realen Demokratie.
Selbst so mancher Angestellter im öffentlichen Dienst, hat da seine Probleme mit einer Konversation.
Somit ist der sogenannte Straftäter freizusprechen.
Peppone
15.11.2010, 20:42 Uhr
Wegen 10 km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung und damit verbundenen 10 oder 15 Euronen Bußgeld den "Schweinehund" und den "Verbrecher" zu Papier zu bringen, zeugt allein schon von geistiger Umnachtung.

Das Gelabere von "Führer" und die Unterschrift mit Hakenkreuz lassen nur einen Schluss zu: Der Typ muss ganz dringend einer MPU zugeführt werden!

Der dahin gesagte "Raubritter" des genervten und abgezockten Normalbürgers kostet ja schon 1500 €. Warum wird bei solchen Heini's vor Gericht mit zweierlei Maß gemessen? Der hätte als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mindestens 3000 € verdient!
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