Mo, 08:43 Uhr
15.11.2010
Richter Kropp: Adolf schreibt…
Du Schweinehund du Verbrecher der Führer wird Dich vernichten Diesen in teilweise abenteuerlicher Orthographie geschriebenen netten Brief erhielt am 19. Oktober des vergangenen Jahres ein Sachbearbeiter der Zentralen Bußgeldstelle in Artern. Unterschrieben war das Pamphlet mit einem dicken Hakenkreuz...
Ein Verfahren wegen Beleidigung wurde daraufhin zu Ermittlungen an die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen weitergeleitet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hatte auf der Rückseite eines Antwortschreibens der Bußgeldstelle Artern diese Worte geschrieben. Daraus konnte man folgern, dass ein unzufriedener Betroffener in einem Bußgeldverfahren so reagiert hatte. Dumm für ihn, dass dort auch sein Aktenzeichen zu sehen war.
So kam die Kriminalpolizei ihm schnell auf die Fährte. In seiner polizeilichen Vernehmung gab der Täter dann an, im öffentlichen Dienst in Thüringen zu arbeiten! Er habe drei Tage vor dem Schreiben einen Bußgeldbescheid der Thüringer Polizei erhalten, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschritten habe.
Einen beleidigenden Brief habe er an die Zentrale Bußgeldstelle jedoch nicht geschrieben. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte trotzdem gegen den Mann einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 600 Euro, den das Amtsgericht Sondershausen auch so erlassen hat. Da der Angeschuldigte hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Verfahren jetzt rechtskräftig geworden.
Der Clou des Ganzen war dann, dass der Angeklagte mit seinem Vornamen auch noch tatsächlich Adolf hieß. Ob dieses Verfahren für ihn noch disziplinarische Konsequenzen hatte, ist nicht bekannt geworden.
Damit ist dieses im Grunde kuriose Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen beendet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hat durch den Gebrauch eines Rückantwortschreibens der Zentralen Bußgeldstelle Artern mit dem eigenen Aktenzeichen einen mehr als groben Schnitzer gemacht. Straftäter sind halt nicht immer intelligent!
Autor: nnzEin Verfahren wegen Beleidigung wurde daraufhin zu Ermittlungen an die Kriminalpolizeiinspektion Nordhausen weitergeleitet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hatte auf der Rückseite eines Antwortschreibens der Bußgeldstelle Artern diese Worte geschrieben. Daraus konnte man folgern, dass ein unzufriedener Betroffener in einem Bußgeldverfahren so reagiert hatte. Dumm für ihn, dass dort auch sein Aktenzeichen zu sehen war.
So kam die Kriminalpolizei ihm schnell auf die Fährte. In seiner polizeilichen Vernehmung gab der Täter dann an, im öffentlichen Dienst in Thüringen zu arbeiten! Er habe drei Tage vor dem Schreiben einen Bußgeldbescheid der Thüringer Polizei erhalten, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h überschritten habe.
Einen beleidigenden Brief habe er an die Zentrale Bußgeldstelle jedoch nicht geschrieben. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte trotzdem gegen den Mann einen Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 600 Euro, den das Amtsgericht Sondershausen auch so erlassen hat. Da der Angeschuldigte hiergegen kein Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Verfahren jetzt rechtskräftig geworden.
Der Clou des Ganzen war dann, dass der Angeklagte mit seinem Vornamen auch noch tatsächlich Adolf hieß. Ob dieses Verfahren für ihn noch disziplinarische Konsequenzen hatte, ist nicht bekannt geworden.
Damit ist dieses im Grunde kuriose Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen beendet. Der Täter mit der schlechten Orthographie hat durch den Gebrauch eines Rückantwortschreibens der Zentralen Bußgeldstelle Artern mit dem eigenen Aktenzeichen einen mehr als groben Schnitzer gemacht. Straftäter sind halt nicht immer intelligent!


