nnz-Forum: Volksentscheid?
Da schlägt jemand vor, man solle das Volk über den Autohof Sundhausen entscheiden lassen. Eine gute Idee. Wenn man dabei keine Hintergedanken hat, wie ein Leser der nnz meint...
So stellt sich die Frage, wer soll über den Autohof abstimmen? Werden es die Sundhäuser Bürger sein, die an die Urne gebeten werden? Oder sollen die Bürger der Stadt Nordhausen mit ihren Ortsteilen: Bielen, Herreden, Hesserode, Hörningen, Leimbach, Petersdorf, Rodishain, Steigerthal, Steinbrücken, Stempeda und zu guter letzt Sundhausen befragt werden?
Wenn die Bürger aller Ortsteile befragt werden, da muss man kein Genie sein, um den Ausgang dieses Volksentscheids voraus zu sagen. Fragen sie doch einmal einen Bürger aus Hörningen oder aus Stempeda, was er von einen Autohof nahe Sundhausen hält.
Deshalb meine ich, wenn schon ein Volksentscheid, dann von und mit den Sundhäuser Bürgern. Nur so können die Stadträte ihre Glaubenswürdigkeit beweisen.Alles andere wäre Augenwischerei und ich denke davon haben die Sundhäuser mehr als genug.
Was würden sie, um es einmal überspitzt zu formulieren, dazu sagen, wenn man in München einen Volksentscheid darüber macht, ob der Stuttgarter Bahnhof gebaut werden darf, oder nicht? Hier entsteht der Eindruck, als wolle man die Sundhäuser Linken, oder?
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz
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Kommentare
Peppone
06.11.2010, 21:08 Uhr
Ihnen würde ich empfehlen,
die Gesetze dieses Landes zu lesen, dann könnten Sie sich gemeinsam mit den LINKEN den einen oder anderen Beitrag sparen.
München macht keinen Volksentscheid über Stuttgart und Nordhausen macht auch keinen über einen Autohof im Ortsteil Sundhausen! ;-)
Motte83
07.11.2010, 21:02 Uhr
Ausschluss von Bürgern
Genau, lieber Herr Buntfuß. Zum Thema Nachtflugverbot fragen wie nur die Anwohner am Flughafen und zum Bau einer Autabahn auch nur die Betroffenen.
Wieso wollen Sie den größten Teil der Nordhäuser aus der Entscheidung ausschließen? Es gibt keine Sundhäuser, Hörninger oder Niedersalzaraner. Alle Nordhäuser dürfen ihre Meinung abgeben. Betroffen sind wir am Ende alle, denn etwaige Gewerbersteuereinnahmen und Arbeitsplatzschaffung betreffen ganz Nordhausen.
Sie verstehen also unter politischer Verantwortung, nur einen Teil der Bevölkerung ernst zu nehmen?
Wir sollten im Falle eines Bürgerentscheids am Besten nur die BI zur Stimmabgabe zulassen.wenn der grötßte Teil der Nordhäuser für einen Autohof ist, ist das zu akzeptieren. Und umgekehrt auch.
Retupmoc
08.11.2010, 07:54 Uhr
Volle Unterstützung
Heute bekommen Sie von mir (als Nordhäuser) meine vollste Unterstützung.
smilendh
08.11.2010, 19:51 Uhr
Funktionalität eines Bürgerentscheides auf kommunaler Ebene
und nochmal, weil es hier gleichsam passt:
Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk etc.) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich. Dem Bürgerentscheid entspricht auf Landes- oder Bundesebene der Volksentscheid. (siehe Wikipedia)
===> Erstens ====
Wenn Sundhausen als Ortsteil von Nordhausen eine eigene kommunale Gebietskörperschaft ist, dann könnte (theoretisch) ein Bürgerentscheid auf dieser untersten Ebene zum Thema AH Standort Sundhausen bewirkt werden.
===> Zweitens ====
Bürgerentscheide sind verbindlich und einem gleichlautenden Beschluss der gewählten kommunalen Vertretung gleichgestellt, aber …:
Fall A:
Sollten die Bürger gegen einen AH Standort Sundhausen entscheiden, könnte dies zu einer Kippung des ursprünglichen Beschlusses zur Auslegung dieses Bebauungsplanes führen. Die Stadt hat im Nachgang dann die Möglichkeit in einem weiteren Beschluss das Ergebnis des Bürgerentscheids wiederum abzuändern bzw. sogar aufzuheben...
Fall B:
Sollten die Bürger für diesen AH Standort und vielleicht sogar für den im Juli ausgelegten Bebauungsplan stimmen (auch wenn in Nordhausen die Fragwürdigkeit der Details sicher zu wenige wahrgenommen haben), dann würde dies wiederum keinen Einfluss auf den weiteren Ablauf des bislang laufenden bzw. nun gerade durch die Stadt abgeänderten Verfahrens bedeuten – es wäre niemals ein Freifahrtschein für eine Planumsetzung!
D.h. sämtlich bislang einzuhaltende Regeln zu einem Bebauungsplan dieser Art müssten auch weiterhin beachtet werden:
[] erneute Planauslegung (Aufstellungsbeschluss)
[] Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung – eigentlich vor einem Aufstellungsbeschluss anzustreben?!, Gefahren- und Risikoanalysen etc.)
[] Beteiligungsverfahren (Information und Möglichkeit zu Stellungnahmen der Betroffenen, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden als auch der allgemeine Öffentlichkeit)
[] Abwägungsprozess, -beschluss
[] je nach Ergebnis der Abwägung:
=> entweder erneute Auslegung wg. gravierender Planänderung
=> oder Satzungsbeschluß
==== Drittens ====
Die NNZ-Umfrage vom 18.07.2010 Ihre Meinung zu einem Autohof bei Sundhausen? ist mit Sicherheit nicht mehr als aktuell zu betrachten, zumal zum damaligen Zeitpunkt gerade einmal die öffentliche Auslegung im Gange war und sich noch kaum einer mit dem Ausmaß und dem freizügigen Inhalt dieses Bebauungsplans vertraut machen konnte.
Vielmehr konnten die Negativpunkte dieses Bebauungsplanes erst allmählich (mit fleißiger Schaffung von Transparenz durch die BI) im Nachhinein ins Bewusstsein treten:
((1.)) die absolut unzweckmäßige Nähe zum Wohngebiet
((2.)) ein vorbelastetes Wohngebiet; Beeinträchtigung durch A38 und B4 Umgehung
((3.)) vorsätzliche Ansiedlung von erweiterten Gewerbe (Freizeitcenter, Spielhalle, Rotlicht etc.). An der Stelle sei der schriftlich festgehaltene Tenor in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführt: Es wird ausdrücklich das Ziel formuliert, "dem Bauherrn einen größtmöglichen Gestaltungs- und Nutzungsspielraum in dem Plangebiet zu gewähren."
((4.)) fehlende Prüfung, vergleichende Betrachtung alternativer Standorte
Vielleicht sollte informativ eine erneute NNZ Umfrage durchgeführt werden (statt Volks- oder Bürgerentscheid in NDH), etwa zu der Frage:
"Sind Sie für einen Autohof im Landkreis Nordhausen, an einem vernünftigeren Standort als in Sundhausen?"
… oder so.
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