Fr, 10:46 Uhr
05.11.2010
Wie weiter?
Mit einem neuen Verfahren sollen die Planungen zur Ansiedlung eines Autohofes in Sundhausen fortgesetzt werden. Jetzt gibt es die fachlichen Erläuterungen in ihrer nnz...
Angesichts der Frage von Sundhäuser Bürgern, wie mit ihren Stellungnahmen zum Bebauungsplan Autohof verfahren werde, hier die Erklärung des weiteren Ablaufs: Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 Autohof im Ortsteil Sundhausen sind während der Planungsphase öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28. Juni bis zum 27. August 2010 Widersprüche, Stellungnahmen und Einsprüche zum Bebauungsplan eingegangen.
Diese werden entsprechend Bundesrecht - dem Baugesetzbuch - als Stellungnahmen - so genannte Belange - gewertet. Dazu schreibt das Bundesrecht ein formelles Verfahren vor, d. h. alle öffentlichen und privaten Belange werden im Einzelnen geprüft. Sie sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung obliegt ganz allein dem Stadtrat der Stadt Nordhausen.
Das Bundes-/Landes-/Ortsrecht gestattet nicht, dass vor der Beratung der zuständigen Ausschüsse des Stadtrates und des Stadtrates selbst die Verwaltung eine verbindliche Wichtung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis gibt. Demzufolge kann auch keine Antwort auf die Widersprüche, Stellungnahmen und Einsprüche zum Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Da jedoch die überwiegende Zahl der Stellungnahmen das konkrete Vorhaben eines Autohofs ansprechen, wird die Verwaltung dem Stadtrat empfehlen, verfahrensseitig von einem Bebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Dazu ist der Vorhabenträger aufgefordert, sein Vorhaben in allen Einzelheiten (Anordnung, Art und Nutzung aller baulichen Anlagen) zu konkretisieren, auf dessen Basis die Verträglichkeit des Vorhabens selbst im Verfahren überprüft werden kann. Es ist eine erneute öffentliche Auslegung zu dem dann vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzunehmen.
Der nächste Verfahrensschritt ist nicht, wie ursprünglich geplant, der Abwägungsbeschluss, sondern die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Alle Bürger und die Behörden und Träger öffentlicher Belange bekommen erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein Termin kann leider nicht benannt werden, da wir hier von den konkreten Vorhabensplänen des Investors abhängig sind.
Weiterhin wird im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eine weitere Bürgerversammlung in Sundhausen durchgeführt und es gibt vor allen Stadtratsbeschlüssen wie bisher eine Beratung im Ortsteilrat Sundhausen.
Autor: nnzAngesichts der Frage von Sundhäuser Bürgern, wie mit ihren Stellungnahmen zum Bebauungsplan Autohof verfahren werde, hier die Erklärung des weiteren Ablaufs: Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 Autohof im Ortsteil Sundhausen sind während der Planungsphase öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28. Juni bis zum 27. August 2010 Widersprüche, Stellungnahmen und Einsprüche zum Bebauungsplan eingegangen.
Diese werden entsprechend Bundesrecht - dem Baugesetzbuch - als Stellungnahmen - so genannte Belange - gewertet. Dazu schreibt das Bundesrecht ein formelles Verfahren vor, d. h. alle öffentlichen und privaten Belange werden im Einzelnen geprüft. Sie sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung obliegt ganz allein dem Stadtrat der Stadt Nordhausen.
Das Bundes-/Landes-/Ortsrecht gestattet nicht, dass vor der Beratung der zuständigen Ausschüsse des Stadtrates und des Stadtrates selbst die Verwaltung eine verbindliche Wichtung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis gibt. Demzufolge kann auch keine Antwort auf die Widersprüche, Stellungnahmen und Einsprüche zum Bebauungsplan zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Da jedoch die überwiegende Zahl der Stellungnahmen das konkrete Vorhaben eines Autohofs ansprechen, wird die Verwaltung dem Stadtrat empfehlen, verfahrensseitig von einem Bebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Dazu ist der Vorhabenträger aufgefordert, sein Vorhaben in allen Einzelheiten (Anordnung, Art und Nutzung aller baulichen Anlagen) zu konkretisieren, auf dessen Basis die Verträglichkeit des Vorhabens selbst im Verfahren überprüft werden kann. Es ist eine erneute öffentliche Auslegung zu dem dann vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzunehmen.
Der nächste Verfahrensschritt ist nicht, wie ursprünglich geplant, der Abwägungsbeschluss, sondern die erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Alle Bürger und die Behörden und Träger öffentlicher Belange bekommen erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein Termin kann leider nicht benannt werden, da wir hier von den konkreten Vorhabensplänen des Investors abhängig sind.
Weiterhin wird im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eine weitere Bürgerversammlung in Sundhausen durchgeführt und es gibt vor allen Stadtratsbeschlüssen wie bisher eine Beratung im Ortsteilrat Sundhausen.

