Sa, 18:50 Uhr
01.03.2003
Fünf Jahre Haft für Hacker fest
Nordhausen (nnz). Die EU-Justizminister haben sich gestern auf eine fünfjährige Haft für Hacker und Virenautoren geeinigt. "Wir legen eine gemeinsame Definition und ein Strafmaß für Online-Kriminalität in allen 15 Mitgliedsstaaten fest", sagte Antonio Vitorino, EU-Kommissar für Justiz und Inneres, gestern in Brüssel.
Das harmonisierte Strafrecht definiert jede Person als Hacker, die sich rechtswidrig Zugang zu Informationssystemen verschafft. Als "rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme" werden Angriffen auf Dienste oder Verbreitung von Viren bezeichnet. Geht eine solche Tat von organisierter Kriminalität aus, soll das Strafmaß von zwei bis maximal fünf Jahren reichen, in weniger schweren Fällen von ein bis drei Jahren.
Die Europäische Kommission hatte zuvor einen Rahmenbeschluss des Rates über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet. "In den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es den Strafverfolgungs- und den Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen, so Antonio Vitorino. In Anbetracht des oftmals grenzüberschreitenden Charakters von Hacking, Viren und Angriffen seien Maßnahmen der Europäischen Union wichtig, um eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Zugleich wurden die Mitgliedsstaaten zu einer Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit entsprechenden Instrumenten aufgefordert.
Autor: nnzDas harmonisierte Strafrecht definiert jede Person als Hacker, die sich rechtswidrig Zugang zu Informationssystemen verschafft. Als "rechtswidriger Eingriff in Informationssysteme" werden Angriffen auf Dienste oder Verbreitung von Viren bezeichnet. Geht eine solche Tat von organisierter Kriminalität aus, soll das Strafmaß von zwei bis maximal fünf Jahren reichen, in weniger schweren Fällen von ein bis drei Jahren.
Die Europäische Kommission hatte zuvor einen Rahmenbeschluss des Rates über "Angriffe auf Informationssysteme" verabschiedet. "In den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gibt es erhebliche Lücken, die es den Strafverfolgungs- und den Justizbehörden erschweren könnten, Verbrechen gegen Informationssysteme zu verfolgen, so Antonio Vitorino. In Anbetracht des oftmals grenzüberschreitenden Charakters von Hacking, Viren und Angriffen seien Maßnahmen der Europäischen Union wichtig, um eine wirksame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Zugleich wurden die Mitgliedsstaaten zu einer Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden mit entsprechenden Instrumenten aufgefordert.


