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Di, 18:37 Uhr
17.08.2010

Hörtest für Neugeborene

Ab Oktober kann mit der Chipkarte der Krankenkasse DAK Nordhausen ein Hörtest für Neugeborene abgerechnet werden. Dadurch können Hörschäden direkt nach der Geburt behandelt werden. Dazu heißt es von der DAK...

Gleich nach der Geburt werden Babys auf Herz und Nieren geprüft - und auf ihr Gehör. "Ab 1. Oktober können Ärzte das Hörscreening nun auch über die Krankenkassen-Karte abrechnen", sagt Reinhard Puschner, Leiter de Servicezentrums der DAK in Nordthüringen. Der Hörtest ist zwar schon länger Leistung der Krankenkasse, konnte aber bisher nur von Kliniken direkt abgerechnet werden."

Das neue Abrechnungsverfahren nützt vor allem Müttern, die gleich nach der Geburt mit ihrem Kind nach Hause gehen und den Test erst später beim Facharzt durchführen lassen. In diesen Fällen mussten die Versicherten zunächst selbst bezahlen und die Rechnung zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Das Verfahren ändert sich nun, weil neue Gebührenziffern in das Abrechnungssystem aufgenommen wurden.

"Von 1000 Neugeborenen kommen ein bis zwei Kinder schwerhörig oder taub zur Welt", sagt Puschner. "Ohne einen Hörtest werden die Hörschäden aber häufig erst im Alter von zwei oder drei Jahren erkannt, wenn die Kinder noch nicht sprechen können und in ihrer Entwicklung zurückbleiben." Dann kann es allerdings für Behandlungen schon zu spät sein. Deshalb sei es wichtig, möglichst früh Hörschäden zu erkennen und zu behandeln.

Das Neugeborenen-Hörscreening sollte in den ersten Tagen nach der Geburt durchgeführt werden. Der Hörtest ist völlig schmerzfrei. Bei Geburten außerhalb des Krankenhauses wird er meist von einem niedergelassenen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt durchgeführt. Da es sich um eine Leistung für Kinder handelt, fallen keine Praxisgebühren oder Selbstbeteiligungen an.
Autor: khh

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