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Mo, 10:29 Uhr
09.08.2010

Richter Kropp: „Herrchen oder Frauchen?“

Es gibt Gerichtsverfahren, die vergisst man so nicht leicht. Ein Angeklagter, der den Amtsrichter als Karikatur in der Herrentoilette verewigte, einer, der eine Hitlerbiographie lesen musste oder ein Zeuge, der in der Badehose vor Gericht erschien, gehören sicherlich dazu. Dies waren alles Verfahren, die sich vor dem Amtsgericht Sondershausen zutrugen. Das jüngste Verfahren dieser Art vor diesem Gericht fand jetzt vor dem Familiengericht statt...


„Herrchen oder Frauchen, das ist hier die Frage!“ – diese „Hamletfrage“ stellte sich wohl jeder im Sitzungssaal 211 des Sondershäuser Amtsgerichts. Vor dem Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp saß ein Paar aus dem Kyffhäuserkreis, das neben seiner Scheidung noch ein Umgangsverfahren anhängig gemacht hatte. Jedoch nicht um mehr Zeit mit dem Sohn oder der Tochter stritt man, sondern um mit dem Hund Buddy (Name geändert) Gassi zu gehen. Der Mann war Eigentümer und hatte das Tier nach der Trennung der Parteien behalten, die Frau wollte an drei Tagen in der Woche längere Zeit mit „ihrem“ Buddy verbringen.

Das Tier sei nicht mehr richtig gepflegt und brauche den Umgang mit ihr, so die Frau. Das Tier habe die Frau fast zwei Jahre lang nicht gesehen und brauche den Umgang mit der Frau keineswegs.

Spätestens als der 47 Kilogramm schwere Riesenschnauzer seinen Auftritt vor Gericht hatte, war eigentlich klar, dass an sich nichts gegen eine Begegnung von Hund mit Frauchen sprach. Auf einen leisen Zuruf war Buddy zu ihr gelaufen und hatte sie durch Schwanzwedeln und Anspringen freudig begrüßt.

In der Sache konnte Familienrichter Kropp der Antragsstellerin dann jedoch keine Hoffnung machen. Zwar sei das Verfahren als Haushaltsverfahren im Sinne des Familienrechtes zu werten und er damit auch zuständig. Im Haushaltsrecht sei aber eine leihweise Überlassung eines Gegenstandes oder Tieres nicht vorgesehen, nur die endgültige Teilung des gesamten Hausrates. Dies war aber nicht verlangt.

Thüringens wohl eigentümlichstes Familiengerichtsverfahren hat damit ein schnelles Ende genommen. Für Prozessbeobachter war an diesem Verfahren aber offensichtlich, dass die Fälle eines Familienrichters bei steigenden Verfahrenszahlen immer diffiziler werden und Parteien über alle nur denkbaren Kleinigkeiten streiten.
Autor: nnz/kn

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