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So, 07:35 Uhr
25.07.2010

nnz-Forum: Alles zu seiner Zeit

Einige Kommentare zur Frage nach dem Umgang mit den gefundenen Gebeinen auf dem Baugrundstück in der Gerhard-Hauptmann-Straße äußern ein Unverständnis dafür, dass es so einen Wirbel um den Fund gibt. Dazu die Anmerkung eines nnz-Lesers im Forum.


Es habe doch schließlich schon an vielen Stellen eine Bebauung ehemaliger Friedhöfe gegeben. Das ist durchaus richtig, dem kann ich nur zustimmen und überall auf dieser Welt werden Bauwerke errichtet an Orten, wo irgendwann auch schon mal ein Mensch bestattet worden sein kann. Sollte man ein striktes Bauverbot auf einem ehemaligen Beisetzungsplatz zum Grundsatz nehmen, dann dürfte sicherlich an vielen Stellen auch in unserer Stadt nicht gebaut werden.

Doch, ein Friedhof, der entwidmet wird, muss sicherstellen, dass die vorgesehene Ruhezeit für alle Verstorbenen, die auf diesem Friedhof beigesetzt wurden, abgelaufen ist. Erst nach dieser Zeit darf der Friedhof entwidmet werden. Das heißt: Wenn ein Friedhof entwidmet werden soll, dann darf die Fläche erst nach Ablauf jeglicher Ruhezeit anderwärtig genutzt werden.

Dabei berechnet sich die jeweilige Ruhezeit immer nach der Bodenbeschaffenheit. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Ruhezeit, sämtliche Körperteile des Verstorbenen vollkommen verwest sind, also zu Erde zurückgekehrt sind und sich mit der Erde vereint haben. Deshalb werden ja auch auf sämtlichen Friedhöfen der Stadt Nordhausen – wenn eine Grabfläche neu vergeben wird – und sich noch Gebeine oder Urnenreste finden sollten, diese geborgen und umgebettet aus Ehrfurcht vor den Verstorbenen und den Hinterbliebenen.

Im vorliegenden Fall wurden die Verstorbenen in Zinksärgen eingebettet und in Grüften beigesetzt. Da verzögert sich der Verwesungsprozess oftmals um viele Jahre. Genau darum geht es aber unter anderem, jedem verstorbenen Menschen die Zeit zu geben und zu gewähren, wirklich auch wieder zu Erde zu werden, bevor über seinem Haupt der Discounter eröffnet. Anderenfalls sollte man die Gebeine in würdevoller Weise umbetten, bevor die Fläche anderwärtig genutzt wird.
P. Tobias Titulaer
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
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