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Mi, 08:35 Uhr
16.06.2010

Richter Kropp: Mehr Verfahren

Die demographische Entwicklung in Deutschland ist bekanntermaßen nicht sehr günstig: Ältere Jahrgänge nehmen zu, während die Zahl der Geburten abnimmt, junge Arbeitnehmer ziehen in der Hoffnung auf besser bezahlte Arbeitsplätze vermehrt in den Westen. Dies hat auch Bedeutung für die Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen...


Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem jetzt gegenüber der Presse mitteilte, sind in diesem und letztem Jahr die Betreuungsverfahren erheblich angestiegen, und zwar gehen bei dem Gericht der Kreisstadt im Jahr bis zu 350 Verfahren ein.

Betreuung meint hierbei eine Unterstützung von Personen, die wegen psychischer oder körperlicher Gebrechen gehindert sind, gewisse Angelegenheiten, wie etwa die Sorge für ihre Gesundheit oder ihr Vermögen selbst zu regeln. Oft sind auch solche „Kleinigkeiten“ wie Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden damit verbunden. Der davon Betroffene ist auf keinem Fall dabei entmündigt, ihm wird nur ein Betreuer zur Unterstützung dieser Aufgabenbereiche vom Gericht beigeordnet.

Zur Regelung solcher Fälle ist aber auch jede gesunde Person bereits jetzt berufen. Beispielsweise kann durch die Ausstellung einer Vollmacht Art und Umfang oder auch die Person des Betreuers bereits heute festgelegt werden. Jeder kann somit für den Fall einer plötzlichen Erkrankung seinen Willen bindend für andere festlegen. Dies kann vor einem Notar geschehen oder durch Ausfüllen eines Vollmachtvordruckes, der über die Betreuungsbehörde in Sondershausen erhältlich ist.

Die Zahl der sogenannten Vorsorgevollmachten ist dabei in den letzten Jahren stark angestiegen. Viele Mitbürger manifestieren so ihre Vorstellungen von einem künftigen, vielleicht pflegebedürftigen Leben, wenn sie gesund und mental dazu in der Lage sind.

Leider sieht die Wirklichkeit hier anders aus. Nur wenige Menschen nutzen rechtzeitig diese Gelegenheit, bei der auch eigene Wünsche rechtzeitig angemessen formuliert werden können.

Nach Bressem wäre es ratsam, wenn sich mehr Menschen mit dieser Problematik auseinandersetzen und entsprechende Vollmachten ausstellen würden. Aufgrund der wissenschaftlich angesagten weiteren Steigerung der Altersentwicklung ist nämlich in naher Zukunft mit noch mehr anhängigen Betreuungsverfahren vor den Amtsgerichten zu rechnen.
Autor: nnz/kn

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