Do, 16:04 Uhr
11.01.2001
Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verhängt
Nordhausen (nnz). Wegen fahrlässiger Tötung hat das Schöffengericht am Amtsgericht Nordhausen einen 28 Jahre alten Mann aus Sondershausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Der gelernte Maurer war im Juni vergangenen Jahres zwischen Nordhausen und Sondershausen unterwegs, als er in einem Überholverbot überholte und mit einem entgegenkommenden Auto zusammenstieß. Dabei wurde die Fahrerin aus dem Landkreis Nordhausen getötet. Der Mann wollte zu seiner Freundin nach Nordhausen und fuhr mit dem Mitsubishi Galant seines Vater.
Der Verurteilte mißachtete nicht nur das Überholverbot, sondern fuhr auch wesentlich zu schnell. Das Gericht ordnete außerdem eine dreijährige Führerscheinsperre an, weiterhin muß der Sondershäuser 3.000 Mark an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Autor: nnzDer Verurteilte mißachtete nicht nur das Überholverbot, sondern fuhr auch wesentlich zu schnell. Das Gericht ordnete außerdem eine dreijährige Führerscheinsperre an, weiterhin muß der Sondershäuser 3.000 Mark an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


