Do, 09:30 Uhr
23.01.2003
Auflagen teilweise aufgehoben
Nordhausen (nnz). Für den am Samstag stattfindenden Aufmarsch der NPD in Nordhausen hatte das Landratsamt zahlreiche Auflagen erteilt (nnz berichtete). Das Verwaltungsgericht in Weimar hat einige davon wieder außer Kraft gesetzt.
So verbot das Landratsamt unter anderem das Tragen von schwarz-weiß-roten Fahnen. Diese Auflage wurde durch das Weimarer Gericht außer Kraft gesetzt. In der Begründung der Verwaltungsrichter hieß es, dass vom Tragen dieser Fahnen keine unmittelbare Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ausgehen würde. Bei vielen Punkten ihres Eilantrages bliebt die Antragstellerin (NPD) jedoch erfolglos.
So wurde das Tragen von Fackeln, von Kampf- und Springerstiefeln und bestimmter Armbinden untersagt. Hier stellten sich die Richter hinter der Intention der Kreisverwaltung. In Nordhausen treffen sich am Abend Mitglieder des Bündnisses Nordhausen gegen Nazis, um über eigene Veranstaltungen am Samstag zu beraten.
Autor: nnzSo verbot das Landratsamt unter anderem das Tragen von schwarz-weiß-roten Fahnen. Diese Auflage wurde durch das Weimarer Gericht außer Kraft gesetzt. In der Begründung der Verwaltungsrichter hieß es, dass vom Tragen dieser Fahnen keine unmittelbare Gefahr für die Ordnung und Sicherheit ausgehen würde. Bei vielen Punkten ihres Eilantrages bliebt die Antragstellerin (NPD) jedoch erfolglos.
So wurde das Tragen von Fackeln, von Kampf- und Springerstiefeln und bestimmter Armbinden untersagt. Hier stellten sich die Richter hinter der Intention der Kreisverwaltung. In Nordhausen treffen sich am Abend Mitglieder des Bündnisses Nordhausen gegen Nazis, um über eigene Veranstaltungen am Samstag zu beraten.


