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Mi, 15:11 Uhr
24.03.2010

nnz-Forum: Verstand nicht vergessen

Vorige Woche hatte der DGB zu einer Informationsveranstaltung geladen. Hauptthema war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dieses Jahres zu den Regelsätzen für die Bezieher von ALG II. Referentin war die Sozialwissenschaftlerin von der FH Magdeburg-Stendal, Barbara Höckmann. nnz-Leser Harald Buntfuß war im Auditorium...

Diskussion auch in den Pausen (Foto: H. Buntfuß) Diskussion auch in den Pausen (Foto: H. Buntfuß)

Frau Höckmann begann ihren Vortrag mit folgendem Satz: 90 Prozent der Zeitungsmeldungen über das Urteil des BverfG vom 09.02.10 sind aus der Luft gegriffen. Bei realer Betrachtung muss man sagen: Alles was das Gericht zu beanstanden hatte, war die Verfahrensweise und die fehlende Transparenz bei diesem Gesetz. Also wer da denkt, es gibt in Zukunft mehr Geld für die ALG-II-Bezieher, den muss ich wohl enttäuschen. Auch mit Zuschlägen für Kinder ist nicht zu rechnen – jedenfalls nicht als Geldleistung. Hier ist eher damit zu rechnen, dass man Gutscheine ausgibt.

Viele Politiker behaupten zwar, wenn man den Eltern das Geld bar auszahlt, würden sie es versaufen oder als Rauch in die Luft blasen. In meinen Augen ist das aber ein primitives Klischee der Politiker, das sie in einschlägigen Medien verbreiten, um die arbeitenden Armen gegen noch ärmere Mitbürger aufzuhetzen.

Bevor jetzt dieser oder jener zur Feder greift, um mir zu beweisen, dass es Eltern gibt, die das Geld nicht unbedingt ihren Kindern zukommen lassen, gebe ich zu, dass es durchaus solche Fälle gibt. Von Politikern sind wir gewohnt, dass sie solche Einzelfälle gern aufbauschen.

Die Anwälte der herrschenden Klasse – die meisten unserer Politiker – beschäftigten sich mit den Steuerbetrügern nur kurze Zeit, und auch nur, weil es wegen der Berichte in den Medien nicht anders ging. Auch unter den Medienbeschäftigten beschleunigt sich die Proletarisierung. Noch können die Fernsehintendanten und Aufsichtsräte der Sender gesellschaftskritische Sendungen auf die Zeit nach 21.45 Uhr schieben. Auch die allgemeine Volksverdummung fördert den Quotenschmalz nach 19.00 Uhr. Es fragt sich allerdings, wie lange noch?

Was die Hartz-IV-Empfänger betrifft, stellt sich die Frage, ob man mit den Gutscheinen tatsächlich da helfe kann, wo es nötig ist. Ich bezweifle das. Die Schulkinder bekommen 100 Euro Zuschuss am Anfang des Schuljahres. Glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass solch eine Summe ausreichend ist? Wer das behauptet, der war in der Schule bestimmt nicht der Beste. Na vielleicht ist er deshalb Politiker geworden, mag mancher denken.

Die Schule soll hier nur als Beispiel dienen. Bei anderen Sachen wird es noch gravierender werden. Die Lift gGmbH wird sich freuen, wenn sie ihre Ware, die sie ja geschenkt bekommt, teuer an die ALG-II-Bezieher verschachern kann. Auch ist zu befürchten, dass durch die Gutscheinaktionen viel Geld dahin fließt, wo es ursprünglich nicht hin sollte. Jetzt werden wieder viele sagen, der kann nur meckern! Doch schauen sie sich in der Wirklichkeit um, wie viel Geld in dunklen Kanälen verschwindet.

Ich möchte hier nicht auf die Geschäftsanweisungen der ARGEn eingehen. Nur eins: Wer einen Widerspruch wegen Mehrbedarf eingereicht hat, sollte diesen auf keinen Fall zurück nehmen. Vor allem nicht, wenn es sich um Mehrbedarf für ihre Kinder handelt. Es gibt auch Zuschläge für Rezepte die sie selber bezahlen müssen, oder bei Hautpflegeprodukten so z.B. bei Neurodermitis.

Was sehr wichtig ist, jeder Fall muss in Zukunft einzeln geprüft werden und im Fall einer Ablehnung muss diese korrekt begründet werden und zwar so, dass man die Ablehnung nachvollziehen kann. Pauschale Antworten sind nicht zulässig!

Noch so ein heikles Thema war die Prozesskostenhilfe und die Beratungskosten. Hierbei hat es sich wohl eingebürgert, dass man die Hilfesuchenden zu den Beratungsstellen der ARGEn schickt. Es liegt doch wohl auf der Hand, dass sie von den ARGEn nicht korrekt beraten werden, denn die wollen doch jeden Prozess vermeiden. Und jeder der denken kann, wird sich ausmalen können, wie so eine Beratung aussieht. Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung möchte ich mich hier noch nicht äußern. Nur soviel: Diese Kosten sollten nach der Produkttheorie berechnet werden. Wie die Entwicklung in Nordhausen weiter geht, muss man nach den Treffen der Parteien und Vermieter abwarten.

Es gibt auch ein neues Urteil über die Bewerbungspflicht. Das Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER – hat beschlossen, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht verpflichtet ist, sinnlose Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.Wer mehr darüber wissen möchte, kann sich in der Neustadtstraße 6 unter dem Dach des DGB informieren.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz

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