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Mi, 10:36 Uhr
24.03.2010

Neue Abfallsatzungen

Das ist kein Aprilscherz: Zum 1. April treten die neuen Abfallsatzungen des Landkreises in Kraft: Die Gebührensatzung zur geordneten Abfallverwertung und -beseitigung sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Anlieferung und gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode.


Die Gebühren für die Abfallentsorgung sind für die Einwohner des Landkreises gleich geblieben. Lediglich für Zusatzentleerungen haben sich die Gebührensätze erhöht. Hintergrund dieser Erhöhung ist, dass es nach der alten Satzung kostengünstiger war, regelmäßig Zusatzentsorgungen zu beantragen als einen weiteren Behälter aufzustellen. Die neue Gebühr berücksichtigt die tatsächlichen Kosten und soll den Aufwand beim Gebühreneinzug reduzieren.

Die Abfallentsorgungsgebührensatzung ist nun gestrafft, verschiedene Abschnitte und Paragraphen sind zusammengefasst, Tabellen wurden weggelassen, so dass die neue Satzung übersichtlicher und leichter handhabbar ist.

In der Gebührensatzung für das Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode sind die Gebührengruppen von bisher neun auf jetzt drei Gruppen reduziert worden und der Abfallartenkatalog entsprechend angepasst. Auch in dieser Satzung wurde der Inhalt gestrafft und die Übersichtlichkeit erhöht. Ab 1. April können auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode auch Altholz und Teerpappe angeliefert werden.

Im nnz-Download stellen wir Ihnen beiden Satzungen zur Verfügung.
Autor: nnz

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